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   VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499   

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VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499 (https://dejure.org/2023,9080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.04.2023 - 3 ZB 23.499 (https://dejure.org/2023,9080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. April 2023 - 3 ZB 23.499 (https://dejure.org/2023,9080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 153 Abs. 1; ZPO § 578 ff., § 580 Nr. 7 Buchst. b
    Aufzeichnung einer Fernsehsendung kein Restitutionsgrund bei rechtskräftigem Urteil über Dienstunfall

  • rewis.io

    Dienstunfall, Restitutionsklage, Urkunde aufgezeichnete Fernsehsendung (elektronisch auf USB-Stick abgespeichert), Unterlagen teilweise nachträglich erstellt oder bereits im Vorprozess vorhanden, Eignung zur Herbeiführung einer günstigeren Gerichtsentscheidung, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 1 K 16.00340

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids über das (Nicht-)Vorliegen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Das Verwaltungsgericht hat die Klagen mit den Anträgen, 1. das Verfahren unter Aufhebung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. Juli 2016 (AN 1 K 16.00340) im Wege der Restitutionsklage wiederaufzunehmen und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 10. Dezember 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Februar 2016 zu verpflichten, dem Kläger Unfallruhegehalt ab dem 10. Februar 2016 zu gewähren, und 2. das Verfahren unter Aufhebung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Mai 2011 (AN 1 K 11.00685) im Wege der Restitutionsklage wiederaufzunehmen und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 19. Januar 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Februar 2011 zu verpflichten, dass Ereignis vom 18. Januar 1988 als Dienstunfall mit den Folgen Tinnitus, Insomnie, dauerhafte Einschränkung der Physis und posttraumatische Belastungsstörung anzuerkennen, zu Recht abgewiesen.

    1.2.2 Ungeachtet dessen, dass die weiter vom Kläger vorgelegten Unterlagen von § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO teilweise bereits deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht nachträglich aufgefunden, sondern nachträglich erstellt wurden (Gesundheitszeugnis v. 7.2.2018) bzw. bereits im Vorprozess vorhanden waren (Urteil des Landgerichts Ansbach v. 18.2.1989; Schr. des PP Mittelfranken v. 2.11.2015 und polizeiärztliches Gutachten v. 23.2.2015 - vgl. VG Ansbach, U.v. 26.7.2016 - AN 1 K 16.00340 - juris Rn. 20, 22, 27), sind diese allesamt (einschließlich des Mitschnitts der Fahndungssendung "Aktenzeichen XY... ungelöst", der Ablaufkalenderaufzeichnung vom 18.1.1988, 16:00 Uhr und des Auszugs aus der Prozessakte der Staatsanwaltschaft Ansbach vom 8.2.1989) nicht geeignet, eine dem Kläger günstigere Gerichtsentscheidung herbeizuführen (§ 580 Nr. 7 ZPO).

    Dies gilt auch für die vom Kläger in der Zulassungsbegründung (S. 5 f.) erneut (vgl. wörtlich bereits Klagebegründung v. 28.6.2016 - AN 1 K 16.00340 - S. 4) zitierte Rechtsprechung zur Abgrenzung einer wiederholenden Verfügung von einem Zweitbescheid.

    Ausgehend vom Klagebegehren, das Verfahren unter Aufhebung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. Juli 2016 (AN 1 K 16.00340) im Wege der Restitutionsklage wiederaufzunehmen und dem Kläger Unfallruhegehalt ab dem 10. Februar 2016 zu gewähren, beträgt der Streitwert 17.197,56 Euro (36 x 477, 71 Euro - vgl. VG-Akte AN 1 K 16.00340, S. 19).

  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 11.00685

    Für eine Erkrankung, die später als 10 Jahre nach dem behaupteten Unfallereignis

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Das Verwaltungsgericht hat die Klagen mit den Anträgen, 1. das Verfahren unter Aufhebung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. Juli 2016 (AN 1 K 16.00340) im Wege der Restitutionsklage wiederaufzunehmen und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 10. Dezember 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Februar 2016 zu verpflichten, dem Kläger Unfallruhegehalt ab dem 10. Februar 2016 zu gewähren, und 2. das Verfahren unter Aufhebung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Mai 2011 (AN 1 K 11.00685) im Wege der Restitutionsklage wiederaufzunehmen und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 19. Januar 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Februar 2011 zu verpflichten, dass Ereignis vom 18. Januar 1988 als Dienstunfall mit den Folgen Tinnitus, Insomnie, dauerhafte Einschränkung der Physis und posttraumatische Belastungsstörung anzuerkennen, zu Recht abgewiesen.

    1.1 Der Klageantrag zu 2. ist - wie das Verwaltungsgericht zu Recht feststellte und auch das Zulassungsvorbringen inhaltlich nicht substantiiert beanstandet - bereits unstatthaft, weil die Fünf-Jahresfrist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO bei Erhebung der Restitutionsklage (23.11.2022) nach Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Mai 2011 (AN 1 K 11.00685) am 29. April 2014 (nach Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch den Senat - 3 ZB 11.1420) bereits abgelaufen war.

