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   VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838   

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https://dejure.org/2021,48426
VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838 (https://dejure.org/2021,48426)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838 (https://dejure.org/2021,48426)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2021 - 11 ZB 21.2838 (https://dejure.org/2021,48426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 54; VwGO § 67 Abs. 4; VwGO § 124a Abs. 4 S. 2; VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2; ZPO § 42
    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

  • rewis.io

    Anhörungsrüge (unzulässig), rechtsmissbräuchlicher Ablehnungsantrag, fehlende Postulationsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge (unzulässig); rechtsmissbräuchlicher Ablehnungsantrag; fehlende Postulationsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des gestellten Antrags auf Ablehnung der Richter hinsichtlich Vertretungszwangs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.10.2012 - 3 B 81.12

    Vertretungszwang bei der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838
    Zum einen hat sich der Kläger entgegen § 152a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. § 67 Abs. 4 VwGO bei der Einlegung nicht von einem postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, was erforderlich gewesen wäre, weil auch das Zulassungsverfahren 11 ZB 21.2146 dem Vertretungszwang unterlag (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2012 - 3 B 81.12 u.a. - juris Rn. 3; Hoppe, a.a.O. § 67 Rn. 16).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838
    Eine vermeintlich oder tatsächlich fehlerhafte Vorentscheidung vermag eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit jedoch erst zu rechtfertigen, wenn die betreffende richterliche Entscheidung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder offensichtlich so grob fehlerhaft beziehungsweise unhaltbar ist, dass sie als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 20.8.2020 - 1 BvR 793/19 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838
    Daher kann dahinstehen, ob ein erstmaliges Ablehnungsgesuch im Anhörungsrügeverfahren überhaupt zulässig ist, obwohl das Ablehnungsrecht ansonsten zeitlich bis zum Erlass der Entscheidung begrenzt ist (offengelassen BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 - juris Rn. 3; bejahend VGH BW, B.v. 8.6.2016 - NVwZ-RR 2016, 934 = juris Rn. 3 ff.; vgl. auch Hoppe, a.a.O. § 54 Rn. 22; Happ in Eyermann, VwGO, § 152a Rn. 19 jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838
    Daher kann dahinstehen, ob ein erstmaliges Ablehnungsgesuch im Anhörungsrügeverfahren überhaupt zulässig ist, obwohl das Ablehnungsrecht ansonsten zeitlich bis zum Erlass der Entscheidung begrenzt ist (offengelassen BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 - juris Rn. 3; bejahend VGH BW, B.v. 8.6.2016 - NVwZ-RR 2016, 934 = juris Rn. 3 ff.; vgl. auch Hoppe, a.a.O. § 54 Rn. 22; Happ in Eyermann, VwGO, § 152a Rn. 19 jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht und die betroffenen Richter sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (BVerfG, B.v. 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 u.a. - NZA 2021, 891 = juris Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2012 - 3 PKH 12.12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei behaupteter Nichtberücksichtigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838
    Das Gebot soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Vortrags der Beteiligten haben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.8.2012 - 3 PKH 12.12 u.a. - juris Rn. 3 m.w.N.).
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