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   VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058   

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VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058 (https://dejure.org/2016,21041)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058 (https://dejure.org/2016,21041)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 10 ZB 14.1058 (https://dejure.org/2016,21041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drohen einer (konkreten) polizeilichen Gefahr aufgrund der Anfertigung von Bildaufnahmen; Präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch Pressefotografen

  • rewis.io

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch Pressefotografen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fotografierverbot; Gefahrenprognose; Güterabwägung; Lichtbilder; Pressefotograf; Pressefreiheit; konkrete polizeiliche Gefahr

  • rechtsportal.de

    Drohen einer (konkreten) polizeilichen Gefahr aufgrund der Anfertigung von Bildaufnahmen; Präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch Pressefotografen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch Pressefotografen

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Aus dem der rechtlichen Überprüfung durch den Senat allein unterliegenden Vorbringen im Zulassungsantrag ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (2.) noch ergibt sich daraus, dass das Urteil von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.3.2012 - 6 C 12.11 - NJW 2012, 2676) abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; 3.) oder dass ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO; 1.).

    Das Verwaltungsgericht begründe seine gegenteilige Rechtsauffassung lediglich mit schablonenhaften Hinweisen auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (6 C 12.11), die jedoch sowohl unter tatsächlichen wie rechtlichen Gesichtspunkten nicht vergleichbar sei und der daher für den vorliegenden Rechtsstreit keine maßgebliche Bedeutung zukommen könne.

    Entgegen der Auffassung des Klägers hat das Verwaltungsgericht bei der Beurteilung der Frage, ob ein präventivpolizeiliches Einschreiten gegen das streitbefangene Fotografieren durch den Journalisten B. rechtmäßig gewesen wäre, zu Recht die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2012 (6 C 12.11 - juris) entwickelten Grundsätze herangezogen.

    Das Verwaltungsgericht ist mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weiter zu Recht davon ausgegangen, dass unzulässige Lichtbilder nicht auch stets verbreitet werden, sondern eine (konkrete) polizeiliche Gefahr aufgrund der Anfertigung von Bildaufnahmen überhaupt erst drohe, wenn konkrete tragfähige Anhaltspunkte dafür bestünden, dass derjenige, der Lichtbilder herstelle, diese ohne Einwilligung der abgebildeten Person oder andere Rechtfertigungsgründe veröffentlichen und sich dadurch gemäß § 33 Kunsturhebergesetz (KUG) strafbar machen werde (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.2012 a. a. O. Rn. 34; BVerfG a. a. O. Rn. 14; zu einem auf Art. 15 Abs. 1 BayVersG gestützten Verbot des Fotografierens vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - NVwZ-RR 2015, 104).

    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, aus der maßgeblichen exante-Sicht hätten die Polizeibeamten in der konkreten Situation davon ausgehen können, dass die Beachtung der Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes und insbesondere des § 33 KUG bezüglich der Veröffentlichung angefertigter Bildaufnahmen "auf konsensualem Weg" (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.2012 a. a. O. Rn. 35) sichergestellt sei, hat der Kläger deshalb nicht ernstlich in Zweifel gezogen.

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der bereits mehrfach zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.3.2012 a. a. O.) vielmehr zu Recht davon ausgegangen, dass das vom Kläger beanspruchte präventivpolizeiliche Einschreiten bereits gegen die Anfertigung der Lichtbilder durch den Pressefotografen B. (etwa durch ein Fotografierverbot) einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Grundrecht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bedeutet hätte.

    Diesen Anforderungen genügt das Zulassungsvorbringen des Klägers, das im Wesentlichen darin besteht, Unterschiede im Sachverhalt des vorliegenden Falls und des der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.3.2012 (a. a. O.) zugrunde liegenden Falls aufzuzeigen, schon nicht.

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht - wie oben dargelegt - zu Recht die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2012 (6 C 12.11 - juris) entwickelten Grundsätze herangezogen.

  • LG Frankfurt/Oder, 25.06.2013 - 16 S 251/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Fotografieren von Teilnehmern einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    In einem solchen Fall liege nach der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 25. Juni 2013 (16 S 251/12) auf Seiten des "Opfers" des Fotografen eine Notwehrsituation vor.

