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   VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599   

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https://dejure.org/2010,13885
VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599 (https://dejure.org/2010,13885)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2010 - 2 BV 08.2599 (https://dejure.org/2010,13885)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 2 BV 08.2599 (https://dejure.org/2010,13885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    1. Maßnahmen und Entscheidungen in Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können (auch) zivilrechtlich gesichert werden.2. Eine baurechtliche Nebenbestimmung, welche die zivilrechtliche dingliche Sicherung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Verhältnis Naturschutz - Bauplanungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 28.07.2008 - M 8 K 07.5743

    Aufschiebende Bedingung zur Sicherung von Ausgleichsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
    Mit den beim Verwaltungsgericht am 12. Dezember 2007 (Az. M 8 K 07.5744) und am 21. Dezember 2007 (Az. M 8 K 07.5983) eingegangenen Klagen hat der Kläger beantragt,.

    In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 28. Juli 2008 wird der Streitwert für den ersten Rechtszug bis zur Verbindung der Verfahren auf 5.000 EUR für das Verfahren M 8 K 07.5743 und auf 25.000 EUR für das Verfahren M 8 K 07.5983, danach auf 30.000 EUR und für den zweiten Rechtszug auf 30.000 EUR festgesetzt (§ 63 Abs. 3 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 47 GKG).

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 167/82

    Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit für Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
    Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann somit grundsätzlich auch zugunsten der öffentlichen Hand bestellt werden, um öffentlich-rechtliche Ziele zu sichern (vgl. BayObLG vom 18.7.1989 BReg 2 Z 31/89, juris RdNr. 17 = MittBayNot 1989, 273; vom 30.3.1989 BReg 2 Z 75/88, juris RdNr. 30 = BayObLG 1989, 89; BGH vom 24.6.1983 Az. V ZR 167/82, juris RdNr. 11 m.w.N. = NJW 1984, 924).

    Die Dienstbarkeit als Mittel des Privatrechts kommt deshalb gerade dann zur Erreichung öffentlicher Zwecke in Betracht, falls sich dafür nicht oder nicht ohne weiteres die rechtliche Möglichkeit einer hoheitlichen Anordnung bietet (vgl. BGH vom 24.6.1983, a.a.O., RdNr. 12 m.w.N.; Staudinger/Jörg Mayer, BGB, Neubearbeitung 2002, RdNr. 21 zu § 1090).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
    Bei einem derartigen Vorhaben hat sowohl eine bauplanungsrechtliche Prüfung am Maßstab des § 35 BauGB als auch eine naturschutzrechtliche Prüfung am Maßstab der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu erfolgen (BVerwG vom 13.12.2001 Az. 4 C 3/01, juris RdNrn. 16 und 18 = BayVBl 2002, 739).

    Auch wenn es wegen der Eigenständigkeit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der bauplanungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen "denkbar" ist, dass ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben die Hürde des § 35 Abs. 1 BauGB nimmt und gleichwohl an der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung scheitert oder zumindest nur mit Auflagen genehmigungsfähig ist (vgl. BVerwG vom 13.12.2001 a.a.O. RdNr. 18), erscheint es doch sehr zweifelhaft, ob ein den naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand erfüllendes, nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben den "naturschutzbezogenen" Anforderungen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB entsprechen kann.

  • BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88

    Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
    Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann somit grundsätzlich auch zugunsten der öffentlichen Hand bestellt werden, um öffentlich-rechtliche Ziele zu sichern (vgl. BayObLG vom 18.7.1989 BReg 2 Z 31/89, juris RdNr. 17 = MittBayNot 1989, 273; vom 30.3.1989 BReg 2 Z 75/88, juris RdNr. 30 = BayObLG 1989, 89; BGH vom 24.6.1983 Az. V ZR 167/82, juris RdNr. 11 m.w.N. = NJW 1984, 924).

    Auch außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens - so etwa bei der Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Wohnungen durch den Staat - wird eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit des Eigentümers durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit - in Form eines Wohnungsbesetzungsrechts - für zulässig erachtet (vgl. BayObLG vom 30.3.1989, a.a.O., RdNr. 26).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 31/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
    Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann somit grundsätzlich auch zugunsten der öffentlichen Hand bestellt werden, um öffentlich-rechtliche Ziele zu sichern (vgl. BayObLG vom 18.7.1989 BReg 2 Z 31/89, juris RdNr. 17 = MittBayNot 1989, 273; vom 30.3.1989 BReg 2 Z 75/88, juris RdNr. 30 = BayObLG 1989, 89; BGH vom 24.6.1983 Az. V ZR 167/82, juris RdNr. 11 m.w.N. = NJW 1984, 924).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
    d) Die Rechtswidrigkeit der aufschiebenden Bedingungen Nr. 2 der beiden Genehmigungsbescheide führt zur isolierten Aufhebung dieser Nebenbestimmungen, weil die Baugenehmigungen nach den vorstehenden Darlegungen auch ohne diese Nebenbestimmungen mit einem Inhalt weiter bestehen können, der der Rechtsordnung entspricht (vgl. BVerwG vom 17.2.1984 BayVBl 1984, 372 ).
  • VGH Bayern, 07.10.2022 - 9 N 21.190

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - artenschutzrechtliche Konflikte

    Weil sich die Ausgleichsfläche sogar auf demselben Grundstück wie die geplanten Gewerbegebietsflächen befindet, ist sie zudem als Teil des Baugrundstücks vom Regelungsgehalt der Baugenehmigung für ein Bauvorhaben ohne weiteres erfasst (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.2010 - 2 BV 08.2599 - juris Rn. 44).
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