Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Einstellung, eines Strafverfahrens, Auswirkungen
- openjur.de
Eilantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; Verwertbarkeit eines Vorfalls nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a Abs. 2 StPO; Führen eines Fahrrads
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; FeV § 13; StPO § 153a; StGB § 316; § 153 a StPO; § 153 a Abs. 2 StPO; § 316 StGB; § 123 VwGO
Begehung einer Straftat bei Einstellung des Strafverfahrens; Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die strafgerichtliche Heranziehung und Bewertung der Beweismittel
- verkehrslexikon.de
Zur Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 153a Abs. 2
Annahme des Nicht-Begehens einer Straftat aufgrund der Einstellung des Strafverfahrens - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme des Nicht-Begehens einer Straftat aufgrund der Einstellung des Strafverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mit § 153a StPO das "rettende Ufer erreicht”? Nicht immer/überall….
- beck-blog (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad: Einstellung des Strafverfahrens - trotzdem Fahreignungsgutachten!
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrsrecht - Eignungszweifel bei fahrlässiger Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad?
- Jurion (Kurzinformation)
Zweifel an der Kraftfahreignung bei Verfahrenseinstellung gemäß § 153a Abs. 2 StPO nicht ausgeräumt
Besprechungen u.ä. (2)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Führen eines Fahrrads
Zur Bedeutung der Wirkung der Einstellung des Strafverfahrens, die im Zulassungsvorbringen nicht mehr thematisiert wurde, wird auf die Ausführungen des Senats im vorausgehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - Blutalkohol 51, 292) verwiesen. - VGH Bayern, 27.05.2014 - 11 CS 14.258
Fahrerlaubnisentziehung; Nichtbeibringung eines Gutachtens; Rechtmäßigkeit der …
Zwar bedeutet die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Abs. 2 StPO, die wohl nur darauf beruhen kann, dass die Zeugin sich entgegen ihren vorherigen Angaben nicht mehr sicher war, dass der Antragsteller das Fahrrad geführt hat, kein Präjudiz für die Beurteilung im Fahrerlaubnisverfahren (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - juris Rn. 15 ff.); jedoch ist unwahrscheinlich, dass eine erneute Beweisaufnahme im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu einem anderen Ergebnis als im Strafverfahren führen würde. - VG Würzburg, 11.01.2016 - W 6 S 15.1430
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss
Die Kammer bildet sich dabei ihre Überzeugung aus den zur Verfügung stehenden Angaben des Betroffenen bzw. der Zeugen und ist durch die Einstellung des Strafverfahrens nicht aufgrund der Unschuldsvermutung gehindert, von der Verwirklichung eines objektiven Straftatbestandes auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - juris). - VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 K 13.01882
Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss; Nichtvorlage eines zu Recht …
Die daraufhin vom Antragsteller erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2014, 11 CE 14.11 zurückgewiesen. - VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 E 13.02106
Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss; Nichtvorlage eines zu Recht …
Die daraufhin vom Antragsteller erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2014, 11 CE 14.11 zurückgewiesen.