Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.04.2018 - 3 BV 16.2340 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KWBG Art. 15 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Art. 25 Abs. 1 S. 4; BeamtStG § 6; BayBeamtVG Art. 3 Abs. 1, Art. 67 Abs. 4; VwGO § 130b S. 2
Kein Versorgungsanspruch aus einer Tätigkeit als berufsmäßiger Bürgermeister, wenn 10-jährige Wartezeit nicht erfüllt ist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Kein Versorgungsanspruch aus einer Tätigkeit als berufsmäßiger Bürgermeister, wenn 10-jährige Wartezeit nicht erfüllt ist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versorgungsanspruch aus einer Tätigkeit als berufsmäßiger Bürgermeister ohne10-jährige Wartezeit
- rechtsportal.de
Berufsmäßiger erster Bürgermeister; Übergangsgeld; Wartezeit; Voraussetzung für die Gewährung von Versorgungsbezügen; kommunale Wahlbeamte; Ruhegehalt; Altersgrenze; Eintritt in den Ruhestand; Entlassung; Analogie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 18.10.2016 - AN 1 K 16.00805
- VG Ansbach, 18.10.2016 - AN 1 K 16.805
- VGH Bayern, 24.04.2018 - 3 BV 16.2340
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 B 46.18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 3 BV 16.2340
Die damals geltende Fassung des Art. 39 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG, nach der zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat nicht gewählt werden kann, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar (BayVerfGH, E.v. 19.12.2012 - Vf. 5-VII-12 - VerfGHE 65, 268). - BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 10/02
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2018 - 3 BV 16.2340
Der Kläger verkennt, dass kommunale Wahlbeamte nicht auf eine lebenslange Alimentation durch den Dienstherrn setzen können, sondern typischerweise auf weitere Erwerbseinkommen angewiesen sind (BVerfG, B.v. 17.11.2004 - 2 BvL 10/02 - juris Rn. 40).