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   VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336   

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VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336 (https://dejure.org/2017,20540)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336 (https://dejure.org/2017,20540)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 4 ZB 16.1336 (https://dejure.org/2017,20540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BestG Art. 14 Abs. 2 Satz 2; BestG Art. 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; BestV § 15 Satz 2
    Inanspruchnahme für Bestattungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil über die Verpflichtung eines nicht ehelichen Kindes zur Erstattung von Kosten für die Beerdigung seines Vaters gegenüber der in Vorleistung gegangenen Gemeinde

  • rewis.io

    Inanspruchnahme für Bestattungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Ersatz der Bestattungskosten; Unbeachtlichkeit eines Irrtums über das Verwandtschaftsverhältnis; intendiertes Ermessen; Inanspruchnahme; Unterhaltspflicht; Leistungsbescheid; Kostentragungspflicht

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil über die Verpflichtung eines nicht ehelichen Kindes zur Erstattung von Kosten für die Beerdigung seines Vaters gegenüber der in Vorleistung gegangenen Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1885
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815

    Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zur Erstattung der Beerdigungskosten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336
    Bei der Ermächtigung nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, d.h. in der Regel ist nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei (BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178 m.w.N.).

    Insbesondere machen weder Unterhaltspflichtverletzungen noch (sonstige) gestörte Familienverhältnisse die Inanspruchnahme des Pflichtigen unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526

    Auch bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind die näheren

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336
    Will eine Gemeinde, die im Wege der Ersatzvornahme für die Bestattung einer verstorbenen Person gesorgt hat, von einem der ursprünglich Bestattungspflichtigen nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG Kostenersatz verlangen, so hat sie - ebenso wie bei einer Bestattungsanordnung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BestG - die in Art. 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 BestG und § 15 Satz 2 BestV vorgeschriebene Reihenfolge zu beachten, wonach bei der Heranziehung der Verpflichteten der Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft berücksichtigt werden "soll" (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295 - NJW 2017, 344/345; B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178).

    Bei der Ermächtigung nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, d.h. in der Regel ist nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei (BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295

    Ersatz von Bestattungskosten - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336
    Will eine Gemeinde, die im Wege der Ersatzvornahme für die Bestattung einer verstorbenen Person gesorgt hat, von einem der ursprünglich Bestattungspflichtigen nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG Kostenersatz verlangen, so hat sie - ebenso wie bei einer Bestattungsanordnung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BestG - die in Art. 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 BestG und § 15 Satz 2 BestV vorgeschriebene Reihenfolge zu beachten, wonach bei der Heranziehung der Verpflichteten der Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft berücksichtigt werden "soll" (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2016 - 4 ZB 16.1295 - NJW 2017, 344/345; B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336
    Solche Zweifel sind nur gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.).
  • VG München, 28.04.2016 - M 12 K 16.214

    Intendiertes Ermessen bei Heranziehung Angehöriger zu Bestattungskosten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2016 (M 12 K 16.214) wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374

    Bestattungskosten; unbillige Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336
    Insbesondere machen weder Unterhaltspflichtverletzungen noch (sonstige) gestörte Familienverhältnisse die Inanspruchnahme des Pflichtigen unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Die Vorschrift gehört zu den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB, die die Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 ff. und vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 25 f.; BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.; vgl. auch Reinhardt RPflStud 2018, 33, 34 f.).
  • VGH Bayern, 28.04.2023 - 4 B 22.2078

    Heranziehung zur Erstattung von Beerdigungskosten

    Bei der Ermächtigung nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, d.h. in der Regel ist nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei (BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 4 ZB 16.1336 - juris Rn. 8; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537; B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - BayVBl 2014, 178 m.w.N.).

    Die dafür notwendigen außergewöhnlichen Umstände, die demgemäß auch der Erstattungspflicht entgegenstehen, setzen nach der Rechtsprechung des Senats in aller Regel eine schwere Straftat des Verstorbenen zu Lasten des bestattungspflichtigen Angehörigen voraus; die bloße Nichterfüllung der elterlichen Pflichten genügt dafür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 4 BV 20.3110 - BayVBl 2021, 822 Rn. 19; B.v. 23.5.2017 - 4 ZB 16.1336 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 8; B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537 Rn. 7).

  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 4 BV 20.3110

    Bestattungsrechtliche Zuständigkeit der Sterbeortgemeinde

    Die dafür notwendigen außergewöhnlichen Umstände, die demgemäß auch der Erstattungspflicht entgegenstehen, setzen nach der Rechtsprechung des Senats in aller Regel eine schwere Straftat des Verstorbenen zu Lasten des bestattungspflichtigen Angehörigen voraus; die bloße Nichterfüllung der elterlichen Pflichten genügt dafür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 4 ZB 16.1336 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 8; B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537 Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 7 A 10757/20

    Anforderungen an eine (formelle) Beschwer des Rechtsmittelführers; Notwendigkeit

    Gerade wegen der Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger gemäß § 74 SGB XII besteht kein Anlass, einen Angehörigen von seinen Bestattungspflichten freizustellen, wenn - wie auch hier - die Familienverhältnisse gestört sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2011 - III ZR 53/11 -, juris, Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 ZB 16.1336 -, juris, Rn. 8; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 -, juris, Rn. 48).
  • VG Würzburg, 20.06.2018 - W 2 K 17.1484

    Heranziehung zu Bestattungskosten

    Bei dieser Ermächtigung handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, d.h. in der Regel ist nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei (BayVGH, Beschluss vom 23.5.2017 - 4 ZB 16.1336 - juris).
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