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   VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417   

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VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417 (https://dejure.org/2019,31856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.09.2019 - 22 CS 19.1417 (https://dejure.org/2019,31856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. September 2019 - 22 CS 19.1417 (https://dejure.org/2019,31856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 34a Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 39 Abs. 1 S. 3, Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; GG Art. 14, Art. 19 Abs. 1 S. 2, Art. 103 Abs. 1; BRAO § 14; BeamtStG § 24 Abs. 1 Nr. 1
    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes aufgrund strafrechtlicher Verurteilung; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes; strafrechtliche Verurteilung wegen Körperverletzung; Bewachungsgewerbe; Zuverlässigkeit; Gewaltbereitschaft; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 17.01.2012 - 22 CS 11.1972

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    Der mit dem Widerruf verbundene weitreichende Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist demgegenüber nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft; es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris Rn. 11; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 22; zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19).

    Auch unter Berücksichtigung dessen können das Interesse am Erlass und das besondere Interesse am sofortigen Vollzug des Verwaltungsakts allerdings auf dasselbe Ziel gerichtet sein und daher zusammenfallen, wenn schon der Erlass des Verwaltungsakts als solcher zur Abwehr entsprechender konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, insbesondere höchstrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit, geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 21 f.; Heß in Friauf, GewO, Stand: Mai 2019, § 35 Rn. 520; Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 170).

  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    Mit Blick auf Bewachungsunternehmer und ihre spezifischen Pflichten hat der Verwaltungsgerichtshof aber gerade angenommen, dass Tatsachen, die Rückschlüsse auf die Einstellung des Gewerbetreibenden zum Umgang mit Konfliktfällen und zur Gewaltvermeidung zulassen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit auch dann von besonderer Bedeutung sind, wenn sie außerhalb des Gewerbes verwirklicht wurden (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 28 f.; 26).

    Der Bewachungsunternehmer nach § 34a GewO bedarf einer spezifischen Zuverlässigkeit, die aus der besonderen Stellung dieses Gewerbes mit Blick auf seine Konfliktträchtigkeit und "Nähe" zur Ausübung von Gewalt resultiert (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 22 ff., 51).

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    Denn einem ordnungsgemäßen Verhalten während der laufenden Bewährungszeit und während des laufenden auf den Widerruf der Gewerbeerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahrens kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nur geringe Aussagekraft zuerkannt werden (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93.86 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.9.2014 - 22 ZB 13.1049 - juris Rn. 18), wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist.
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    An einem Verstoß gegen das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mangelt es schon deshalb, weil dieses nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG keine Anwendung findet (vgl. BVerfG, B.v. 12.1.1967 - 1 BvR 168/64 - juris Rn. 4; B.v. 4.5.1983 - 1 BvL 46/80 u.a. - juris Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    Dabei kann dahinstehen, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb überhaupt dem Schutz der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG unterfällt (offen gelassen in BVerfG, U.v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - juris Rn. 240).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    Eine Gehörsverletzung liegt nicht allein darin, dass ein Gericht - wie hier - der Rechtsauffassung eines Antragstellers nicht folgt (vgl. nur BVerfG, B.v. 2.3.2006 - 2 BvR 2099/04 - juris Rn. 56).
  • VGH Bayern, 08.09.2014 - 22 ZB 13.1049

    Rechtskräftige Verurteilung des Inhabers einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    Denn einem ordnungsgemäßen Verhalten während der laufenden Bewährungszeit und während des laufenden auf den Widerruf der Gewerbeerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahrens kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nur geringe Aussagekraft zuerkannt werden (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93.86 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 8.9.2014 - 22 ZB 13.1049 - juris Rn. 18), wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    An einem Verstoß gegen das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mangelt es schon deshalb, weil dieses nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG keine Anwendung findet (vgl. BVerfG, B.v. 12.1.1967 - 1 BvR 168/64 - juris Rn. 4; B.v. 4.5.1983 - 1 BvL 46/80 u.a. - juris Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    Der mit dem Widerruf verbundene weitreichende Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist demgegenüber nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft; es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris Rn. 11; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 22; zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
    Der mit dem Widerruf verbundene weitreichende Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist demgegenüber nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft; es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris Rn. 11; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 22; zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - 4 B 1604/19

    Bewacher; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Prävention; Provokation;

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 -, juris, Rn. 28.
  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    Der Ausschluss von Personen mit bestimmten Vorstrafen vom Bewachungsgewerbe dient der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit und hochrangige individuelle Rechtsgüter (OVG NW, B.v. 17.1.2019 - 4 E 779.18 - juris Rn. 27; vgl. zu den spezifischen Anforderungen an die Zuverlässigkeit im Bewachungsgewerbe auch BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 31).

    1.4.2 Mit ihrem Vortrag im Beschwerdeverfahren weckt die Antragstellerin keine durchgreifenden Zweifel an der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, das zutreffend auf die ständige Rechtsprechung verwiesen hat, wonach eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung genügende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 zum Widerruf einer Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO; B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41).

