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VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.390 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis;Beginn der Widerrufsfrist erst ab Kenntnis aller für die Rechtsanwendung und die Ermessensausübung erheblichen Umstände
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis aufgrund strafrechtlicher Verfehlung des Erlaubnisinhabers; Beginn der Widerrufsfrist ab Kenntnis aller für die Rechtsanwendung und die Ermessensausübung erheblichen Umstände
- rewis.io
Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Rechtsmittelbelehrung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis aufgrund strafrechtlicher Verfehlung des Erlaubnisinhabers; Beginn der Widerrufsfrist ab Kenntnis aller für die Rechtsanwendung und die Ermessensausübung erheblichen Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.390
Sie beginnt vielmehr erst zu laufen, wenn die Behörde nicht nur die Rechtswidrigkeit des in Frage stehenden Verwaltungsakts erkannt hat, sondern ihr auch die für die Rücknahme außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG - Großer Senat -, B.v. 19.12.1984 - Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356/362).