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   VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245   

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VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245 (https://dejure.org/2021,19494)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2021 - 8 CS 21.1245 (https://dejure.org/2021,19494)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 8 CS 21.1245 (https://dejure.org/2021,19494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 80 Abs. 5, 146 Abs. 4; LStVG Art. 7 Abs. 2; BGB §§ 903, 242
    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den allgemeinen Verkehr

  • verkehrslexikon.de

    Widerruf der Freigabe für den öffentlichen Verkehr

  • rewis.io

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Duldung der verkehrlichen Nutzung eines Grundstücks durch die Allgemeinheit, tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche, Widerruf der Freigabe für den öffentlichen Verkehr, Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung des Befahrens und Betretens eines Grundstücks als öffentliche Verkehrsfläche; Tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche

  • rechtsportal.de

    Duldung des Befahrens und Betretens eines Grundstücks als öffentliche Verkehrsfläche; Tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Bayern, 09.05.2006 - 8 ZB 05.1473

    Tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche; Widerruf der Freigabe

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn der Eigentümer den Weg für den öffentlichen Verkehr mit Wissen und Wollen hingenommen und einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, diese Freigabe nicht mehr zu widerrufen (BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 6 f.; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 17. Auflage 2020, Art. 14 Anm. 9).

    Noch viel weniger lässt sich feststellen, ob zudem ein Vertrauenstatbestand (Umstandsmoment) geschaffen wurde, diese Freigabe für den öffentlichen Verkehr künftig nicht mehr zu widerrufen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 6 f.; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, Art. 14 Anm. 9).

    Diese Rechtsfrage ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2020 - 8 ZB 20.1579 - juris Rn. 24 m.w.N.; bejahend: BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 7 - ohne nähere Begründung).

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352

    Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Andernfalls liegt eine unzulässige Selbsthilfe vor (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Einen solcher Titel stellt etwa die stattgebende Entscheidung über eine Feststellungsklage dar, sobald sie rechtskräftig ist (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - juris Rn. 45).

    Zwar kann sich eine Rechtsausübung im Einzelfall als treuwidrig erweisen, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse des Berechtigten zugrunde liegt, sie also für ihn nutzlos ist und nur als Vorwand für die Erreichung unlauterer Zwecke dient (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - juris Rn. 42 m.w.N.; Mansel in Jauernig, BGB, § 242 Rn. 38).

  • VGH Bayern, 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer grenzständigen baufälligen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Diese Befugnisnorm setzt eine konkrete Gefahr für die von ihr genannten Rechtsgüter voraus, denen möglichst schnell und effektiv begegnet werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BayVBl 2016, 749 = juris Rn. 11; B.v. 31.7.2020 - 10 CS 20.1432 - juris Rn. 7).

    Bei der Auswahl zwischen mehreren Störern ist aber in der Regel der Handlungsstörer (Art. 9 Abs. 1 LStVG) vor dem Zustandsstörer (Art. 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 LStVG) in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BayVBl 2016, 749 = juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Die Widmung nach Art. 6 BayStrWG entfaltet ihre Rechtswirkungen regelmäßig nur für solche Grundstücke, deren Flurnummern in der Widmungsverfügung ausdrücklich aufgeführt sind (BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Nur in Ausnahmefällen genügt es für eine Widmung, wenn der Verlauf und Umfang des Wegs eindeutig festliegen, etwa durch eine Beschreibung oder durch die Darstellung in einem Lageplan oder in einer Karte (BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 12; Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand März 2020, Art. 6 Rn. 7).

