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   VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627, 22 ZB 18.628   

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VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627, 22 ZB 18.628 (https://dejure.org/2018,12758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2018 - 22 ZB 18.627, 22 ZB 18.628 (https://dejure.org/2018,12758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2018 - 22 ZB 18.627, 22 ZB 18.628 (https://dejure.org/2018,12758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 6; UVPG § 3c S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; BayBO Art. 62 Abs. 4 S. 3, Art. 83 Abs. 1
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen - Berufungszulassungsantrag erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen - Berufungszulassungsantrag erfolglos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Anfechtungsklage; Pflicht; Auslegung; Gemeinderat; Naturschutz; Vorhaben; Windkraftanlage; Wohnbebauung; Wohnnutzung; Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 62 Abs. 4 S. 3; BayBO Art. 83 Abs. 1
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 16.09.2016 - 22 ZB 16.304

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Pauschalen Verweisungen auf nicht konkret und genau lokalisiertes erstinstanzliches Vorbringen kommt unter dem Blickwinkel der Erfüllung des Darlegungserfordernisses nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO deshalb keine Bedeutung zu (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 4; B.v. 8.12.2016 - 22 ZB 16.1180 - BayVBl 2017, 563; B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 9; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 198).

    Diesbezügliches Vorbringen erübrigte sich umso mehr weniger, als der Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 16. September 2016 (22 ZB 16.304 - juris Rn. 23) darauf hingewiesen hat, dass sich die Frage, wann Unterlagen vollständig im Sinn von Art. 83 Abs. 1 BayBO sind, nicht in jener "Allgemeinheit und Pauschalität" beantworten lässt, die erforderlich wäre, um eine derart umfassende Klärung herbeiführen zu können, wie sie nicht nur der Rechtsmittelführer des damaligen Verfahrens erstrebte, sondern wie sie auch die Klägerin der vorliegenden Streitsachen für geboten erachtet; auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 16. September 2016 (a.a.O.) hat sich das Verwaltungsgericht in den Abschnitten 2.3.1 der Urteile vom 5. Dezember 2017 ausdrücklich bezogen.

    Ausgehend von diesem Standpunkt, der in Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs steht (vgl. grundlegend BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10), hat es darauf hingewiesen, dass Typenprüfungen unter den Voraussetzungen des Art. 62 Abs. 4 Satz 3 BayBO nicht Gegenstand der behördlichen Prüfung sind; sie würden deshalb nicht zu dem Kreis derjenigen Unterlagen gehören, von deren rechtzeitiger Vorlage das Eingreifen der Übergangsvorschrift des Art. 83 Abs. 1 BayBO abhänge.

  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 7 K 14.1956

    Unvollständige Antragsunterlagen für Genehmigung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Zwar hat sie in den Antragsbegründungen in knapper Form auf das bereits in den angefochtenen Entscheidungen erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. März 2017 (RO 7 K 14.1956 - juris) verwiesen, in dem das Eingreifen der Übergangsvorschrift des Art. 83 Abs. 1 BayBO deshalb verneint wurde, weil die dortige Vorhabensträgerin bis zum 4. Februar 2014 u. a. keine Unterlagen eingereicht hatte, die eine Prüfung der Standsicherheit der verfahrensgegenständlichen Windkraftanlagen ermöglichten.

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in den angefochtenen Entscheidungen jedoch die Auffassung vertreten, die von ihm zu beurteilende Sachverhaltsgestaltung unterscheide sich von der Konstellation, die dem genannten Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zugrunde lag, insofern, als die Beigeladene am 1. November 2013 zugesichert habe, sie werde die noch ausstehende Typenprüfung zeitnah nachreichen; eine vergleichbare Zusage sei in dem Verwaltungsverfahren, das dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. März 2017 (a.a.O.) vorausging, nicht abgegeben worden.

  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Das in diesen Vorschriften statuierte Darlegungsgebot dient dazu, dem Oberverwaltungsgericht ohne weitere Ermittlungen die Feststellung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt oder nicht (BVerfG, B.v. 30.6.2005 - 1 BvR 2615/04 - juris Rn. 20; vgl. zu der mit der Einführung eines Begründungszwangs für Anträge auf Zulassung der Berufung verfolgten Absicht des Gesetzgebers, den Bearbeitungsaufwand für die Oberverwaltungsgerichte zu reduzieren, ferner den Entwurf der Bundesregierung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 6.3.1996, BT-Drs. 13/3993, S. 13).

    Obwohl das Vorbringen in den Abschnitten II.1 der Schriftsätze vom 13. April 2018 nur dazu dienen soll, die Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" aufzuzeigen, hat der Verwaltungsgerichtshof auch geprüft, ob sich aus ihnen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Urteile im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergeben (vgl. zur Pflicht, Ausführungen in der Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung dann mit Blickrichtung auf andere als die geltend gemachten Zulassungsgründe zu würdigen, wenn ihnen insofern Bedeutung zukommen kann, BVerfG, B.v. 30.6.2005 - 1 BvR 2615/04 - juris Rn. 23).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidungen ergeben sich ferner nicht aus dem in den Begründungen der Zulassungsanträge enthaltenen Hinweis auf den (mit dem unzutreffenden Aktenzeichen "1 BvR 807/07" zitierten) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2011 (1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1).

