Rechtsprechung
VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung von erhöhten Herstellungsbeiträgen für die Wasserentsorgung; Anforderungen an die Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils; Wahrung des Prinzips der Gleichheit der Belastung aller Abgabepflichtigen; Differenzierung ...
Verfahrensgang
- VG München, 29.01.2004 - M 10 K 03.3446
- VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295
Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 14.06.2010 - 20 CS 10.1167
Verbesserungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Sich aus der Änderung des Verteilungsschlüssels durch das neue Satzungsrecht im Vergleich zum früheren zwangsläufig ergebende Belastungen sind von betroffenen Anschlussnehmern hinzunehmen; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist nicht zu erkennen, weil die Beitragspflichtigen von den satzungsrechtlichen Regelungen im gleichen Maße erfasst werden (vgl. BayVGH vom 23.6.2004 Az. 23 ZB 04.699). - VGH Bayern, 21.03.2012 - 20 CS 12.373
Aussetzungsverfahren; begründete Beschwerde; Verteilung des beitragsfähigen …
Sich aus der Änderung des Verteilungsschlüssels durch das neue Satzungsrecht im Vergleich zum früheren zwangsläufig ergebende Belastungen sind von betroffenen Anschlussnehmern hinzunehmen; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist nicht zu erkennen, weil die Beitragspflichtigen von den satzungsrechtlichen Regelungen im gleichen Maße erfasst werden (vgl. BayVGH vom 23.6.2004 Az. 23 ZB 04.699). - VG Würzburg, 17.03.2010 - W 2 K 09.723
Markt Kirchzell, Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom …
Insbesondere ist die Begründung des Gemeinderates für die Gewichtung der Grundstücksflächen und der Geschossflächen in seiner Sitzung vom 7. November 2003 nicht zu beanstanden (vgl. zur Frage der Kostenverteilung für eine Entwässerungsanlage: BayVGH vom 23.06.2004 Az. 23 ZB 04.699 m.w.N.).