  • VGH Bayern, 31.03.2005 - 8 ZB 04.2279

    Fehlen von Datum und Unterschrift auf Karteiblatt in Straßenverzeichnis

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Offen ist nicht nur, seit wann die Orts straße (bzw. der frühere Eigentümerweg) "S* ..." asphaltiert ist; die (langjährige) Hinnahme einer Asphaltierung durch einen Voreigentümer wäre im Hinblick auf die behauptete Verwirkung ggf. von Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279 - NVwZ-RR 2005, 736 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Die Frage, ob eine Verwirkung vorliegt, ist im Einzelfall auf Grundlage einer Gesamtbewertung aller zeitlichen und sonstigen Umstände zu beantworten (BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 38.19 - IÖD 2020, 103 = juris Rn. 12; U.v. 30.8.2018 - 2 C 10.17 - BVerwGE 163, 36 = juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Die Antragsgegnerin hat es versäumt, hierzu die in ihre Sphäre als Straßenbaulastträgerin fallende Angaben zu machen (vgl. auch BayVGH, U.v. 20.05.2021 - 8 B 19.1587 - juris Rn. 54).
  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 241/10

    Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Bei Ansprüchen aus Eigentum, für die Rechtssicherheit und Bestandschutz von herausragender Bedeutung sind, fehlt das schutzwürdige Eigeninteresse aber nur in seltenen Ausnahmefällen (vgl. BGH, U.v. 19.6.2012 - II ZR 241/10 - MDR 2012, 1156 = juris Rn. 12; Schubert in Münchner Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 242 Rn. 96 und 484).
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 8 ZB 20.1579

    Verwirkung der Sperrung eines öffentlichen Weges

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Diese Rechtsfrage ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2020 - 8 ZB 20.1579 - juris Rn. 24 m.w.N.; bejahend: BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 7 - ohne nähere Begründung).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) reicht der bloße Zeitablauf indes nicht aus; hinzukommen muss vielmehr, dass der Schuldner dem Verhalten des Gläubigers, das zur verspäteten Geltendmachung des Anspruchs geführt hat, entnehmen musste, dass dieser den Anspruch nicht mehr geltend machen wollte, wenn sich also der Schuldner darauf einrichten durfte, dass er mit diesem Anspruch nicht mehr zu rechnen brauche, und sich darauf auch eingerichtet hat (stRspr, vgl. BVerwG, B.v 29.08.2018 - 3 B 24.18 - VRS 134, 157 = juris Rn. 14; BVerfG, B.v. 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 = juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 19.04.2007 - 11 ZB 06.2058
  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer

  • VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349

    Wegeverlauf über ungewidmete Fläche

  • VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305

    Auch im bayerischen Straßen- und Wegerecht bleibt nach der Verjährung eines

  • BVerwG, 29.08.2018 - 3 B 24.18

    Anspruchsentstehung; Bildung eines Rechtssatzes; Verjährung;

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • VGH Bayern, 28.05.2001 - 1 ZB 01.664
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13

    Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 8 B 15.129

    Eintragung in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen

  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708

    Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich

  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 10 S 19.02256

    Duldung des Befahrens und Betretens eines Wegedreiecks, keine gewidmete Straße,

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398

    Erweiterung des Tontagebaus

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 8 CS 08.3321

    Beschwerde; Anordnung der Beseitigung eines Überbaus; Wirksamkeit der Widmung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

  • VGH Bayern, 17.02.2003 - 11 B 99.3439
  • BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 10 CS 20.1432

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Haltungsuntersagung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2020 - 1 B 202/20

    Beförderungsvoraussetzung Erprobung offensichtlich rechtswidrig Untersagung der

  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934

    Einträge in bayerischen Bestandsverzeichnissen für Gemeindestraßen sind

  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010,

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Aus dem Einverständnis mit der Benutzung eines Wegs durch die Allgemeinheit kann regelmäßig nicht auf eine Verwirkung des - aus dem Eigentumsrecht (vgl. § 902 Abs. 1 Satz 1, § 903 Satz 1 BGB) abgeleiteten - Widerrufsrechts geschlossen werden, auch wenn es über längere Zeit hinweg bestanden hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2021 - 8 CS 21.1245 - juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. auch BGH, U.v. 16.5.2014 - V ZR 181/13 - NVwZ-RR 2014, 712 = juris Rn. 21).