    Unabhängig hiervon ist ohne nähere Darlegungen nicht ersichtlich, warum die vorgenannten Bestimmungen bzw. ihre Anwendung im vorliegenden Fall in Widerspruch zu den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2011 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätzen stehen soll.

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Pauschalen Verweisungen auf nicht konkret und genau lokalisiertes erstinstanzliches Vorbringen kommt unter dem Blickwinkel der Erfüllung des Darlegungserfordernisses nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO deshalb keine Bedeutung zu (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 4; B.v. 8.12.2016 - 22 ZB 16.1180 - BayVBl 2017, 563; B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 9; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 198).

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Randnummer 12 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Januar 2017 (22 ZB 16.95 - juris) verwiesen hat, befassen sich die dortigen Ausführungen mit der Berücksichtigungsfähigkeit eines im Auftrag des Vorhabensträgers erstellten Gutachtens für Zwecke der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, nicht aber im Rahmen einer Umweltverträglichkeits(vor) prüfung.

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Da die verfahrensgegenständlichen Windkraftanlagen jeweils eine Gesamthöhe von 199 m aufweisen sollen, besteht die vorliegend grundsätzlich einzuhaltende Abstandsfläche von 1 H (Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO) aus einem Kreis mit einem Radius von 199 m um die Anlage, wobei der Radius dieses Kreises erst in einer Entfernung von ihrer Mittelachse beginnt, die dem Abstand des senkrecht stehenden Rotors vom Mastmittelpunkt entspricht (BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - VGH n.F. 62, 315 Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Die Bejahung eines kumulierenden Vorhabens setzte bereits nach altem Recht zusätzlich vielmehr das Bestehen eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs der einzelnen Vorhaben untereinander sowie ihre Verbindung durch gemeinsame betriebliche oder bauliche Einrichtungen voraus (BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 25), wobei ein funktionaler und wirtschaftlicher Bezug ein planvolles Vorgehen des oder der Vorhabensträger(s) voraussetzte, aufgrund dessen von einem zufälligen Zusammentreffen von Vorhaben derselben Art nicht mehr gesprochen werden kann (BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361 Rn. 18).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Die Bejahung eines kumulierenden Vorhabens setzte bereits nach altem Recht zusätzlich vielmehr das Bestehen eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs der einzelnen Vorhaben untereinander sowie ihre Verbindung durch gemeinsame betriebliche oder bauliche Einrichtungen voraus (BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 25), wobei ein funktionaler und wirtschaftlicher Bezug ein planvolles Vorgehen des oder der Vorhabensträger(s) voraussetzte, aufgrund dessen von einem zufälligen Zusammentreffen von Vorhaben derselben Art nicht mehr gesprochen werden kann (BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785

    Gemeindeklage gegen Windkraftanlagen (kumulierende Vorhaben)

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Keiner Erörterung bedarf schließlich die Frage, ob das bis zur Reduzierung des Vorhabens auf zwei Windkraftanlagen fraglos bestehende Erfordernis, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles im Sinn von § 3c Satz 1 UVPG a.F. durchzuführen, nach der von der Beigeladenen vorgenommenen Antragsbeschränkung auf zwei Anlagen ersatzlos entfallen ist (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - juris Rn. 12), oder ob hier deshalb nach wie vor eine "Windfarm" im Sinn der Nummer 1.6 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung a.F. vorlag, weil die beiden noch verfahrensgegenständlichen Anlagen zusammen mit den sechs Anlagen des Windparks Remlingen ein "kumulierendes Vorhaben" im Sinn von § 3b Abs. 2 UVPG a.F. bildeten.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 22 ZB 16.1180

    Zur Klagebefugnis einer Gewerkschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
    Pauschalen Verweisungen auf nicht konkret und genau lokalisiertes erstinstanzliches Vorbringen kommt unter dem Blickwinkel der Erfüllung des Darlegungserfordernisses nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO deshalb keine Bedeutung zu (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 4; B.v. 8.12.2016 - 22 ZB 16.1180 - BayVBl 2017, 563; B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 9; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 198).
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 06.09.2017 - 22 ZB 16.1207

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung eines Rinderhaltungsbetriebs

  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

  • VGH Bayern, 04.04.2023 - 22 ZB 22.1881

    Erfolglose Klage einer Standortgemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche

    Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stehen der Annahme der Vollständigkeit solange nicht entgegen, als die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10; B.v. 29.11.2016 - 22 CS 16.2101 - juris Rn. 23 f.; vgl. auch B.v. 23.4.2018 - 22 ZB 18.627 u.a. - juris Rn. 23).

    Mit pauschalen Verweisen auf nicht konkret und genau lokalisiertes erstinstanzliches Vorbringen - hier, dass der Vortrag des Klägers, Sicherheitszuschläge seien zu niedrig bemessen worden, fehlerhaft in Abrede gestellt worden sei - wird dem Darlegungserfordernis nicht entsprochen (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 22 ZB 18.627 u.a. - juris Rn. 10 m.w.N.).

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