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   VGH Bayern, 24.03.2022 - 6 CE 21.2753   

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VGH Bayern, 24.03.2022 - 6 CE 21.2753 (https://dejure.org/2022,9198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2022 - 6 CE 21.2753 (https://dejure.org/2022,9198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2022 - 6 CE 21.2753 (https://dejure.org/2022,9198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; VwGO § 44a; BBG § 46 Abs. 1 S. 2, Abs. 7; BBG § 48 Abs. 1
    Isolierte Anfechtung einer Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten

  • rewis.io

    Bundesbeamtenrecht, Ruhestandsbeamter, Überprüfung des Fortbestehens der Dienstunfähigkeit, ärztliche Untersuchungsanordnung, isolierte Anfechtbarkeit, Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2022 - 6 CE 21.2753
    Mit Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - hat das Bundesverfassungsgericht in dem in der Beschwerdebegründung genannten Fall (Aufforderung einer Beamtin zur ärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Juli 2021 - 4 S 1631.21 -, mit dem eine isolierte gerichtliche Angreifbarkeit einer Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten abgelehnt worden war, wegen einer Verletzung der dortigen Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückverwiesen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - entschieden, dass die vom Bundesverwaltungsgericht und von einigen Obergerichten vertretene Auffassung, § 44a Satz 1 VwGO stehe der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens entgegen, mit dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar ist.

    Denn jedenfalls sei § 44a VwGO verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Vorschrift der Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Untersuchungsanordnung nicht entgegensteht, weil die angeordnete ärztliche Untersuchung zu Verletzungen materieller Rechtspositionen führen könnte, die nicht mit den durch die abschließende Sachentscheidung berührten materiellen Rechtspositionen identisch sind und die im Rechtsschutzverfahren gegen eine Zurruhesetzungsverfügung nicht vollständig beseitigt werden könnten (BVerfG, B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - Rn 24).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2022 - 6 CE 21.2753
    Das Verwaltungsgericht schloss sich hierbei den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zu einem Zurruhesetzungsverfahren ergangenen Beschluss vom 14. März 2019 (- 2 VR 5.18 - juris) an.

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und gibt seine (im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris) geänderte neuere Rechtsprechung wieder auf (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 CE 19.942 - juris).

  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 6 CE 19.942

    Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren nicht isoliert angreifbar

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2022 - 6 CE 21.2753
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und gibt seine (im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris) geänderte neuere Rechtsprechung wieder auf (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 CE 19.942 - juris).

    Die Streitwertfestsetzung beruht nach ständiger Rechtsprechung auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und 2 VwGO sowie Nr. 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 CE 19.942 - juris; OVG NW, B.v. 27.9.2021 - 1 B 1554.21 - juris).

  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 1 E 21.2094

    (Keine) isolierte Anfechtung einer Untersuchungsanordnung zur Feststellung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2022 - 6 CE 21.2753
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. Oktober 2021 - RN 1 E 21.2094 - wird zurückgewiesen.
  • VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung

    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts sind auf die hier vorliegende Untersuchungsanordnung nach § 46 Abs. 1 Satz 2, Abs. 7 BBG zur Prüfung des Fortbestehens der Dienstunfähigkeit der Antragstellerin übertragbar (BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 11).

    Von einer Überprüfung kann abgesehen werden, wenn aufgrund des Krankheitsbildes (z.B. unheilbare Erkrankung) die Entscheidung feststeht, dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist (BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 13 unter Verweis auf BT-Drs. 16/7076, S. 112).

    Im Übrigen bestand, nachdem die Antragstellerin bereits im Jahr 2007 in den Ruhestand versetzt worden und seit zehn Jahren keine (zumal ärztliche) Überprüfung ihrer Dienstunfähigkeit erfolgt war, ein hinreichender Anlass für eine aktuelle Untersuchung, ob die Voraussetzungen, die zur Bejahung ihrer Dienstunfähigkeit geführt haben, weiterhin vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 14; zum grundsätzlichen Erfordernis einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit vgl. Plog/Wiedow, BBG, § 46 Rn. 50).

    Vielmehr spricht die Eingangsformulierung des Schreibens, die "aktuelle" (also nicht etwa: endgültige, letztmalige o.ä.) Überprüfung hinsichtlich der möglichen Reaktivierung der Antragstellerin sei abgeschlossen, maßgeblich dafür, dass die darin getroffenen Aussagen - wie es regelmäßig bei derartigen Mitteilungen über das Ergebnis einer Überprüfung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 BBG der Fall sein wird - nur Gültigkeit zum damaligen Zeitpunkt beansprucht haben (vgl. zur Formulierung "aktuelle Überprüfung" auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 17).

