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   VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224   

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VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224 (https://dejure.org/2013,20510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224 (https://dejure.org/2013,20510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 19 ZB 12.2224 (https://dejure.org/2013,20510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen mit in Spanien erworbenem Daueraufenthaltsrecht-EG bei in Deutschland ungesichertem Unterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen mit in Spanien erworbenem Daueraufenthaltsrecht-EG bei in Deutschland ungesichertem Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 19 CS 12.465

    Geltendmachen des Rechts zum Daueraufenthalt-EG in einem Mitgliedstaat, in dem

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224
    Mit Beschluss vom 6. Februar 2012 (AN 6 S 11.1961) wies das Verwaltungsgericht Ansbach das einstweilige Rechtsschutzbegehren ab; die Beschwerde gegen diesen Beschluss hat der Senat mit Beschluss vom 20. Mai 2012 (19 CS 12.465) zurückgewiesen.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 22. Mai 2012 (19 CS 12.465) im Einzelnen dargelegt, dass beim Kläger die geltend gemachte besondere Härte nicht vorliegt.

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 10 C 12.2399

    Drittstaatsangehöriger mit italienischem "soggiornante di lungo periodo - CE";

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224
    Die Versagensvorschrift des § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist unionsrechtlich nicht bedenklich; die Richtlinie sieht derartige mitgliedstaatliche Beschränkungen der Erwerbstätigkeit ausdrücklich vor (vgl. 14 Abs. 3 RL 2003/109 sowie Art. 11 Abs. 3 lit. a; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 10 C 12.2399 - sowie HessVGH, B.v. 8.12.2009 - 3 B 2830/09).
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 19 CS 13.141

    Anwendungsbereiche der BeschVerfV und der BeschV

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224
    Sie wirkt sich auf die Beurteilung eines materiellen Anspruchs auf Verlängerung oder Neuerteilung eines andere Aufenthaltstitels nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2010 - 1 C 6.09 - juris - Rn. 21; Senatsbeschluss v. 10.4.2013 Az. 19 CS 13.141).
  • VGH Hessen, 08.12.2009 - 3 B 2830/09

    Beachtung der abstrakt generalisierenden Regelungen der Beschäftigungsverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224
    Die Versagensvorschrift des § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist unionsrechtlich nicht bedenklich; die Richtlinie sieht derartige mitgliedstaatliche Beschränkungen der Erwerbstätigkeit ausdrücklich vor (vgl. 14 Abs. 3 RL 2003/109 sowie Art. 11 Abs. 3 lit. a; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 10 C 12.2399 - sowie HessVGH, B.v. 8.12.2009 - 3 B 2830/09).
  • VGH Bayern, 11.02.2013 - 19 AS 12.2476

    Geltendmachung des Anspruchs auf Aufenthalt im Bundesgebiet durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224
    Mit Beschluss vom 11. Februar 2013 (19 AS 12.2476) ist der Senat diesem Antrag nachgekommen.
  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 13.1507

    Ausweisung eines Daueraufenthaltsberechtigten-EG bei Vorliegen eines Strafbefehls

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 12.2224
    Der gegen die Klageabweisung hinsichtlich der Ausweisung (Nr. 1 des Bescheides vom 19.2.2011 und ergänzende Befristung vom 31.7.2012) gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung wird gemäß § 93 Satz 2 VwGO abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 19 ZB 13.1507 fortgeführt.
  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 19 ZB 13.1507
    Infolge der Abtrennung in Nr. 1 des Beschlusses vom heutigen Tag im Verfahren 19 ZB 12.2224 betrifft die hiesige Berufungszulassung das angefochtene Urteil, soweit durch dieses die Klage gegen die Ausweisung (Nr. 1 des Bescheides vom 19.2.2011, in der mündlichen Verhandlung vom 31.7.2012 mit einem dreijährigen Einreiseverbot versehen) abgewiesen worden ist.
  • VGH Bayern, 11.02.2013 - 19 AS 12.2476
    Der Senat, bei dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das die Klage gegen den Bescheid vom 14. September 2011 abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31. Juli 2012 anhängig ist (Az. 19 ZB 12.2224), hat § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO zufolge über diesen Antrag zu entscheiden.
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