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   VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289   

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https://dejure.org/2021,7233
VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289 (https://dejure.org/2021,7233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289 (https://dejure.org/2021,7233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2021 - 21 ZB 18.2289 (https://dejure.org/2021,7233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2 S. 1; VwGO § 94, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 5, § 173 S. 1; ZPO § 295 Abs. 1
    Widerruf der Approbation wegen sexuellen Missbrauchs

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Kinderpornographische Schriften, Widerruf der Approbation, Rechtskräftiges Strafurteil, Sachverhaltsaufklärung, Streitwertfestsetzung, Verfahrensmangel, Erstinstanzliches Verfahren, Gesamtfreiheitsstrafe, Schwerer sexueller Missbrauch, Ernstliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berufsrecht der Ärzte; Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs; Geständnis im Strafverfahren; Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen und wegen Bezugs von kinderpornographischen Schriften mittels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Strafverfolgungsvorsorge;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289
    Im Übrigen legt der Kläger nicht dar, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. dazu BVerwG, B.v. 7.3.2012 - 6 B 40.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289
    Im Übrigen steht dem auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO ausgesprochenen Widerruf der Approbation nicht entgegen, dass das Strafgericht von der ihm nach § 70 StGB zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ein Berufsverbot als Maßregel der Besserung und Sicherung anzuordnen (vgl. BVerwG, U.v. 14.2.1963 - I C 98.62 - NJW 1963, 875; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 17; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 70 Rn. 4).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289
    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065

    Widerruf der Approbation als Ärztin

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289
    Dem entspricht es, dass nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO bereits vor einer erstmaligen Erteilung der ärztlichen Approbation und damit vor der Ausübung des ärztlichen Berufs zu prüfen ist, ob die insoweit erforderliche Würde besteht (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2017 - 21 B 16.2065 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 3 B 174.97

    Verwendung des Inhalts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten - Behördlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289
    Ein gesetzliches Verwertungsgebot besteht insoweit nicht (vgl. BVerwG, B.v. 28.4.1998 - 3 B 174.97 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581

    Augenarzt; Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Widerruf der Approbation;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289
    Im Übrigen steht dem auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO ausgesprochenen Widerruf der Approbation nicht entgegen, dass das Strafgericht von der ihm nach § 70 StGB zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ein Berufsverbot als Maßregel der Besserung und Sicherung anzuordnen (vgl. BVerwG, U.v. 14.2.1963 - I C 98.62 - NJW 1963, 875; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 17; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 70 Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 128/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Danach kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte den Mangel nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt hat, obgleich er erschienen und ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 21 ZB 18.2289 - juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 13 S 308/19

    Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze

    Nach den genannten Vorschriften kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte den Mangel nicht in der mündlichen Verhandlung gerügt hat (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289 - juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2021 - 13 S 308/19

    Klage gegen einen Bescheid mit der Genehmigung eines Schiedsspruches der

    Nach den genannten Vorschriften kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte den Mangel nicht in der mündlichen Verhandlung gerügt hat (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289 - juris Rn. 31).
  • VG München, 30.07.2021 - M 16 S 21.2113

    Ruhen der Approbation als Arzt wegen Zweifeln an gesundheitlicher Eignung und

    Der Betroffene hat im Verwaltungs- bzw. gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, auf etwaige Aufklärungsdefizite hinzuweisen und seine eigene Sicht der Dinge - gegebenenfalls unter Vorlage oder Anbieten von Beweisen - darzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 28.4.1998 - 3 B 174.97 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 24.3.2021 - 21 ZB 18.2289 - juris Rn. 15 jeweils zum Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit).
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