  • VG München, 16.04.2021 - M 16 E 20.6929

    Einstweilige Anordnung, Bewachungsgewerbe, Unzuverlässigkeit einer Wachperson,

    Insoweit ist in der Rechtsprechung aber anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 a.E. m.w.N.).
  • VG München, 28.01.2022 - M 16 E 22.2045

    Zuverlässigkeit einer Wachperson

    (4) Da es mithin nicht nur der Schutz von Eigentum oder Leben fremder Personen, sondern auch der Schutz der (weiteren) Allgemeinheit gebietet, unzuverlässige Wachpersonen von einer Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben auszuschließen, steht es im Einklang mit dem Gesetzeszweck, auch solche Straftaten als Regelbeispiele aufzunehmen, die wie die auch fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs einen Bezug zur Allgemeinheit aufweisen (zum Schutz der Allgemeinheit durch die Vorschriften über das Bewachungsgewerbe vgl. auch BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 26).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung aber anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 a.E. m.w.N.).

  • VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    (4) Da es mithin nicht nur der Schutz von Eigentum oder Leben fremder Personen, sondern auch der Schutz der (weiteren) Allgemeinheit gebietet, unzuverlässige Wachpersonen von einer Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben auszuschließen, steht es im Einklang mit dem Gesetzeszweck, auch solche Straftaten als Regelbeispiele aufzunehmen, die wie die auch fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs einen Bezug zur Allgemeinheit aufweisen (zum Schutz der Allgemeinheit durch die Vorschriften über das Bewachungsgewerbe vgl. auch BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 26).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung aber anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 a.E. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.802

    Verkehrsunfall, Leistungen, Freiheitsstrafe, Sofortvollzug, Gewerbeuntersagung,

    Es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594.03 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 22; B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 34).

    Auch unter Berücksichtigung dessen können das Interesse am Erlass und das besondere Interesse am sofortigen Vollzug des Verwaltungsakts allerdings auf dasselbe Ziel gerichtet sein und daher zusammenfallen, wenn schon der Erlass des Verwaltungsakts als solcher zur Abwehr entsprechender konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 35 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 22 CS 20.802

    Anordnung des Sofortvollzugs einer Gewerbeuntersagung nach strafrechtlicher

    Es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594.03 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 22; B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 34).

    Auch unter Berücksichtigung dessen können das Interesse am Erlass und das besondere Interesse am sofortigen Vollzug des Verwaltungsakts allerdings auf dasselbe Ziel gerichtet sein und daher zusammenfallen, wenn schon der Erlass des Verwaltungsakts als solcher zur Abwehr entsprechender konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 35 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 118/21

    Schließung einer Spielhalle; einstweiliger Rechtsschutz

    [Etwa BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93/86 -, juris Rn. 11 m.w.N.; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166 sowie Beschluss vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -, juris Rn. 12, dort zur Widerlegung der Regelvermutung des § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO a.F.; VGH München, Beschluss vom 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 -, juris Rn. 21] Daran fehlt es hier, zumal der Antragsteller, dessen Straftaten infolge einer Betriebsprüfung des Finanzamts aufgedeckt wurden, [Landgericht S..., Urteil vom 9.6.2020, ..., UA S. 22] sich unter laufender Bewährung befindet und der "Wohlverhaltensperiode" - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - in Relation zur Dauer des vorangegangenen deliktischen Verhaltens (2014-2018) keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.
  • VG München, 16.04.2021 - M 16 E 21.444

    Einstweilige Anordnung, Bewachungsgewerbe, Unzuverlässigkeit einer Wachperson,

    Insoweit ist in der Rechtsprechung aber anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 a.E. m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 23.02.2023 - 3 EO 559/22

    Sofortige Vollziehung der Rücknahme der Gewerbeerlaubnis eines Immobilienmaklers

    Im Hinblick auf § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO, wonach die gewerberechtliche Erlaubnis - im Sinne einer gebundenen Entscheidung - bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu versagen ist, und unter Beachtung des Umstandes, dass das Ermessen der Gewerbebehörde sogar im Fall eines Widerrufs eines ursprünglich rechtmäßigen Verwaltungsaktes wegen der (nachträglichen) Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ThürVwVfG in Richtung auf einen Widerruf intendiert ist (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 23. September 2019 - 22 CS 19.1417 - Rn. 31; VG Magdeburg, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 3 B 426/17 - Rn. 30 - jeweils juris; Schoch/Schneider/Schoch, 3. EL August 2022, VwVfG § 49 Rn. 83), reduzierte sich das Ermessen aufgrund der negativen Zuverlässigkeitsprognose hinsichtlich des Antragstellers vorliegend auf die Rücknahme der gewerberechtlichen Erlaubnis als einzig sachgerechte Entscheidung.
  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21

    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Düsseldorf, 06.03.2020 - 23 K 2123/17
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2022 - 18 L 1056/22

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Widerruf Bewachungserlaubnis; Steuer- und

  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 6 S 20.381

    Eilverfahren, (Erweiterte) Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Straftaten

  • VG Ansbach, 06.12.2023 - AN 4 S 23.2243

    Beschäftigungsverbot für Mitarbeiterin eines Prostitutionsgewerbes

  • VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.2516

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung

  • VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040

    Gewerbeuntersagung (erweitert), gewerberechtliche Unzuverlässigkeit,

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