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   VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300   

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VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300 (https://dejure.org/2022,4305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300 (https://dejure.org/2022,4305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 14 ZB 21.1300 (https://dejure.org/2022,4305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BNatSchG § 3 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 1
    Windkraftanlagen - Erlass nachträglicher Nebenbestimmungen beim artenschutzrechtlichen Tötungs- und Verletzungsverbot

  • rewis.io

    Zur Frage eines naturschutzrechtlichen Anspruchs auf Erlass nachträglicher Nebenbestimmungen für eine bestandskräftig immssionsschutzrechtlich genehmigte Windkraftanlage wegen angeblich signifikanter Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos für artenschutzrechtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 3 Abs. 2 ; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1
    Naturschutzrechtlicher Anspruch auf Erlass nachträglicher Nebenbestimmungen für eine bestandskräftig immssionsschutzrechtlich genehmigte Windkraftanlage bzgl. Erhöhung des Tötungsrisikos für artenschutzrechtlich geschützte Vögel

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 12 LB 125/18

    Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Das Verwaltungsgericht hat sich nämlich umfangreich zum Aspekt der behördlichen Einschätzungsprärogative auch in der vorliegenden Fallgestaltung eines begehrten nachträglichen behördlichen Einschreitens geäußert und dies sowohl mit dem Fehlen normkonkretisierender Maßstäbe für ökologische Bewertungen und Einschätzungen als auch damit begründet, dass sich bei zahlreichen Fragestellungen gleichermaßen vertretbare naturschutzfachliche Einschätzungen gegenüberstünden, ohne dass sich eine gesicherte Erkenntnislage und anerkannte Standards herauskristallisiert hätten, wobei diese "sachlichen Unsicherheiten" auch bei einem naturschutzrechtlichen Einschreiten nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens bestünden, weswegen die Methodenwahl auch dort der Behörde überlassen bleibe (UA Rn. 45 letzter Satz und Rn. 46 mit Hinweis auf BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 und auf NdsOVG, U.v. 13.3.2019 - 12 LB 125/18 - NuR 2019, 335).

    Offen lässt der Senat dabei, nachdem hinsichtlich der verwaltungsgerichtlichen Begründung einer behördlichen Einschätzungsprärogative schon den Darlegungsanforderungen nicht genügt ist, die Frage, ob und inwieweit bei Klagen auf Erlass derartiger nachträglicher Nebenbestimmungen beim artenschutzrechtlichen Tötungs- und Verletzungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) für die Frage einer signifikanten Risikoerhöhung - trotz der bundesverfassungsgerichtlichen Absage an eine der Verwaltung eigens eingeräumte Einschätzungsprärogative und der Annahme einer bloß "faktischen Grenze" verwaltungsgerichtlicher Kontrolle im Kontext von Verpflichtungsklagen auf Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen von Windenergieanlagen (BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407 Rn. 23) - ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum angenommen werden kann (siehe dazu etwa NdsOVG, U.v. 13.3.2019 - 12 LB 125/18 - NuR 2019, 335 Rn. 65).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Es bleibt offen, ob und inwieweit bei Klagen auf Erlass derartiger nachträglicher Nebenbestimmungen beim artenschutzrechtlichen Tötungs- und Verletzungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) für die Frage einer signifikanten Risikoerhöhung - trotz der bundesverfassungsgerichtlichen Absage an eine der Verwaltung eigens eingeräumte Einschätzungsprärogative und der Annahme einer bloß "faktischen Grenze" verwaltungsgerichtlicher Kontrolle im Kontext von Verpflichtungsklagen auf Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen von Windenergieanlagen (BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407 = BeckRS 2018, 29840 Rn. 23) - ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum angenommen werden kann.

    Offen lässt der Senat dabei, nachdem hinsichtlich der verwaltungsgerichtlichen Begründung einer behördlichen Einschätzungsprärogative schon den Darlegungsanforderungen nicht genügt ist, die Frage, ob und inwieweit bei Klagen auf Erlass derartiger nachträglicher Nebenbestimmungen beim artenschutzrechtlichen Tötungs- und Verletzungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) für die Frage einer signifikanten Risikoerhöhung - trotz der bundesverfassungsgerichtlichen Absage an eine der Verwaltung eigens eingeräumte Einschätzungsprärogative und der Annahme einer bloß "faktischen Grenze" verwaltungsgerichtlicher Kontrolle im Kontext von Verpflichtungsklagen auf Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen von Windenergieanlagen (BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407 Rn. 23) - ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum angenommen werden kann (siehe dazu etwa NdsOVG, U.v. 13.3.2019 - 12 LB 125/18 - NuR 2019, 335 Rn. 65).

