Rechtsprechung
VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Art. 21 Abs. 1; LStVG Art. 7 Abs. 2, Abs. 3; StGB § 130 Abs. 1, § 185, § 186; OWiG § 118 Abs. 1
Entfernung von Wahlplakaten - Wolters Kluwer
Anspruch einer Partei auf Wiederaufhängung ihrer Wahlplakate für die Europawahl; Plakate mit der Aufschrift "Reserviert für Volksverräter" u...
- rewis.io
Entfernung von Wahlplakaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Europawahl; Wahlplakat; Volksverhetzung; taugliches Angriffsobjekt
- rechtsportal.de
Anspruch einer Partei auf Wiederaufhängung ihrer Wahlplakate für die Europawahl; Plakate mit der Aufschrift "Reserviert für Volksverräter" und "Volksverräter stoppen!"; Prüfung des Vorliegens einer sanktionsbehafteten Aussage im Sinne des § 130 Abs. 1 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 20.05.2019 - W 9 E 19.592
- VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
- VGH Bayern, 24.05.2019 - 10 CE 19.1032
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2009 - 2 BvR 2179/09 - juris Rn. 3).Bei der Auslegung und Anwendung der Strafvorschriften sind insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (…BVerfG, B.v. 6.9.2000 - 1 BvR 1056/95 - juris Rn. 34; B.v. 24.9.2009 - 2 BvR 2179/09 - juris Rn. 6).
- OLG Rostock, 12.02.2018 - 21 Ss OWi 200/17
"A.C.A.B." ist auch nicht als Ordnungswidrigkeit ahndbar
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Bei den genannten Strafvorschriften handelt es sich um ein allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG; § 118 OWiG ist hingegen kein allgemeines Gesetz, das gemäß Art. 5 Abs. 2 GG der freien Meinungsäußerung Schranken setzen kann (vgl. OLG Rostock, B.v. 12.2.2018 - 21 Ss OWi 200/17 (Z) - juris Rn. 2 m.w.N.).Eine gemäß § 185 StGB straflose Äußerung, die in den Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fällt, kann deshalb nicht nach § 118 Abs. 1 OWiG geahndet werden (OLG Rostock 12.2.2018 - 21 Ss OWi 200/17 (Z) - juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerfG, 24.3.2001 - BvQ 13/01 - juris Rn. 26 zu § 15 VersG) und somit auch nicht Grundlage einer Maßnahme nach Art. 7 Abs. 2, 3 LStVG sein.
- BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Bei der Auslegung und Anwendung der Strafvorschriften sind insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (BVerfG, B.v. 6.9.2000 - 1 BvR 1056/95 - juris Rn. 34;… B.v. 24.9.2009 - 2 BvR 2179/09 - juris Rn. 6).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - juris Rn. 108). - BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Jedermann hat insbesondere in der öffentlichen Auseinandersetzung, zumal im politischen Meinungskampf, das Recht, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern (vgl. BVerfG, B.v. 10.7.1992 - 2 BvR 1802/91 - NJW 1992, 2750). - BayObLG, 22.03.1990 - RReg. 5 St 136/89
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Ausgehend hiervon kann durch die Verwendung des Begriffs "Volksverräter" schon kein taugliches Angriffsobjekt im Sinne des § 130 Abs. 1 StGB angenommen werden, da allein gemeinsame politische oder wirtschaftliche Interessen keine Gruppe zustande kommen lassen (BayObLG, B.v. 22.3.1990 - RReg 5 St 136/89 - … - OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15
Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Damit ist die Beschwerde, soweit sie in der Sache das Ziel einer günstigeren Kostenentscheidung verfolgt, unstatthaft (…vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.8.2016 - OVG 12 S 37.16, OVG 12 L 40.16 - juris Rn. 2; OVG Saarl, B.v. 19.1.2016 - 2 B 223/15 - juris Rn. 4;… Kaufmann in Posser/Wolf BeckOK, Stand 1.4.2019, § 146 Rn. 1 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2016 - 12 S 37.16
Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997
Damit ist die Beschwerde, soweit sie in der Sache das Ziel einer günstigeren Kostenentscheidung verfolgt, unstatthaft (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.8.2016 - OVG 12 S 37.16, OVG 12 L 40.16 - juris Rn. 2;… OVG Saarl, B.v. 19.1.2016 - 2 B 223/15 - juris Rn. 4;… Kaufmann in Posser/Wolf BeckOK, Stand 1.4.2019, § 146 Rn. 1 m.w.N.).
