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   VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113   

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https://dejure.org/2017,45370
VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113 (https://dejure.org/2017,45370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113 (https://dejure.org/2017,45370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 20 ZB 16.30113 (https://dejure.org/2017,45370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 101 Abs. 2; VwGO § 138
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung einen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zugrunde gelegt hat, der dem Prozess eine so überraschende Wendung gegeben hat, dass auch ein sorgfältiger Prozessbeteiligter damit ...

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Somalia; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Verfahrensfehler (verneint); Rechtliches Gehör; Kumulative Mehrfachbegründung; Beweisantrag vor Verzicht auf mündliche Verhandlung; Überraschungsentscheidung; Verbrauch des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Beruhen der ...

  • rechtsportal.de

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung einen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zugrunde gelegt hat, der dem Prozess eine so überraschende Wendung gegeben hat, dass auch ein sorgfältiger Prozessbeteiligter damit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113
    Insofern habe, wie das Verwaltungsgericht in Rn. 30 seines Urteils ausführt, der Gesetzgeber ebenfalls im Wesentlichen die obergerichtliche Rechtsprechung (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251; U.v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - juris Rn. 15) nachvollzogen, wonach zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung an Posttraumatischer Belastungsstörung (sowie eines entsprechenden Beweisantrags) angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptomatik regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes gehört.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113
    Insofern habe, wie das Verwaltungsgericht in Rn. 30 seines Urteils ausführt, der Gesetzgeber ebenfalls im Wesentlichen die obergerichtliche Rechtsprechung (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251; U.v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - juris Rn. 15) nachvollzogen, wonach zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung an Posttraumatischer Belastungsstörung (sowie eines entsprechenden Beweisantrags) angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptomatik regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes gehört.
  • VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 ZB 16.30468

    Keine Berufungszulassung bei fehlender Substantiierung der Voraussetzungen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist die Feststellung, ob ein behauptetes traumatisierendes Ereignis tatsächlich stattgefunden hat und damit die tatsächliche Grundlage einer PTBS-Diagnose bilden kann, Gegenstand der gerichtlichen Sachverhaltswürdigung und unterliegt der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NW, B.v. 28.11.2007 - 5 A 2544/07.A - juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 ZB 14.30433

    Glaubhafter Vortrag im Rahmen des Asylverfahrens - Darlegung posttraumatischer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist die Feststellung, ob ein behauptetes traumatisierendes Ereignis tatsächlich stattgefunden hat und damit die tatsächliche Grundlage einer PTBS-Diagnose bilden kann, Gegenstand der gerichtlichen Sachverhaltswürdigung und unterliegt der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NW, B.v. 28.11.2007 - 5 A 2544/07.A - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 5 A 2544/07
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist die Feststellung, ob ein behauptetes traumatisierendes Ereignis tatsächlich stattgefunden hat und damit die tatsächliche Grundlage einer PTBS-Diagnose bilden kann, Gegenstand der gerichtlichen Sachverhaltswürdigung und unterliegt der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NW, B.v. 28.11.2007 - 5 A 2544/07.A - juris).
  • BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113
    Die Verzichtserklärung bedeutet jedenfalls nicht den "Verzicht" auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu solchen, die Entscheidung tragenden Umständen, die bislang nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligter nicht entscheidungserheblich waren (Berlit in GK-AsylG, § 78 Rn. 328; BVerfG, B.v. 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - NVwZ-Beilage 1995, 66 f.).
  • VGH Bayern, 02.08.2019 - 15 ZB 19.32569

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Selbst wenn die Ausführungen zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG - wie der Kläger rügt - nicht stichhaltig sein sollten, kann den Entscheidungsgründen des Urteils schon deswegen nicht vorgeworfen werden, den Urteilstenor unter keinem denkbaren Gesichtspunkt tragen zu können, weil das Verwaltungsgericht im Sinne einer kumulativen Mehrfachbegründung (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113 - juris Rn. 18; B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch OVG Schleswig-Holst., B.v. 6.1.2015 - 1 LA 60/14 - juris Rn. 12) neben dem Umstand, dass es den Verfolgungstatbestand i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG verneinte, ebenso entscheidungstragend davon ausgegangen ist, dass für den Kläger im Süden Malis eine interne Schutzalternative besteht (Rn. 22, vgl. bereits oben).
  • VGH Bayern, 01.07.2019 - 15 ZB 19.32414

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Denn das Verwaltungsgericht hat im Sinne einer kumulativen Mehrfachbegründung (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 5 B 40.10 - juris Rn. 11; B.v. 21.12.2010 - 5 B 39.10 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113 - juris Rn. 10, 18; B.v. 16.11.2017 - 20 ZB 17.31538; juris Rn. 2; B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 7; B.v. 8.4.2019 - 8 ZB 18.32811 - juris Rn. 28; B.v. 19.6.2019 - 15 ZB 19.32197 - noch unveröffentlicht) neben dem Umstand, dass es dem Klägervortrag hinsichtlich der geschilderten Probleme mit dem Sohn des Kreisverwalters in Telawi keinen Glauben schenkte - und nur hierauf bezieht sich die Argumentation des Zulassungsantrags hinsichtlich der geltend gemachten Divergenz - ebenso entscheidungstragend darauf abgestellt, dass für den Kläger in Georgien eine interne Schutzalternative besteht, § 3e Abs. 1 AsylG.
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 15 ZB 19.32197

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Entscheidungsgründe

    Jedenfalls kann den Entscheidungsgründen des Urteils schon deswegen nicht vorgeworfen werden, den Urteilstenor unter keinem denkbaren Gesichtspunkt tragen zu können, weil das Verwaltungsgericht im Sinne einer kumulativen Mehrfachbegründung (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113 - juris Rn. 18; B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch OVG Schleswig-Holst., B.v. 6.1.2015 - 1 LA 60/14 - juris Rn. 12) neben dem Umstand, dass es dem Klägervortrag keinen Glauben schenkte - und nur hierauf bezieht sich die Argumentation des Zulassungsantrags hinsichtlich der Verletzung des Begründungsgebots - ebenso bzw. alternativ entscheidungstragend davon ausgegangen ist, dass für den Kläger im Süden Malis eine interne Schutzalternative besteht (§ 3e Abs. 1 AsylG, § 4 Abs. 3Satz 1 AsylG; zu § 3 AsylG: Seiten 5 f., zu § 4 AsylG: Seite 6 des angegriffenen Urteils; zu § 6 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG und insbes. zur Möglichkeit der Sicherstellung des Lebensunterhalts im Süden Malis: Seite 7 des angegriffenen Urteils).
  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 23 ZB 18.33102

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag des Bundesamts gegen Feststellung eines

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn - nach Maßgabe der Rechtsmeinung des erkennenden Verwaltungsgerichts - auszuschließen ist, dass bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs eine dem Kläger günstigere Entscheidung ergangen wäre (BayVGH, B.v. 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113 - juris Rn. 18 m.w.N.).
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