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   VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025   

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https://dejure.org/2018,28740
VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025 (https://dejure.org/2018,28740)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025 (https://dejure.org/2018,28740)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2018 - 6 ZB 18.1025 (https://dejure.org/2018,28740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SG § 31 Abs. 1 S. 1
    Versetzung eines transsexuellen Berufssoldaten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    War die Versetzung eines transsexuellen Berufssoldaten nur in den Sanitätsdienst möglich gewesen, die dafür nötige Ausbildung aber nicht vorhanden, ist eine Versetzung in den Ruhestand nicht rechtswidrig.

  • rewis.io

    Versetzung eines transsexuellen Berufssoldaten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soldatenrecht; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz; Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Transsexualität; Streitwert; Sanitätsdienst; Laufbahnvoraussetzungen

  • rechtsportal.de

    War die Versetzung eines transsexuellen Berufssoldaten nur in den Sanitätsdienst möglich gewesen, die dafür nötige Ausbildung aber nicht vorhanden, ist eine Versetzung in den Ruhestand nicht rechtswidrig.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02

    Beförderung, Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als -; Schadensersatzanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Das verbietet jedenfalls in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden, in der im Wege des Schadensersatzes die versorgungsrechtliche "Gleichstellung" für die Zukunft verlangt wird und die absolute Schadenshöhe schon wegen der Ungewissheit der Bezugsdauer naturgemäß nicht beziffert werden kann, den Rückgriff auf die allgemeinen Wertvorschriften des § 52 Abs. 1 und 3 GKG (OVG NW, B.v. 3.3.2011 - 6 A 772/09 - juris Rn. 18 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - NVwZ-RR 2003, 246 f. zur Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a.F. auf einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung).
  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich erst Jahre später die Rechtsanschauung zur Frage des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr geändert hat (EuGH, U.v. 11.1.2000 - Kreil, C-285/98 - Slg. 2000, I-29) und infolge dessen die Dienstfähigkeit bei Transsexualität differenzierter bewertet wurde als im Fall der Klägerin.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2011 - 6 A 772/09

    Klage eines Oberstudienrats auf Gewährung von Schadensersatz wegen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Das verbietet jedenfalls in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden, in der im Wege des Schadensersatzes die versorgungsrechtliche "Gleichstellung" für die Zukunft verlangt wird und die absolute Schadenshöhe schon wegen der Ungewissheit der Bezugsdauer naturgemäß nicht beziffert werden kann, den Rückgriff auf die allgemeinen Wertvorschriften des § 52 Abs. 1 und 3 GKG (OVG NW, B.v. 3.3.2011 - 6 A 772/09 - juris Rn. 18 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - NVwZ-RR 2003, 246 f. zur Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a.F. auf einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung).
  • BVerwG, 03.11.2014 - 2 B 24.14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten gegen den Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und in zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (BVerwG, B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 5; 12.9.2017 - 6 ZB 17.587 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 12.09.2016 - 6 ZB 15.2386

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Gründen -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Mit dieser Zielrichtung ist die Sonderregelung des § 52 Abs. 6 GKG mit ihrer stark pauschalierenden Wertung nicht nur auf den unmittelbaren Rechtsschutz eines Beamten oder Soldaten gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand anwendbar (vgl. etwa BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 6 ZB 18.188 - juris Rn. 12; B.v. 12.9.2016 - 6 ZB 15.2386 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 ZB 17.587

    Übernahme eines Zeitsoldaten als Berufssoldat - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und in zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (BVerwG, B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 5; 12.9.2017 - 6 ZB 17.587 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 6 ZB 17.956

    Bundesbeamtenrecht - Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Ist die erstinstanzliche Entscheidung demnach - ohne die Verjährungsproblematik - selbständig tragend auf zwei Gründe gestützt, ist eine Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden der beiden Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.956 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 ZB 18.188

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Mit dieser Zielrichtung ist die Sonderregelung des § 52 Abs. 6 GKG mit ihrer stark pauschalierenden Wertung nicht nur auf den unmittelbaren Rechtsschutz eines Beamten oder Soldaten gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand anwendbar (vgl. etwa BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 6 ZB 18.188 - juris Rn. 12; B.v. 12.9.2016 - 6 ZB 15.2386 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 26.06.2018 - 6 ZB 17.2287

    Kein Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung bei Beförderungsrunde

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
    Nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und in zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (BVerwG, B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 5; 12.9.2017 - 6 ZB 17.587 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 6 ZB 19.584

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung bei Soldaten

    Nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und in zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 20.17 - juris Rn. 7; B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v 7.6.2019 - 6 ZB 18.2341 - juris Rn. 22; B.v. 23.8.2018 - 6 ZB 18.1025 - juris Rn. 11; B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 5).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich die Rechtslage erst zum 26. Juli 2017 dahingehend geändert hat, dass nach § 5a Abs. 3 Nr. 4 SLV n.F. die gesamte Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG als Dienstzeit gilt (vgl. BayVGH, B.v 23.8.2018 - 6 ZB 18.1025 - juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2022 - 8 S 3870/21

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einer Beseitigungsanordnung:

    Stützt das Verwaltungsgericht sein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Gründe, ist die Berufung nur zuzulassen, wenn die Antragsbegründung einen Zulassungsgrund hinsichtlich jedes dieser selbstständigen Begründungselemente aufzeigt, woran es hier indes fehlt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 06.01.2020 - 10 A 4800/18 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025 -, juris Rn. 4; Nieders. OVG, Beschl. v. 06.06.2008 - 5 LA 270/05 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 10.09.2018 - 6 ZB 18.610

    Kein Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung bei schuldhafter

    Der Streitwert bestimmt sich nach der Sonderregelung des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - NVwZ-RR 2003, 246 f.; s. auch BayVGH, B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 9; B.v. 23.8.2018 - 6 ZB 18.1025 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 03.07.2020 - 6 ZB 19.2515

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    (BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 20.17 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.8.2019 - 6 ZB 19.584 - juris Rn. 11; B.v 7.6.2019 - 6 ZB 18.2341 - juris Rn. 22; B.v. 23.8.2018 - 6 ZB 18.1025 - juris Rn. 11; B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 5).
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