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   VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151   

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VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151 (https://dejure.org/2019,12757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2019 - 6 ZB 19.151 (https://dejure.org/2019,12757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2019 - 6 ZB 19.151 (https://dejure.org/2019,12757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBG § 21; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 S. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 3, § 124a Abs. 5 S. 4, § 152 Abs. 1
    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als Erstbeurteiler

  • Wolters Kluwer

    Bundesbeamtenrecht; Postnachfolgeunternehmen (Deutsche, Telekom AG); Dienstliche Beurteilung; Status der Beurteiler; Angestellte als Beurteil...

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als Erstbeurteiler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Regelbeurteilung für einen Beamten; Verstoß gegen die gerichtliche Sachverhaltserforschungspflicht; Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Bundesbeamtenrecht; Postnachfolgeunternehmen (Deutsche, Telekom AG); Dienstliche Beurteilung; Status der Beurteiler; Angestellte als Beurteiler; Gesamturteil; Begründung; Textbausteine; Postnachfolgeunternehmen; Beurteiler; Eingruppierung; Besoldungsgruppe; Deutsche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 6 CE 18.2236

    Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    T. AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten schon wegen der fehlenden persönlichen Kenntnisse über die Leistung der zu Beurteilenden auf den Inhalt der ihnen gelieferten Beurteilungsbeiträge angewiesen seien (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 17 m.w.N.) und bereits aus diesem Grund von einer eigenständigen Beschreibung des Leistungsverhaltens des zu Beurteilenden absehen sollten.

    Zwar bedarf es angesichts der für die Einzelkriterien und das Gesamturteil zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Bewertungsskalen grundsätzlich einer - zumindest kurzen - Begründung des Gesamturteils; denn es muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 03.11.2004 - 6 BN 2.04

    Prostitution; Straßenprostitution; Sperrgebiet; Toleranzzone; Rechtsverordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Umfang und Grenzen der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO sind indessen in einer umfangreichen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ausdifferenziert behandelt worden (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2004 - 6 BN 2.04 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Geklärt ist auch, dass es in einem solchen Fall dann einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung bedarf, wenn die Beurteilungsrichtlinien - wie vorliegend - für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen (vgl. BVerwG, B.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Daher ist bei dienstlichen Beurteilungen, die sich - wie die streitgegenständliche - in einem individuell erstellten Text (Fließtext) zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des zu Beurteilenden verhalten, in der Regel keine besondere Begründung des Gesamturteils erforderlich, da sich hier schon aus diesen textlichen Ausführungen hinreichend deutlich ergibt, wie das Gesamturteil aus ihnen hergeleitet wurde (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 65).
  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586

    Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung eines Beamten der Deutschen Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Um die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 22.6.2017 - 6 ZB 17.30679 - juris Rn. 3; B.v. 16.2.2017 - 6 ZB 16.1586 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 20.08.2004 - 2 B 64.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Übertragung dienstlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Vielmehr können auch Personen, die nicht in beamtenrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Rechtsbeziehungen zum Dienstherrn stehen, dienstliche Beurteilungen fertigen (BVerwG, B.v. 20.8.2004 - 2 B 64.04 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch OVG NW, B.v. 17.8.2017 - 1 B 1132/16 - juris Rn.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2006 - 1 L 5/06

    dienstliche Beurteilung, Überbeurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
    Es kann dahin stehen, dass damit der Sache nach ein Verstoß gegen die gerichtliche Sachverhaltserforschungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) bzw. den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) geltend gemacht wird und etwaige Mängel in diesen Bereichen Verfahrensfehler darstellen, die grundsätzlich schon deshalb nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" nur auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren selbst (vgl. OVG LSA, B.v. 26.1.2006 - 1 L 5/06 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

  • BVerwG, 03.11.2009 - 9 B 87.09

    Maßgeblichkeit des materiellrechtlichen Standpunkts der Vorinstanz für die Frage

  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 6 CE 15.2331

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Bewerbungsverfahrensanspruch,

  • VGH Bayern, 26.02.2016 - 6 CE 16.240

    Konkurrentenstreit um Beförderung bei der Telekom

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17

    Beförderung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzung; Beurteilung des Beamten durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Mitbewerber i.R.d.

  • VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 1 B 666/18

    Untersagung der Besetzung von Beförderungsplanstellen im Wege der einstweiligen

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76

    Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG

    Die dagegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos (VG München, U.v. 29.6.2018 - M 21 K 17.3075 - BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin sind die Gesamturteile trotz der mehrfachen Verwendung dieses Textes jeweils in der erforderlichen Weise auf die Anforderungen für das Statusamt (A 8) bezogen und plausibel aus den Bewertungen der einzelnen Merkmale entwickelt sowie ausdrücklich unter Berücksichtigung des Auseinanderfallens von Statusamt und Arbeitsposten nicht inhaltsleer, wie die Antragstellerin meint, sondern ausreichend begründet (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 32 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 6 ZB 19.151 - S. 6).

  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831

    Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - 4 S 7.20

    Zur Notwendigkeit einer gesonderten Begründung, wenn das Gesamturteil einer

    Hierdurch wird vielmehr die Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs deutlich (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 23. April 2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11 und vom 11. Februar 2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351

    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde.
  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

    Vielmehr kommt es darauf an, ob damit das jeweils zu betrachtende Gesamturteil ausreichend plausibel aus den Bewertungen der einzelnen Merkmale entwickelt erscheint und das Auseinanderfallen von Statusamt und Arbeitsposten ausreichend berücksichtigt wird (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 32 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 6 ZB 19.151 - S. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2021 - 6 B 1240/20

    Untersagung der Besetzung einer Stelle als stellvertretender Dienstgruppenleiter

    BVerwG, Beschluss vom 20. August 2004 - 2 B 64.04 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 ZB 19.151 -, juris Rn. 6.
  • VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22

    Beförderung eines Telekom-Beamten; Beurteilungssystem der Telekom;

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 ZB 19.151 -, juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 6 ZB 19.2351 -, juris).
  • VG Bremen, 16.05.2022 - 6 V 2322/21

    Recht der Bundesbeamten - Beförderungsrunde 2021/2022; Lebensalter; sehr gut +;

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange 8.
  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01997

    Beurteilungsbeitrag und Gesamturteil

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris).
  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 1 E 21.1482

    Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils,

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris).
  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01991

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrenteneilverfahren, Beförderung, Heranziehung

  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01990

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrenteneilverfahren, Beförderung,

  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 6 C 19.2410

    Streitwert bei einem Verfahren betreffend dienstlicher Beurteilung

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