Rechtsprechung
VGH Bayern, 23.07.2002 - 6 ZB 01.1507 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,38091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.05.2001 - AN 1 K 00.00989
- VGH Bayern, 23.07.2002 - 6 ZB 01.1507
- BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 ZB 07.229
Wiedererlangung der Fahreignung nach Betäubungsmittelkonsum
Soweit in dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein Vortrag der neuen Tatsache bereits innerhalb der Frist zur Einreichung des Antrags auf Zulassung der Berufung für erforderlich erachtet wird, ist diese Aussage vor dem Hintergrund des Umstands zu verstehen, dass die Vorlagefrage nach § 124 b VwGO a. F., über die im Beschluss vom 11. November 2002 (…a.a.O.) zu befinden war, noch mit Blickrichtung auf § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO in der bis zum 31. Dezember 2001 gültigen Fassung formuliert worden war (vgl. BayVGH vom 23.7.2002 Az. 6 ZB 01.1507), der zufolge die Zulassungsgründe innerhalb der einmonatigen Antragsfrist (§ 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO damaliger Fassung) darzulegen waren.