Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2764
VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304 (https://dejure.org/2018,2764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304 (https://dejure.org/2018,2764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 10 ZB 17.31304 (https://dejure.org/2018,2764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Gehörsrüge wegen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3 ; AsylG § 80 ; AsylG § 83b
    Nachweis der unrechtmäßigen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags durch das Erstgericht

  • rechtsportal.de

    Asylrecht Nigeria; rechtliches Gehör; Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung wegen Inhaftierung des Klägers; Antrag auf Terminsverlegung; Darlegungsanforderungen; Justizvollzugsanstalt; Berufungszulassungsantrag; Antrag auf Zulassung der Berufung; persönliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 11 ZB 17.30041

    Gehörsrüge wegen Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins der mündlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304
    Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO vorgelegen hat und dem Gericht unterbreitet worden ist (BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9/06 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 16).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn gewichtige Gründe substantiiert vorgetragen werden, die die persönliche Anwesenheit des Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur effektiven Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als erforderlich erscheinen lassen (BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 26.08.1992 - 5 ER 698.91
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304
    Eine Inhaftierung ist grundsätzlich kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung; es ist zunächst Sache des Strafgefangenen, Ausgang, Urlaub oder Ausführung zu beantragen (BVerwG, B.v. 26.8.1992 - 5 ER 698/91 - juris Rn. 5; Brüning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2017, § 102 Rn. 8.1).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304
    Eine Verschiebung oder Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist nur dann erforderlich, wenn der Beteiligte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um sich durch Wahrnehmung des Verhandlungstermins rechtliches Gehör zu verschaffen, hieran jedoch ohne Verschulden gehindert worden ist (BVerwG, U.v. 29.9.1994 - 3 C 28/92 - juris Rn. 48 m.w.N.; Brüning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2017, § 102 Rn. 9).
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304
    Nur auf der Grundlage eines solchen Vortrags kann geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, dem Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfG, B.v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304
    Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO vorgelegen hat und dem Gericht unterbreitet worden ist (BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9/06 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahme -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304
    Die Gehörsrüge nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei Gewährung des Gehörs noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr; siehe z.B. BVerwG, B.v. 28.1.2003 - 4 B 4/03 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.12.2017 - 11 ZB 17.31632 - juris 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 11 ZB 17.31632

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Terminsverlegungsgrundes

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 17.31304
    Die Gehörsrüge nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei Gewährung des Gehörs noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr; siehe z.B. BVerwG, B.v. 28.1.2003 - 4 B 4/03 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.12.2017 - 11 ZB 17.31632 - juris 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 10 ZB 19.31

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbescheidung des Antrags auf

    Eine Verschiebung oder Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist nur dann erforderlich, wenn der Beteiligte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um sich durch Wahrnehmung des Verhandlungstermins rechtliches Gehör zu verschaffen, hieran jedoch ohne Verschulden gehindert worden ist (BVerwG, U.v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 - juris Rn. 48 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.1.2018 - 10 ZB 17.31304 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - juris Rn. 4; Brüning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2019, § 102 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht