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   VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31   

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VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31 (https://dejure.org/2021,11463)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2021 - 1 CS 21.31 (https://dejure.org/2021,11463)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2021 - 1 CS 21.31 (https://dejure.org/2021,11463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwZVG Art. 19 Abs. 1, 36 Abs. 1 S. 2; BayVwVfG Art. 44 Abs. 1
    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung für eine neu errichtete Doppelhaushälfte

  • rewis.io

    Bestandskräftige Nutzungsuntersagung, Zwangsgeldandrohung, Erforderlichkeit einer Duldungsanordnung (verneint), Angemessene Erfüllungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandskräftige Nutzungsuntersagung; Zwangsgeldandrohung; Erforderlichkeit einer Duldungsanordnung (verneint); Angemessene Erfüllungsfrist

  • rechtsportal.de

    VwZVG Art. 19 Abs. 1
    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung für eine neu errichtete Doppelhaushälfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691

    Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    2.2 Soweit sich die Antragstellerin darauf bezieht, dass zwischenzeitlich ein Bauantrag gestellt und daher eine nachträgliche Veränderung der Sach- und Rechtslage eingetreten sei, betrifft dies Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch, die ggf. in einem gesonderten Verwaltungsverfahren gemäß Art. 21 VwZVG geltend zu machen sind (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4; B.v. 27.11.2018 - 1 ZB 17.1070 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 ZB 03.1661

    Zur Auswahl unter mehreren Sanierungsverpflichteten im Falle des Miteigentums an

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    Eine Duldungsanordnung ist aber nicht notwendig, wenn weder dargetan noch ersichtlich ist, dass ein Berechtigter sich dem Vollzug der Anordnung entgegenstellen wird (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2003 - 22 ZB 03.1661 - juris Rn. 27; B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - BayVBl 2002, 275; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand Februar 2021, Art. 76 Rn. 414).
  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    Eine Duldungsanordnung ist aber nicht notwendig, wenn weder dargetan noch ersichtlich ist, dass ein Berechtigter sich dem Vollzug der Anordnung entgegenstellen wird (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2003 - 22 ZB 03.1661 - juris Rn. 27; B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - BayVBl 2002, 275; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand Februar 2021, Art. 76 Rn. 414).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, B. v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - NVwZ 2000, 1039; U.v. 26.9.1991 - 4 C 36.88 - DVBl 1992, 568; BayVGH, B.v. 21.8.2017 - 1 ZB 17.926 - juris 6).
  • VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    2.2 Soweit sich die Antragstellerin darauf bezieht, dass zwischenzeitlich ein Bauantrag gestellt und daher eine nachträgliche Veränderung der Sach- und Rechtslage eingetreten sei, betrifft dies Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch, die ggf. in einem gesonderten Verwaltungsverfahren gemäß Art. 21 VwZVG geltend zu machen sind (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4; B.v. 27.11.2018 - 1 ZB 17.1070 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    Die isolierte Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung der bestandskräftigen Nutzungsuntersagung ist nach Art. 31, 36 VwZVG voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere fehlt es nicht an einem wirksamen Grundverwaltungsakt im Sinn des Art. 19 Abs. 1 VwZVG und damit an einem Vollstreckungstitel (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12), da die Nutzungsuntersagung entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht nichtig ist.
  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204

    Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    Die isolierte Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung der bestandskräftigen Nutzungsuntersagung ist nach Art. 31, 36 VwZVG voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere fehlt es nicht an einem wirksamen Grundverwaltungsakt im Sinn des Art. 19 Abs. 1 VwZVG und damit an einem Vollstreckungstitel (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12), da die Nutzungsuntersagung entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht nichtig ist.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 36.88

    Baugenehmigung - Nichtiger Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, B. v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - NVwZ 2000, 1039; U.v. 26.9.1991 - 4 C 36.88 - DVBl 1992, 568; BayVGH, B.v. 21.8.2017 - 1 ZB 17.926 - juris 6).
  • VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 17.926

    Isolierte Zwangsgeldandrohung - Einwendungen gegen den zu vollstreckenden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, B. v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - NVwZ 2000, 1039; U.v. 26.9.1991 - 4 C 36.88 - DVBl 1992, 568; BayVGH, B.v. 21.8.2017 - 1 ZB 17.926 - juris 6).
  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 15 C 20.2229

    Klage gegen eine bauordnungsrechtliche Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31
    Es bedarf dann einer Duldungsanordnung gegenüber dem Dritten zur Durchsetzung des bauordnungsrechtlichen Vollzugs (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 1 ZB 21.59 - juris Rn. 5; B.v. 6.11.2020 - 15 C 20.2229 - juris Rn. 33; B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675

    Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.1070

    Androhung der Ersatzvornahme zum Rückbau einer Halle

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl.

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112

    Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses; Zwangsbelastung eines Grundstücks zum

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 ZB 21.59

    Erfolgloses Berufungszulassung: Anfechtung der Beseitigungsanordnung für eine

  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598

    Rechtmäßige Nutzungsuntersagung für gewerbliche Nutzung einer

  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65

    Nutzungsuntersagung, Nutzung eines Einfamilienhauses als Unterkunft für Arbeiter,

    Eine Duldungsanordnung ist aber nicht notwendig, wenn weder dargetan noch ersichtlich ist, dass ein Berechtigter sich dem Vollzug der Anordnung entgegenstellen wird (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, B. v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - NVwZ 2000, 1039 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris 13).

    Es obliegt damit dem Antragsteller, das Vorliegen von Vollstreckungshindernissen darzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749

    Einwendungen gegen isolierte Zwangsgeldandrohung

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit sich der Kläger im vorliegenden Klageverfahren gegen eine Zwangsgeldandrohung auf Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Sinne des Art. 21 Satz 2 VwZVG berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris Rn. 18; B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4 m.w.N; vgl. auch B.v. 11.3.2021 - 20 ZB 20.2152 - juris Rn. 6; B.v. 3.2.2020 - 8 ZB 19.2185 - juris Rn. 13).
  • VG München, 19.05.2023 - M 1 K 20.6487

    Untersagung der Nutzung eines Kellergeschosses für Gottesdienste

    Muss ein zu bauordnungsrechtlichen Maßnahmen herangezogener Verantwortlicher zur Erfüllung seiner Rechte in Rechte Dritter eingreifen und ist der Dritte nicht bereit, den Eingriff in seine Rechte zu dulden, so besteht ein Vollzugshindernis, wenn die Behörde dem Dritten gegenüber nicht anordnet, dass er den Rechtseingriff zu dulden hat (st.Rspr, vgl. bayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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