    Bei Ansprüchen aus Eigentum, für die Rechtssicherheit und Bestandschutz von herausragender Bedeutung sind, fehlt das schutzwürdige Eigeninteresse aber nur in seltenen Ausnahmefällen (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2021 - 8 CS 21.1245 - juris Rn. 31; BGH, U.v. 19.6.2012 - II ZR 241/10 - RdL 2012, 296 = juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Die Beklagte hat zutreffend erkannt (vgl. Aktenvermerk vom 9.5.2016, BA II S. 33), dass sie bis dahin eine etwaige (Teil-)Sperrung bzw. Beseitigung von Verkehrsflächen mit einer Anordnung nach Art. 7 Abs. 2 i.V.m. § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO abwehren könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2021 - 8 CS 21.1245 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Aus dem Einverständnis mit der Benutzung eines Wegs durch die Allgemeinheit kann regelmäßig nicht auf eine Verwirkung des - aus dem Eigentumsrecht (vgl. § 902 Abs. 1 Satz 1, § 903 Satz 1 BGB) abgeleiteten - Widerrufsrechts geschlossen werden, auch wenn es über längere Zeit hinweg bestanden hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2021 - 8 CS 21.1245 - juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. auch BGH, U.v. 16.5.2014 - V ZR 181/13 - NVwZ-RR 2014, 712 = juris Rn. 21).

    Bei Ansprüchen aus Eigentum, für die Rechtssicherheit und Bestandschutz von herausragender Bedeutung sind, fehlt das schutzwürdige Eigeninteresse aber nur in seltenen Ausnahmefällen (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2021 - 8 CS 21.1245 - juris Rn. 31; BGH, U.v. 19.6.2012 - II ZR 241/10 - RdL 2012, 296 = juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Bis dahin kann die Beklagte eine (Teil-)Sperrung bzw. Beseitigung von Verkehrsflächen mit einer Anordnung nach Art. 7 Abs. 2 i.V.m. § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO abwehren (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2021 - 8 CS 21.1245 - juris Rn. 19).

  • VG Ansbach, 11.05.2023 - AN 10 K 21.657

    Verwirkung des Widerrufs der Freigabe eines Privatgrundstücks für den allgemeinen

    Mit Beschluss vom 23. Juni 2021 (8 CS 21.1245) stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Beschwerde des Antragstellers hin die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wieder her mit der Begründung, dass die Voraussetzungen einer Duldungsverfügung nicht vorlägen und eine Verwirkung auf Grundlage der Aktenlage nicht hinreichend festzustellen sei.

    Insoweit nimmt das Gericht Bezug auf die Ausführungen des Eilbeschlusses dieser Kammer vom 7. April 2021 (AN 10 S 19.02256) und auf die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 23. Juni 2021 (8 CS 21.1245).

    Insoweit folgt das Gericht im Ergebnis den Schlussfolgerungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 23. Juni 2021 (8 CS 21.1245).

  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 8 ZB 22.2287

    Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der Freigabe eines Grundstücks für den

    Mit Beschluss vom 23. Juni 2021 stellte der Senat die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid vom 8. November 2019 gerichteten Klage wieder her (Az. 8 CS 21.1245).

    Soweit er anführt, das angefochtene Urteil stelle bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Verwirkung des Widerrufsrechts in Abweichung von der Senatsentscheidung vom 20. (richtig: 23.) Juni 2021 (Az. 8 CS 21.1245 - Rn. 24) nicht auf die Umstände nach Erteilung der Zustimmung (Zeitpunkt der Entstehung des Widerrufsrechts), sondern auf die Zustimmung als solche ab, rügt er eine vermeintlich (vgl. oben Rn. 26) fehlerhafte Anwendung von Rechtssätzen, was den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht genügt (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2019 - 8 B 1.19 - ZOV 2019, 87 = juris Rn. 5).

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