- VG München, 24.05.2019 - M 7 E 19.2503
Wahlplakat mit beschimpfendem Unfug an öffentlicher Totengedenkstätte
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (vgl. dazu BayVGH, B.v. 23.5.2019 - 10 CE 19.997, S. 6 - noch nicht veröffentlicht - mit Verweis auf BVerfG, B.v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - juris Rn. 108).Weder mit dem Begriff "Asylflut" noch mit der Darstellung von Parteinamen werden ausreichend konkret eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, Teile der Bevölkerung oder ein Einzelner abgebildet (vgl. dazu weitergehend auch BayVGH, B.v. 23.5.2019 - 10 CE 19.997, S. 6 - noch nicht veröffentlicht; VG Wiesbaden, B.v. 20. Mai 2019 - 2 L 833/19.WI, S. 6 ff. - noch nicht veröffentlicht).
Insoweit fehlt es an einem deutlich aus der Allgemeinheit hervortretenden Personenkreis, der klar abgrenzbar und überschaubar ist und dessen Mitglieder sich zweifelsfrei bestimmen lassen (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.5.2019 - 10 CE 19.997, S. 7).
Ein Rückgriff auf § 118 Abs. 1 OWiG, wie er auch im Bescheid der Landeshauptstadt M. vom 16. Mai 2019 vorgenommen wird, scheitert vorliegend bereits am Charakter der Norm als Auffangtatbestand, wenn, wie vorliegend, andere Strafvorschriften, insbesondere § 130, § 185 f. StGB spezieller und damit abschließend sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2019 - 10 CE 19.997, S. 7 m.w.N.).).
- VGH Bayern, 27.09.2023 - 10 ZB 23.1492
Erfolgloser Zulassungsantrag: Wahläußerungen auf einem Flugblatt
Es hat die textliche und bildliche Aussage dieses vom Antragsteller im Wahlkampf für die Kommunalwahl am 15. März 2020 in Bayern verwendeten Plakats bzw. Flugblatts ungeachtet seines möglichen ehrverletzenden Gehalts zu Recht als ein vom Schutzbereich des Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfasstes Werturteil angesehen (dazu zuletzt auch BayVGH, B.v. 23.5.2019 - 10 CE 19.997 - juris Rn. 13 m.w.N.) und auch die Schranken des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 2 GG sowie die Bedeutung der Strafnorm des § 185 StGB rechtsfehlerfrei ermittelt.Schließlich ist bei der Verwendung des Begriffs "Volksverräter" nicht außer Acht zu lassen, dass der Begriff zwar angesichts seiner historischen Belastung eine besondere Herabsetzung des betroffenen Personenkreises beinhalten kann, in der öffentlichen Diskussion jedoch auch heute noch gebraucht wird, um Kritik an der vermeintlich fehlenden Responsivität der politisch Verantwortlichen gegenüber den Einstellungen der Mehrheit des Volkes zu üben (…vgl. ausführlich VerfGH Sachsen, U.v. 3.11.2011 - Vf. 31-I-11 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 23.5.2019 - 10 CE 19.997 - juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 CS 20.465
Verbot der Verbreitung von Flugblättern im Wahlkampf unrechtmäßig
Es hat die textliche und bildliche Aussage dieses vom Antragsteller im Wahlkampf für die Kommunalwahl am 15. März 2020 in Bayern verwendeten Plakats bzw. Flugblatts ungeachtet seines möglichen ehrverletzenden Gehalts zu Recht als ein vom Schutzbereich des Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfasstes Werturteil angesehen (dazu zuletzt auch BayVGH, B.v. 23.5.2019 - 10 CE 19.997 - juris Rn. 13 m.w.N.) und auch die Schranken des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 2 GG sowie die Bedeutung der Strafnorm des § 185 StGB rechtsfehlerfrei ermittelt.