    Hierzu muss etwa aufgrund des Krankheitsbildes (z.B. unheilbare Erkrankung) die Entscheidung feststehen, dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 13; VG Aachen, B.v. 26.10.2021 - 1 L 572/21 - juris Rn. 11 f., jeweils unter Verweis auf BT-Drs. 16/7076, S. 112; vgl. ferner Plog/Wiedow, BBG, § 46 Rn. 151).

    Hierfür ist schon angesichts der zwingenden Gesetzeslage (§ 46 Abs. 1 und Abs. 7 BBG) kein Raum (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 17).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1, Abs. 2 GKG i.V.m. Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VG Köln, 28.03.2024 - 15 L 545/24
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 24. März 2022 - 6 CE 21.2753 -, Rn. 13, juris; Heid, in: Beck'scher Online-Kommentar zum Beamtenrecht (Stand 1. Oktober 2023), § 46 BBG, Rn. 28; BT-Drs.

    So BayVGH, Beschluss vom 24. März 2022 - 6 CE 21.2753 -, Rn. 17, juris; eine Verwirkung verneinend ferner VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. September 2021 - 10 L 1946 -, wiedergegeben durch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2021 - 1 B 1554/21 -, Rn. 4, juris.

  • VG München, 20.02.2024 - M 5 E 23.5421

    Amtsärztliche Untersuchung, Formelle und inhaltliche Anforderungen an die

    Wegen des Gedankens des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes/GG) ist die Untersuchungsanordnung auch selbständig überprüfbar (so BVerfG, B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - NVwZ 2022, 401, juris Rn. 17 ff.; nun auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - IÖD 2022, 152, juris Rn. 10; anders noch BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - BVerwGE 165, 65, juris Rn. 18 f.).
  • VG München, 27.10.2023 - M 5 E 23.2723

    Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Anordnung einer amtsärztlichen

    Wegen des Gedankens des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes/GG) ist die Untersuchungsanordnung auch selbständig anfechtbar (so BVerfG, B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - NVwZ 2022, 401, juris Rn. 17 ff.; nun auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - IÖD 2022, 152, juris Rn. 10; anders noch BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - BVerwGE 165, 65, juris Rn. 18 f.).
  • VG Augsburg, 07.03.2024 - Au 2 E 24.506

    Recht der Landesbeamten, Zweifel an der (Polizeivollzugs-)Dienstfähigkeit,

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 14. Januar 2022 (2 BvR 1528/21), dass diese Rechtsprechung mit dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar ist, wird daran nicht festgehalten (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 09.06.2023 - 12 A 822/20

    Disziplinarklage; Aberkennung Ruhegehalt; Verweigerung ärztliche Untersuchung;

    Die Überprüfung ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig, insbesondere nicht vom Vorliegen von Hinweisen auf eine möglicherweise wiederhergestellte Dienstfähigkeit (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. März 2022 - 6 CE 21.2753 -, juris Rn. 13), wobei die an Ruhestandsbeamte ergehenden Untersuchungsanordnungen mangels unmittelbarer Außenwirkung im Regelfall nicht als Verwaltungsakte einzustufen sind (BVerwG, Beschl. v. 19. Juni - 1 DB 13.00 -, juris 25).
  • VG München, 15.06.2023 - M 13L DK 20.2458

    (Landes) Disziplinarrecht, Klageabweisung, Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst

    Der Betroffene durch ist durch § 36 BeamtStG mit dem darin geregelten Remonstrationsverfahren sowie im vorliegenden Fall insbesondere die Möglichkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes durch den Betroffenen im Hinblick auf die Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 mit Verweis auf BVerfG, B.v. 14.1.22 - 2 BvR 1528/21 - beck-online; hinreichend geschützt. Der Aspekt einer Rechtswidrigkeit von dienstlichen Anordnungen und Weisungen ist jedoch im Rahmen der Maßnahmebemessung zu berücksichtigen (s.u.).
  • VG München, 11.08.2023 - M 5 E 23.3236

    Amtsärztliche Untersuchung, Allgemeine ärztliche Untersuchung, Psychiatrische

    Wegen des Gedankens des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes/GG) ist die Untersuchungsanordnung auch selbständig anfechtbar (so BVerfG, B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - NVwZ 2022, 401, juris Rn. 17 ff.; nun auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - IÖD 2022, 152, juris Rn. 10; anders noch BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - BVerwGE 165, 65, juris Rn. 18 f.).
  • VG München, 08.12.2022 - M 5 E 22.5000

    Beamtenrechtliche Untersuchung: Erfolgreiche einstweilige Anordnung auf

    Wegen des Gedankens des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes/GG) ist die Untersuchungsanordnung auch selbständig anfechtbar (so BVerfG, B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - NVwZ 2022, 401, juris; nun auch BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 6 CE 21.2753 - IÖD 2022, 152, juris Rn. 10; anders noch BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - BVerwGE 165, 65, juris).
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