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die "gesicherte Möglichkeit" ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 Rn. 19).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Das Verwaltungsgericht hat sich nämlich umfangreich zum Aspekt der behördlichen Einschätzungsprärogative auch in der vorliegenden Fallgestaltung eines begehrten nachträglichen behördlichen Einschreitens geäußert und dies sowohl mit dem Fehlen normkonkretisierender Maßstäbe für ökologische Bewertungen und Einschätzungen als auch damit begründet, dass sich bei zahlreichen Fragestellungen gleichermaßen vertretbare naturschutzfachliche Einschätzungen gegenüberstünden, ohne dass sich eine gesicherte Erkenntnislage und anerkannte Standards herauskristallisiert hätten, wobei diese "sachlichen Unsicherheiten" auch bei einem naturschutzrechtlichen Einschreiten nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens bestünden, weswegen die Methodenwahl auch dort der Behörde überlassen bleibe (UA Rn. 45 letzter Satz und Rn. 46 mit Hinweis auf BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 und auf NdsOVG, U.v. 13.3.2019 - 12 LB 125/18 - NuR 2019, 335).
  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 14 ZB 19.1367

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Dabei hängt der nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO im Einzelfall erforderliche Darlegungsaufwand wesentlich von der Begründungstiefe der jeweils angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 2 m.w.N. [insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 633]; BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 14 ZB 19.1367 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07

    Nachträgliche Beifügung begünstigenden Bedingung zu einem belastenden

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Dabei hängt der nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO im Einzelfall erforderliche Darlegungsaufwand wesentlich von der Begründungstiefe der jeweils angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 2 m.w.N. [insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 633]; BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 14 ZB 19.1367 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Berufung zuzulassen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 139 f.) und sich das angegriffene verwaltungsgerichtliche Urteil nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis offensichtlich richtig erweist (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543; vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Berufung zuzulassen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 139 f.) und sich das angegriffene verwaltungsgerichtliche Urteil nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis offensichtlich richtig erweist (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543; vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Berufung zuzulassen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 139 f.) und sich das angegriffene verwaltungsgerichtliche Urteil nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis offensichtlich richtig erweist (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543; vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
    Bei verwaltungsgerichtlichen Urteilen mit mehreren selbständig tragenden Begründungen ist die Berufung nur zuzulassen, wenn für jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt und gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    Die gerichtliche Kontrolldichte ist in Bezug auf naturschutzfachliche Fragen, zu denen sich in der Fachwissenschaft wie hier bislang keine allgemein anerkannte Meinung durchgesetzt hat, auf eine Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätsprüfung zu reduzieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - BVerfGE 149, 407 Rn. 18 ff., 23; Senatsurteile vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 m. w. N. und vom 30.06.2022 - 10 S 848/21 - ZNER 2022, 405 = juris Rn. 111; Senatsbeschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135 = juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2022 - 5 S 2372/21 - juris Rn. 40; BayVGH, Beschluss vom 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300 - NuR 2022, 504 = juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 121/21

    Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für

    Die Annahme, dass - unter bestimmten, jedoch nicht einheitlich definierten Voraussetzungen - § 3 Abs. 2 BNatSchG die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten auch gegenüber dem Betrieb bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen bilden kann, mithin eine solche Genehmigung ein Eingreifen nicht per se ausschließt, dürfte nicht nur der Ansicht des erkennenden Senats (Urt. v. 13.3.2019 - 12 LB 125/18 -, juris; Beschl. v. 11.5.2020 - 12 LA 150/19 -, juris, Rn. 45), sondern der (wohl) herrschenden Meinung entsprechen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 25.7.2011 - 4 ME 175/11 -, juris, Rn. 4; Heß/Wulff, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: Dezember 2021, § 3 BNatSchG, Rn. 21; Hendrischke, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl., § 3 Rn. 35; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. § 3 Rn. 9a; Seibert, UPR 2022, S. 3 f.; Bayer, NuR 2019, 387 f.; Schuhmacher NuR 2018, 323 f.; Fachagentur Windenergie an Land, Nachträgliche Anpassung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen aufgrund artenschutzrechtlicher Belange, 2016, S. 15 f., jeweils mit weiteren Nachweisen; offen: BVerwG, Beschl. v. 7.1.2020 - 4 B 20/19 -, juris, Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 4.2.2022 - 14 ZB 21.1300 -, juris, Rn. 17; Appel, in: Appel/Ohms/Sauer, BImSchG, 1. Aufl., § 21 BImSchG, Rn. 15; a.A.: Erbs/Kohlhaas/Stöckel/Müller-Walter, Werkstand: April 2022, BNatSchG § 3 Rn. 7; wohl auch anderer, aber nicht tragender Auffassung: BVerwG, Urt. v. 29.4.2021 - 4 C 2/19 -, juris, Rn. 33, 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Denn dabei ist zu berücksichtigen, dass die gerichtliche Kontrolldichte in Bezug auf naturschutzfachliche Fragen, zu denen sich in der Fachwissenschaft wie hier bislang keine allgemein anerkannte Meinung durchgesetzt hat, auf eine Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätsprüfung reduziert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - BVerfGE 149, 407 Rn. 18 ff, 23; Senatsurteil vom 30.06.2022 - 10 S 848/21 - a. a. O. Rn. 111; Senatsbeschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135 = juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2022 - 5 S 2372/21 - juris Rn. 40; BayVGH, Beschluss vom 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300 - NuR 2022, 504 = juris Rn. 12).
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