    Der Streitwert für die Klage, das Verfahren unter Aufhebung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Mai 2011 (AN 1 K 11.00685) im Wege der Restitutionsklage wiederaufzunehmen und den Beklagten zu verpflichten, dass Ereignis vom 18. Januar 1988 als Dienstunfall mit den Folgen Tinnitus, Insomnie, dauerhafte Einschränkung der Physis und posttraumatische Belastungsstörung anzuerkennen (Klageantrag zu 2.) ist nach § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000 Euro festzusetzen.

  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420

    Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    1.1 Der Klageantrag zu 2. ist - wie das Verwaltungsgericht zu Recht feststellte und auch das Zulassungsvorbringen inhaltlich nicht substantiiert beanstandet - bereits unstatthaft, weil die Fünf-Jahresfrist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO bei Erhebung der Restitutionsklage (23.11.2022) nach Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Mai 2011 (AN 1 K 11.00685) am 29. April 2014 (nach Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch den Senat - 3 ZB 11.1420) bereits abgelaufen war.

    Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 6.3.1986 - 2 C 37.84 - NJW 1986, 2588; BayVGH B.v. 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420 - juris Rn. 6; B.v. 4.12.2009 - 3 ZB 09.657 - juris Rn. 7) braucht sich zwar die Art der Verletzung nicht aus der Meldung zu ergeben, auch müssen mit ihr nicht bereits Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden.

  • BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 1.17

    Wiederaufnahme; Wiederaufnahmeantrag; Nichtzulassungsbeschwerde; Beschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Eine hinreichende schriftliche Verkörperung fehlt, solange die betreffenden Informationen nur auf einem elektronischen Datenträger gespeichert sind (stRspr, BVerwG, B.v. 3.5.2017 - 9 B 1.17 - juris Rn. 11; BGH, B.v. 24.4.2013 - XII ZB 242/09 - juris Rn. 17; BGH, U.v. 28.11.1975 - V ZR 127/74 - juris Rn. 6, 11 m.w.N; Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 153 Rn. 12).

    Zumal von § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO nur solche Urkunden erfasst werden, die schon zur Zeit des Vorprozesses vorhanden waren, aber seinerzeit von dem Beteiligten ohne Verschulden nicht vorgelegt werden konnten (BVerwG, B.v. 3.5.2017 a.a.O.).

  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Eine hinreichende schriftliche Verkörperung fehlt, solange die betreffenden Informationen nur auf einem elektronischen Datenträger gespeichert sind (stRspr, BVerwG, B.v. 3.5.2017 - 9 B 1.17 - juris Rn. 11; BGH, B.v. 24.4.2013 - XII ZB 242/09 - juris Rn. 17; BGH, U.v. 28.11.1975 - V ZR 127/74 - juris Rn. 6, 11 m.w.N; Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 153 Rn. 12).

    Denn die Bevorzugung des Urkundenbeweises im Rahmen der Restitutionsklage rechtfertigt sich nach der gesetzgeberischen Interessenbewertung durch den typischerweise höheren (formellen) Beweiswert von Urkunden im Verhältnis zu anderen Beweismitteln (vgl. im Einzelnen BGH, U.v. 28.11.1975 - V ZR 127/74 - juris Rn. 7 ff., Rn. 13).

  • VGH Bayern, 11.04.2019 - 3 C 16.1639

    Streitwertbemessung bei Klage auf Unfallausgleich

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Für die Streitwertbemessung in einem Verwaltungsstreitverfahren um die Gewährung von Unfallruhegehalt (Klageantrag zu 1.) ist nach § 40, § 42 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 47 Abs. 1 und 3 GKG der dreifache Jahresbetrag des bei Klageerhebung geltend gemachten Anspruchs maßgebend unter Hinzurechnung der gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG bei Einreichung der Klage fälligen Beträge (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2019 - 3 C 16.1639, 3 C 16.1820 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09

    Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Eine hinreichende schriftliche Verkörperung fehlt, solange die betreffenden Informationen nur auf einem elektronischen Datenträger gespeichert sind (stRspr, BVerwG, B.v. 3.5.2017 - 9 B 1.17 - juris Rn. 11; BGH, B.v. 24.4.2013 - XII ZB 242/09 - juris Rn. 17; BGH, U.v. 28.11.1975 - V ZR 127/74 - juris Rn. 6, 11 m.w.N; Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 153 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657

    Anerkennung als Dienstunfall; Fahrradunfall in den Sommerferien bei

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
    Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 6.3.1986 - 2 C 37.84 - NJW 1986, 2588; BayVGH B.v. 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420 - juris Rn. 6; B.v. 4.12.2009 - 3 ZB 09.657 - juris Rn. 7) braucht sich zwar die Art der Verletzung nicht aus der Meldung zu ergeben, auch müssen mit ihr nicht bereits Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden.
  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 B 26.19

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme der Anerkennung von weiteren

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 38.71

    Beihilfe zur Anschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

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