    Nicht durchgreifend ist auch der wiederholte Verweis des Klägers auf sein "Notwehrrecht" gegenüber B. und die diesbezügliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Oder (U.v. 25.6.2013 - 16 S 251/12 - NJW-RR 2014, 159).

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018

    Bewusstes Erzwingen des Abbremsens einer Straßenbahn durch einen Fußgänger in

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Denn das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung selbstständig tragend darauf gestützt, dass die Klage unbegründet und daher auch aus materiellen Gründen abzuweisen ist (zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2016 - 10 ZB 15.2018 - juris Rn. 37 m. w. N.).

    Liegt nämlich nur im Hinblick auf einen der Begründungsteile ein Zulassungsgrund vor, so muss eine etwaige Zulassung daran scheitern, dass dieser Begründungsteil hinweggedacht werden könnte, ohne dass sich am Ausgang des Zulassungsverfahrens etwas änderte, weil bezüglich des anderen Begründungsteils keine Zulassungsgründe vorliegen (BayVGH, B.v. 22.4.2016 a. a. O. unter Verweis auf BVerwG, B.v. 11.11.1991 - 4 B 190.91 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431

    Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüberzustellen, dass die Abweichung erkennbar wird (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Auch das Aufzeigen einer (vermeintlich) fehlerhaften Anwendung von Rechtssätzen, die das Divergenzgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. z. B. BVerwG, B.v. 8.12.2005 - 1 B 37.05 - juris).
  • BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Ob eine für das den Schutzbereich der Freiheitsgrundrechte (hier der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) beeinträchtigende polizeiliche Einschreiten (etwa durch ein Fotografierverbot) erforderliche konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut (vgl. Art. 11 Abs. 1 bzw. Art. 16 Satz 1 PAG; BVerfG, B.v. 20.7.2015 - 1 BvR 2501/13 - juris Rn. 14) vorliegt und die konkrete polizeiliche Maßnahme den Anforderungen pflichtgemäßer Ermessensausübung (vgl. Art. 5 Abs. 1 PAG) und insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Art. 4 PAG) genügt, ist allerdings immer eine Frage der tatsächlichen Umstände im Einzelfall.
  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes in

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Bei der danach vom Verwaltungsgericht anzustellenden Gefahrenprognose hat es zutreffend auf die konkreten Verhältnisse und Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Anfertigung der vom Kläger beanstandeten Bildaufnahmen durch den Journalisten B. (exante-Betrachtung aus der Sicht des für die Polizei handelnden Amtswalters, vgl. z. B. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 8. Aufl. 2013, Rn. 69; BayVGH, U.v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 46) abgestellt.
  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620

    Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Das Verwaltungsgericht ist mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weiter zu Recht davon ausgegangen, dass unzulässige Lichtbilder nicht auch stets verbreitet werden, sondern eine (konkrete) polizeiliche Gefahr aufgrund der Anfertigung von Bildaufnahmen überhaupt erst drohe, wenn konkrete tragfähige Anhaltspunkte dafür bestünden, dass derjenige, der Lichtbilder herstelle, diese ohne Einwilligung der abgebildeten Person oder andere Rechtfertigungsgründe veröffentlichen und sich dadurch gemäß § 33 Kunsturhebergesetz (KUG) strafbar machen werde (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.2012 a. a. O. Rn. 34; BVerfG a. a. O. Rn. 14; zu einem auf Art. 15 Abs. 1 BayVersG gestützten Verbot des Fotografierens vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - NVwZ-RR 2015, 104).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 255.97

    Aussetzung des Verfahrens; Ermessen; Aussetzungspflicht wegen anhängiger

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Gründe, nach denen die unrichtige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ausnahmsweise beachtlich wäre (vgl. SächsOVG a. a. O.; Rudisile, a. a. O., § 124 Rn. 59) bzw. daraus resultierende "fortwirkende" Mängel der Sachentscheidung als solcher (vgl. dazu BVerwG, B.v. 22.12.1997 - 8 B 255.97 - NJW 1998, 2301) hat der Kläger nicht geltend gemacht.
  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 10 ZB 14.1486

