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   VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063   

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https://dejure.org/2016,49093
VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063 (https://dejure.org/2016,49093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2016 - 4 CE 16.2063 (https://dejure.org/2016,49093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 4 CE 16.2063 (https://dejure.org/2016,49093)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 87a, 87b GG, Art. 1 BayFwG
    Feuerwehrrecht: Zur Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz für Einrichtungen der Bundeswehr | Abwehrender Brandschutz für Einrichtungen der Bundeswehr; Zuständigkeit; Leistungsfähigkeit; Hilfsfrist

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 87a, 87b GG, Art. 1 BayFwG
    Feuerwehrrecht: Zur Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz für Einrichtungen der Bundeswehr | Abwehrender Brandschutz für Einrichtungen der Bundeswehr; Zuständigkeit; Leistungsfähigkeit; Hilfsfrist

  • rewis.io

    Zuständigkeit für abwehrenden Brandschutz auf Militärgelände nach Aufgabe eines Fliegerhorsts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 87a, Art. 87b; BayFwG Art. 1
    Brandschutz; Zuständigkeit; Militäreinrichtung; Fliegerhorst; Standortgemeinde; Leistungsfähigkeit; Gemeindefeuerwehr; militärspezifische Gefahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 87a, 87b GG, Art. 1 BayFwG
    Feuerwehrrecht: Zur Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz für Einrichtungen der Bundeswehr | Abwehrender Brandschutz für Einrichtungen der Bundeswehr; Zuständigkeit; Leistungsfähigkeit; Hilfsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 302
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 33.94

    Zuständigkeit der Stadt Pforzheim für Brandschutz an Bundeswehrdepot

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst die Zuständigkeit des Bundes für die Aufstellung der Streitkräfte (Art. 87a GG) und für die Bundeswehrverwaltung (Art. 87b GG) den abwehrenden Brandschutz für Liegenschaften und Anlagen der Bundeswehr nicht umfassend, sondern nur in dem zur Erfüllung des Verteidigungsauftrags konkret gebotenen Umfang (BVerwG, U. v. 10.12.1996 - 1 C 33.94 - NVwZ-RR 1997, 350/350 f.).

    Solche militärspezifischen Gefahren können bei Belangen des militärischen Geheimschutzes, der Durchführung des militärischen Auftrags sowie bei einem speziellen militärischen Gefahrenpotential gegeben sein (BVerwG, U. v. 10.12.1996 - 1 C 33.94 - NVwZ-RR 1997, 350/351).

    Typisierende Abgrenzungskriterien etwa aus dem Baurecht (vgl. § 37 Abs. 2 BauGB) dienen einem anderen Zweck und erweisen sich zur Konkretisierung des die Bundeszuständigkeit begründenden Sachzusammenhangs als ungeeignet (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1996 - 1 C 33.94 - NVwZ-RR 1997, 350/351).

    aa) Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sich die Zuständigkeit für den Brandschutz an Bundeswehreinrichtungen anhand einer - an der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder ausgerichteten - Abwägung zwischen den Erfordernissen wirksamer Verteidigung und der Leistungsfähigkeit der nach Maßgabe des Landesrechts zu treffenden Vorkehrungen des abwehrenden Brandschutzes (BVerwG, U. v. 10.12.1996 - 1 C 33.94 - NVwZ-RR 1997, 350/351).

    Dementsprechend kommt es bei der Würdigung des Vorliegens militärspezifischer Gefahren darauf an, ob es Anhaltspunkte für Schadensverläufe gibt, die eine Gemeindefeuerwehr als solche überfordern könnten (BVerwG, U. v. 10.12.1996 - 1 C 33.94 - NVwZ-RR 1997, 350/352).

    Diese - mit der Verantwortung für einen wirksamen Brandschutz an Bundeswehreinrichtungen einhergehenden - Belastungen machen die Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgabe für die Antragstellerin nicht unzumutbar (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1996 - 1 C 33.94 - NVwZ-RR 1997, 350/352).

  • VGH Bayern, 02.08.2010 - 4 ZB 08.3007

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung und Ersatzvornahme; abwehrender Brandschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063
    Bei der 10-Minuten-Frist handelt es sich nicht um eine gesetzlich normierte bzw. rechtsverbindliche Anforderung, sondern um eine allgemein anerkannte Richtschnur für die Beurteilung, ob die Feuerwehren rechtzeitig am Schadensort sind (vgl. BayVGH, B. v. 2.8.2010 - 4 ZB 08.3007 - juris Rn. 9; VG Regensburg, U. v. 22.10.2003 - RO 3 K 02.2309 - BayVBl 2004, 538 f.).

    Die Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 stellt als Verwaltungsvorschrift einen Innenrechtssatz dar, der selbst nicht unmittelbar der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (BayVGH, B. v. 2.8.2010 - 4 ZB 08.3007 - juris Rn. 14).

  • VG München, 26.09.2016 - M 7 E 16.1534

    Zuständigkeit für abwehrenden Brandschutz auf militärisch gewidmetem Gelände

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063
    Des Weiteren beantragte sie im Wege einstweiligen Rechtsschutzes (M 7 E 16.1534) die vorläufige Feststellung, dass ihre Zuständigkeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht bestehe.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15

    Pflicht einer Gemeinde zum Vorhalten der für Einsätze in einem Tunnel einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063
    Insoweit unterscheidet sich die Lage der Bundeswehr nicht von der anderer öffentlicher Aufgabenträger oder Privater (vgl. auch VGH BW, U. v. 12.7.2016 - 1 S 183/15 - NVwZ-RR 2016, 878/880 zur Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz bei Bundesfernstraßen).
  • VG Regensburg, 22.10.2003 - RO 3 K 02.2309
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063
    Bei der 10-Minuten-Frist handelt es sich nicht um eine gesetzlich normierte bzw. rechtsverbindliche Anforderung, sondern um eine allgemein anerkannte Richtschnur für die Beurteilung, ob die Feuerwehren rechtzeitig am Schadensort sind (vgl. BayVGH, B. v. 2.8.2010 - 4 ZB 08.3007 - juris Rn. 9; VG Regensburg, U. v. 22.10.2003 - RO 3 K 02.2309 - BayVBl 2004, 538 f.).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063
    Gleiches gilt für die damit zusammenhängende Rückführung in die Planungshoheit der Gemeinde (dazu BVerwG, U. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 = NVwZ 2008, 563/569) bzw. den Umstand, dass die Antragstellerin bislang keine baurechtlichen Einflussmöglichkeiten auf das Militärareal hatte.
  • VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038

    Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch Bahnstreckenplanung

    Es gibt auch kein Optimierungsgebot und keinen Anspruch auf die Gewährleistung des wirksamsten Brandschutzes; vielmehr ist es Aufgabe der Gemeinden, im Fall geänderter Verhältnisse den dadurch bedingten evtl. erhöhten Anforderungen durch sachgerechte Planung, Ausstattung und Unterhaltung ihrer Feuerwehr Rechnung zu tragen, gegebenenfalls durch feuerwehrrechtliche Anordnungen und in Absprache mit Nachbargemeinden (vgl. zu allem BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 4 CE 16.2063 - Rn. 26 und 27 m.w.N.]).
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