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   VGH Bayern, 24.03.2009 - 12 B 06.2837   

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https://dejure.org/2009,61233
VGH Bayern, 24.03.2009 - 12 B 06.2837 (https://dejure.org/2009,61233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2009 - 12 B 06.2837 (https://dejure.org/2009,61233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 (https://dejure.org/2009,61233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für Behinderte; Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; heilpädagogisches Reiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2009 - 12 B 06.2837
    Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 19. März 2002 (Az. B 1 KR 36/00) einen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse verneint, weil ein spezifisch medizinischer Charakter des therapeutischen Reitens nicht habe festgestellt werden können.

    Letzteres trifft zwar zu (vgl. BSG vom 19.3.2002 SozR 3-2500 § 138 Nr. 2); der Gemeinsame Bundesausschuss zu den Heilmittel-Richtlinien hat das im Juni 2006 für die "Hippotherapie" erneut bestätigt (vgl. Beschluss vom 20.6.2006, BAnz. Nr. 182, S. 6499).

  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2009 - 12 B 06.2837
    Diese haben den erforderlichen Antrag (vgl. BVerwG vom 11.8.2005 BVerwG 124, 83 = FEVS 57, 481).
  • VGH Bayern, 04.07.2000 - 12 ZB 00.1648
    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2009 - 12 B 06.2837
    Er kann sich gegenüber dem Kläger nicht auf die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers "kraft inneren Zusammenhanges mit den Hilfen in einer teilstationären Einrichtung" - hier Tagesstätte des Heilpädagogischen Zentrums Bayreuth mit Ergotherapie, Krankengymnastik und heilpädagogischer Betreuung - berufen (vgl. dazu BayVGH vom 4.7.2000 Az. 12 ZB 00.1648).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89

    Kosten-Nutzen-Abwägung bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2009 - 12 B 06.2837
    Können die Folgen einer Behinderung nur gemildert werden und ist die Prognose für einen Behandlungserfolg ungewiss, müssen der sozialhilferechtlich anzuerkennende Bedarf, der mit den Kosten der Behandlung nicht gleichzusetzen ist, sowie Art und Maß der Bedarfsdeckung in einem an § 1 Abs. 2 BSHG bzw. § 1 Sätze 1 und 2 SGB XII orientierten angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Erfolg der Eingliederungsmaßnahme stehen (vgl. BVerwG vom 20.10.1992 BVerwGE 91, 114).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Im Sozialhilferecht ist aufgrund des Nachrangprinzips (§ 2 SGB XII) seit Langem anerkannt, dass Maßnahmen der Eingliederungshilfe, die die Folgen einer Behinderung nicht beseitigen, sondern nur mildern, als sozialhilferechtlicher Bedarf nur anerkannt werden können, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Erfolg stehen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992, BVerwGE 91, 114; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 - ; BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3 für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende; anderer Ansicht: Bieritz-Harder, a.a.O., § 54 Rdnr. 70).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 7 A 10796/10

    Reittherapie als Eingliederungshilfe

    Ob schon deshalb das heilpädagogische Reiten im Falle der Klägerin keine medizinische Rehabilitation ist und folglich schon deshalb soziale Rehabilitation sein muss (so BayVGH, Urteil vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 - juris Rn. 30 f.; vgl. ferner LSG RP, Urteil vom 19. September 2006 - L 1 KR 65/04 - juris Rn. 27 sowie Oppermann in Hauck/Noftz, SGB IX, Loseblatt, Stand Mai 2010, § 30 Rn. 14), kann der Senat angesichts des bereits aus anderen Gründen feststehenden Ergebnisses offenlassen.
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Da das Verwaltungsgericht die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs ausdrücklich bejaht hat, ist eine Überprüfung dieser Frage im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen (vgl. auch BGH vom 18.9.2008 NJW 2008, 3572/3573; BVerwG vom 22.11.1997 BayVBl 1998, 603; BayVGH vom 24.3.2009 Az. 12 B 06.2837 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Auflage 2010, RdNrn. 19 - 22 zu § 17a GVG).
  • VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 26/10

    Vorschulkind; Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft; heilpädagogisches

    Ob das heilpädagogische Reiten eine medizinische Rehabilitationsleistung oder eine heilpädagogische Leistung darstellt, richtet sich allein nach der speziellen Ausgestaltung der Leistung (vgl. auch Bayrischer VGH, Urteil vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 - in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 8 SO 372/09
    Daraus folgt, dass die Antragsgegnerin im (Außen-) Verhältnis zum Antragsteller als erstangegangener Rehabilitationsträger nach § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 iVm Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht nur vorläufig (abgesehen von der Vorläufigkeit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren), sondern endgültig und umfassend (nach den für den "eigentlich" zuständigen Leistungsträger geltenden Vorschriften) leistungspflichtig ist und ggf im (Innen-) Verhältnis zu dem "eigentlich" zuständigen Träger einen Erstattungsanspruch geltend machen kann (vgl BSG, Urteile vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R -, Rdnr 15, vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R -, 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - Rdnrn 27 bis 31 und vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/07 KR R - sowie bei Bay VGH, Urteil vom 24. März 2009 - 12 B 06.2837 -, sämtlich in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2009 - L 8 SO 81/07
    Da der Beklagte den bei ihm am 30. Mai 2006 eingereichten Eingliederungshilfeantrag des Klägers nicht innerhalb von zwei Wochen (sondern erst am 26. Juli 2006) an den seines Erachtens zuständigen Beigeladenen weitergeleitet hat, ist er im (Außen-) Verhältnis zum Kläger als erstangegangener Rehabilitationsträger nach § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 iVm Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht nur vorläufig, sondern endgültig und umfassend (nach den für den "eigentlich" zuständigen Leistungsträger geltenden Vorschriften) leistungspflichtig und kann gegebenenfalls im (Innen-) Verhältnis zu dem "eigentlich" zuständigen Träger einen Erstattungsanspruch geltend machen (vgl BSG, Urteile vom 26. Oktober 2004 B 7 AL 16/04 R Rdnr 15, vom 26. Juni 2007 B 1 KR 34/06 R , 21. August 2008 B 13 R 33/07 R Rdnrn 27 bis 31 und vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/07 KR R - sowie Bay. VGH, Urteil vom 24. März 2009 12 B 06.2837 , sämtlich in juris).
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