    Unbegründeter Antrag auf Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Erstgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. z. B. BVerwG, B.v. 20.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 10 ZB 14.1486 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.11.1991 - 4 B 190.91
  • OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13

    Darlegungsanforderungen an Verfahrensmängel (rechtiches Gehör, Anspruch auf

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier:

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17

    Rückerstattung überzahlter Versorgungsbezüge

    Eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt in einer solchen Konstellation aber nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. VGH München, Beschluss vom 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058 - juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Zum Anspruch auf Berichtigung des Liegenschaftskatasters

    Eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt in einer solchen Konstellation aber nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 4 A 427/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis

    Gründe, nach denen die unrichtige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ausnahmsweise als unmittelbarer Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtlich wäre bzw. daraus resultierende fortwirkende Mängel der Sachentscheidung als solcher, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.4.2007 - 8 B 75.06 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67 = juris, Rn. 3, und vom 22.12.1997 - 8 B 255.97 -, NJW 1998, 2301 = juris, Rn. 2 sowie Bay. VGH, Beschluss vom 23.6.2016 - 10 ZB 14.1058 -, juris, Rn. 11, m. w. N., sind nicht erkennbar.
  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 10 ZB 16.791

    Vorbeugende Unterlassungsklage nach rechtswidrigem Einsatz von Pfefferspray gegen

    Eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils käme insofern aber nur in Betracht, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. BayVGH, B. v. 23.6.2016 - 10 ZB 14.1058 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 C 16.637

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Platzverweises, einer Ingewahrsamnahme und

    Bei der dabei anzustellenden Gefahrenprognose kommt es entscheidend auf die konkreten Verhältnisse und Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Maßnahme an (ex-ante-Betrachtung aus der Sicht des für die Polizei handelnden Amtswalters; vgl. z. B. BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 10 ZB 14.1058 - Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 LA 11/19

    Gewährung einer Erschwerniszulage für die Ruhezeiten an Bord eines

    Die sinngemäße Rüge, nach der die Pflicht zur Amtsaufklärung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO) verletzt sei, kommt im Kontext der Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO regelmäßig nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 18; VGH München, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 10 ZB 14.1058 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2022 - 2 LA 12/19

    Dienstunfähiger Beamter; Suche nach einer anderweitigen Verwendung

    Die Rüge, nach der die Pflicht zur Amtsaufklärung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO) verletzt sei, kommt im Kontext der Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO regelmäßig nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 18; VGH München, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 10 ZB 14.1058 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 10 ZB 19.1519

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt in einer solchen Konstellation aber nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 124 Rn. 26g sowie Happ in Eyermann, VwGO, Kommentar, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 67 jeweils unter Verweis auf VGH BW, B.v. 17.2.2009 - 10 S 3156/08 - juris, BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 10 ZB 14.1058 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 18.09.2018 - 10 CS 18.1599

    Pflicht der Sicherheitsbehörde zur Ermittlung der Tatsachengrundlage

    Ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Betretungs- und Aufenthaltsverbots vorliegen, beurteilt sich nach einer Gefahrenprognose, die anhand der Verhältnisse und dem möglichen Erkenntnisstand der Verwaltungsbehörde zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme zu treffen ist (zur ex-ante Betrachtung bei polizeilichen Maßnahmen: BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 C 16.637 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 2.6.2016 - 10 ZB 14.1058 - juris Rn. 22; OVG LSA, B.v. 27.6.2006 - 2 M 224/06 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 10 ZB 17.2439

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    Denn eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt in einer solchen Konstellation nur dann in Betracht, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge zur Zulassung führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 10 ZB 14.1058 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.01.2023 - 10 ZB 22.1328

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Platzverweiseses

  • VG Bayreuth, 18.01.2018 - B 1 K 16.785

    Prozesskostenhilfe, Polizeirecht, Gebührenbescheid, unmittelbarer Zwang,

  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 16.785

    Rechtmäßige Erhebung von Kosten für polizeiliche Ingewahrsamnahme

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