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   VGH Bayern, 23.04.2015 - 22 CS 15.484   

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VGH Bayern, 23.04.2015 - 22 CS 15.484 (https://dejure.org/2015,9339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2015 - 22 CS 15.484 (https://dejure.org/2015,9339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2015 - 22 CS 15.484 (https://dejure.org/2015,9339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen;Optisch bedrängende Wirkung;Eiswurfgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen i.R.d. Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Streitwert, Gesamtschuldner, Antragstellers, Rücksichtnahme, Sach- und Rechtslage, Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen i.R.d. Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2015 - 22 CS 15.484
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller entzieht Art. 82 BayBO in der Fassung von § 1 des Gesetzes vom 17. November 2014 (GVBl S. 478) der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zum aus dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme (§ 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB) abgeleiteten Verbot optisch bedrängender Wirkung (vgl. U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785) nicht die Grundlage.
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2015 - 22 CS 15.484
    Für die Entscheidung über die Anfechtungsklagen von Nachbarn gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich (BVerwG, B.v. 11.1.1991 -7 B 102.90 - BayVBl 1991, 375).
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 22 CS 15.481

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2015 - 22 CS 15.484
    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die dieser Restriktion nach dem Willen des Gesetzgebers nicht unterfallen sollen (BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27).
  • VG Ansbach, 28.04.2015 - AN 11 K 14.01907

    Unbegründete Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 4 WKA

    Vorliegend ist dem Gericht nicht ersichtlich, inwiefern die Warnbefeuerung einer etwa 800 m entfernten und entsprechend hohen WKA zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen soll (so auch BayVGH v. 23.4.2014 - 22 CS 15.484 - Rn 5).

    Soweit sich die Klägerbevollmächtigte auf eine ermessenslenkende Wirkung des Art. 82 BayBO in der Fassung und Bekanntmachung des Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft (OrgBauWasG) vom 17. November 2014 (GVBl 2014, S. 478 ff.; sog. "10-H-Regelung") beruft, sei zum einen darauf hingewiesen, dass es sich bei Art. 82 Abs. 1 BayBO n.F. um eine Frage der Privilegierung im Außenbereich und nicht um eine Frage der Abstandsflächen handelt und zum anderen, dass diese Regelung zum maßgeblichen Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung am 31. Oktober 2014 noch nicht in Kraft war und somit außer Betracht bleiben musste (so auch BayVGH v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn 27; BayVGH v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 - Rn 4).

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.458

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 - Rn. 4).
  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 - Rn. 4).
  • VG Augsburg, 11.10.2017 - Au 4 K 17.178

    Klagen der Gemeinde Ruderatshofen gegen Windkraftanlagen erfolgreich - Verstoß

    Dies gilt namentlich für die hier in Rede stehende Regelungen des Art. 82 Abs. 1, Abs. 2 BayBO (vgl. BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 - Vf. 14-VII-14 u.a. - NVwZ 2016, 999 - juris Rn. 154; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 22 ZB 17.169 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.11 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 - juris Rn. 4; vgl. auch LT-Drs. 17/2137, S. 8).
  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 CS 15.485

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Dass die sog. 10-H-Regelung in Art. 82 f BayBO in der Fassung dieses Gesetzes vom 17. November 2014, in Kraft getreten gemäß § 3 des Gesetzes am 21. November 2014, auf die am 14. November 2014 erteilte und am 17. November 2014 zugestellte immissionsschutzrechtliche Genehmigung unanwendbar ist, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden (vgl. B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484).
  • VG Augsburg, 31.07.2015 - Au 4 K 14.1797

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen

    Für die gerichtliche Entscheidung über eine solche Klage ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung maßgeblich (BayVGH, B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 -Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 -Rn. 12).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 22 ZB 16.9

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B. v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH B. v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 -Rn. 4; BayVGH, B. v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 -Rn. 12).
  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

    Insoweit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrfach klargestellt, dass diese Regelung nicht, auch nicht mittelbar, für Windkraftanlagen gilt, die - wie hier - vor In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung am 21. November 2014 (§ 3 des Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft, GVBl S. 478) genehmigt wurden (BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 - juris Rn. 10; B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 - juris Rn. 4; B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen und Eiswurfgefahr

    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gem. § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmen Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B. v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH, B. v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 - Rn. 4; BayVGH, B. v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 - Rn. 12).
  • VG Augsburg, 31.07.2015 - Au 4 K 14.1803

    Klage einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen

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