Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Plangenehmigung für eine Hochspannungsfreileitung;Anfechtung durch Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks, über das diese Leitung verlaufen soll;Zurückweisung von verspätetem Vorbringen;Anspruch auf Vollüberprüfung bei ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verspätetes Vorbringen wird i.R.e. Planrechtfertigung bei Erneuerung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung zurückgewiesen; Zurückweisung eines verspäteten Vorbringens i.R.e. Planrechtfertigung bei Erneuerung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung; Maßgeblichkeit ...
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Plangenehmigung für eine Hochspannungsfreileitung Bayerischer VGH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verspätetes Vorbringen wird i.R.e. Planrechtfertigung bei Erneuerung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung zurückgewiesen; Zurückweisung eines verspäteten Vorbringens i.R.e. Planrechtfertigung bei Erneuerung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung; Maßgeblichkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (21)
- VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40012
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. zuletzt BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a., RdNr. 48, zum Eisenbahnrecht; BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012; BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300 m.w.N.).434 der Gemarkung B... am Südrand der geplanten Trasse der neuen Umgehungsstraße vorzusehen, ist nicht zu beanstanden (vgl. dazu auch BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012; BayVGH vom 11.6.2010 Az. 22 A 09.40014).
Denn Immissionsschutzbelange von Bürgern können auch dann noch abwägungserheblich sein, wenn diese Grenzwerte eingehalten sind, solange es sich nicht um objektiv nicht mehr begründbare Befürchtungen handelt (vgl. BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012, RdNrn. 30, 37).
- BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10
Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Etwas anderes könnte allein dann gelten, wenn die bestehenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten der Beigeladenen zivilrechtlich bereits die Inanspruchnahme der Grundstücke der Kläger erlaubten (BVerwG vom 21.9.2010 Az. 7 A 7/10; BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300).Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. zuletzt BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a., RdNr. 48, zum Eisenbahnrecht; BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012; BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300 m.w.N.).
Die Kläger haben sinngemäß darauf hingewiesen, dass Vorbelastungen durch bestehende Leitungen in ihrem Einwirkungsbereich liegende Grundstücke prägen und im Grundsatz deren Schutzwürdigkeit mindern (BVerwG vom 21.9.2010 Az. 7 A 7.10; BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300/1303).
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045
Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei der Zeitpunkt des Erlasses der Plangenehmigung, hier also Mitte Oktober 2010 (vgl. z.B. BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a., RdNr. 40; BVerwG vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299).Die energiewirtschaftliche Planung nach dem Energiewirtschaftsgesetz hat demnach Bestand nur, wenn sie - gemessen an den Zielen gerade dieses Planungsgesetzes - erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 2008, RdNr. 17 zu § 43; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a., RdNr. 43, zum Eisenbahnrecht; BVerwG vom 22.3.1985 BVerwGE 71, 166 und vom 11.7.2001 BVerwGE 114, 364, zum Straßen- bzw. Luftverkehrsrecht).
Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. zuletzt BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a., RdNr. 48, zum Eisenbahnrecht; BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012; BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300 m.w.N.).
- VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Wird ein Straßenbauvorhaben durch einen isolierten Straßenbebauungsplan geplant, …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Der 8. Senat habe festgestellt, dass bei einem Straßenbauvorhaben, das durch isolierten Straßenbebauungsplan geplant worden sei, nur nach Maßgabe der §§ 85 ff. BauGB enteignet werden dürfe, nicht aber - wie hier geschehen - nach Art. 40 BayStrWG (BayVGH vom 20.12.2010 Az. 8 B 10.1370).Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat in der Entscheidung vom 20. Dezember 2010 (Az. 8 B 10.1370) dem Markt Pfaffenhofen a.d. Roth diesbezüglich bescheinigt, dass er vertretbar davon ausgegangen sei, dass die Herstellung der Ortsumgehung aus städtebaulichen Gründen erforderlich sei.
- VGH Bayern, 11.06.2010 - 22 A 09.40014
Planfeststellung für eine 110-kV-Leitung; Auslegung eines Einwendungsschreibens; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
434 der Gemarkung B... am Südrand der geplanten Trasse der neuen Umgehungsstraße vorzusehen, ist nicht zu beanstanden (vgl. dazu auch BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012; BayVGH vom 11.6.2010 Az. 22 A 09.40014). - VGH Bayern, 11.05.2011 - 22 A 09.40057
Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Untertunnelung von …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Derart unklare, vage und unverbindliche Absichtserklärungen sind in der Regel und so auch hier nicht als schutzwürdige Belange anzuerkennen (vgl. zuletzt BayVGH vom 11.5.2011 Az. 22 A 09.40057 m.w.N.). - VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40006
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Die abstrakte Möglichkeit, dass sich die gemeindliche Planung in dieser Weise entwickeln werde, gehört nicht zum rechtlich geschützten Inhalt der gemeindlichen Planungshoheit (vgl. BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40006, RdNr. 29; BVerwG vom 9.2.1996 NVwZ 1996, 1021 m.w.N.). - BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Eindeutig vorzugswürdig erscheint eine Planungsvariante insbesondere dann, wenn sie sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange gegenüber der plangenehmigten Trasse eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung darstellt (BVerwG vom 9.7.2008 NVwZ 2009, 302). - BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91
Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Die darin liegende Bewertung der von der Planung berührten Belange und ihre Gewichtung im Verhältnis untereinander ist ein wesentliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit (BVerwG vom 20.8.1992 BVerwGE 90, 329/331). - BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95
Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Die Regierung durfte bei ihrer Auswahlentscheidung schließlich den Grundsatz der Bündelung von Infrastruktureinrichtungstrassen heranziehen (vgl. BVerwG vom 15.9.1995 Az. 11 VR 16.95, zum Eisenbahnrecht). - BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96
Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz …
- VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine Bahnstromleitung; wehrfähige …
- BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 45.95
Recht des Schienenverkehrs: Anwendung des …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 5 M 146/09
Planfeststellungsverfahren: Auslegung in amtsangehörigen Gemeinden, …
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059
Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …
- BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
- BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00
Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur …
- BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …
- BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07
Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …
- VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung
Im Vordergrund steht vorliegend erkennbar die Versorgungssicherheit, die bereits aufgrund des Alters und der damit verbundenen, von der Beigeladenen im Schriftsatz vom 21. Juni 2012 angesprochenen und dem Verwaltungsgerichtshof auch aus andern Verfahren (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242) bekannten Materialermüdung und ungenügenden Torsionssicherheit von Masten aus sogenanntem "Thomasstahl" nicht mehr gewährleistet ist.Erheblich sind etwaige Abwägungsmängel nach § 43e Abs. 4 Satz 1 EnWG nur, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574; U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242, m.w.N.).
Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof (U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574) ausgeführt, dass die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte der 26. BImSchV insoweit nicht das einzige Kriterium ist, sondern dass Immissionsschutzbelange von Bürgern auch dann noch abwägungserheblich sein können, wenn diese Grenzwerte eingehalten sind, solange es sich nicht um objektiv nicht mehr begründbare Befürchtungen handelt; Letzteres kann bei nah an Wohnhäusern vorbeiführenden Hochspannungsfreileitungen nicht angenommen werden (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242, m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs darf eine Planfeststellungsbehörde derartige Erwägungen anstellen (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574; U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - UPR 2011, 449).
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242; U.v. 17.7.2009 - 22 A 09.40012 - juris, m.w.N.).
- VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018
Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung
Im Vordergrund steht vorliegend erkennbar die Versorgungssicherheit, die bereits aufgrund des Alters und der damit verbundenen, von der Beigeladenen im Schriftsatz vom 21. Juni 2012 angesprochenen und dem Verwaltungsgerichtshof auch aus andern Verfahren (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242) bekannten Materialermüdung und ungenügenden Torsionssicherheit von Masten aus sogenanntem "Thomasstahl" nicht mehr gewährleistet ist.Erheblich sind etwaige Abwägungsmängel nach § 43e Abs. 4 Satz 1 EnWG nur, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574; U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242, m.w.N.).
Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof (U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574) ausgeführt, dass die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte der 26. BImSchV insoweit nicht das einzige Kriterium ist, sondern dass Immissionsschutzbelange von Bürgern auch dann noch abwägungserheblich sein können, wenn diese Grenzwerte eingehalten sind, solange es sich nicht um objektiv nicht mehr begründbare Befürchtungen handelt; Letzteres kann bei nah an Wohnhäusern vorbeiführenden Hochspannungsfreileitungen nicht angenommen werden (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242, m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs darf eine Planfeststellungsbehörde derartige Erwägungen anstellen (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574; U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - UPR 2011, 449).
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242; U.v. 17.7.2009 - 22 A 09.40012 - juris, m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14
Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den …
Die hierbei geltenden Einschränkungen der Kontrolle sind auch nur gerechtfertigt, weil eine demokratisch legitimierte Planfeststellungsbehörde zuvor die rechtliche Verantwortung für die Planung übernommen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1994, a.a.O., Rn. 21; BayVGH, Urt. v. 24.05.2011 - 22 A 10.40049 -, UPR 2011, 449).
- VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004
Planfeststellung für die Errichtung einer Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk
Die Klägerinnen können daher grundsätzlich eine umfassende gerichtliche Überprüfung der Planfeststellung beanspruchen (vgl. BayVGH, U. v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242 Rn. 23;… BayVGH, U. v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 u. a. - BayVBl 2013, 631 Rn. 22, jeweils m. w. N.).a) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten (vgl. BayVGH vom 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242 Rn. 29 m. w. N.) handelt es sich bei dieser Auswahl um eine Abwägungsentscheidung, die gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel zugänglich ist.
- VGH Bayern, 27.03.2017 - 22 A 16.40037
Plangenehmigung für Erneuerung einer Bahnstromfernleitung
Eine abwägungsfehlerhafte räumliche Trassenauswahl liegt nur vor, wenn es eine alternative Variante gegeben hat, die sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufgedrängt hat oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - juris, Rn. 29 m.w.N.).Ersichtlich hat das EBA im Zusammenhang mit den Einwendungen Dritter, die eine Verlegung der Trasse verlangt hatten, darauf abgestellt, dass mit der seit Jahrzehnten bestehenden Trasse zwar Beeinträchtigungen der betroffenen Grundstücke (insbesondere durch Überspannungsrechte und Schutzstreifen) verbunden sind, auf die sich die Betroffenen aber eingelassen haben und durch welche die Grundstückssituation geprägt wurde (vgl. PG, S. 41 und 43); eine solche prägende, rechtlich wie tatsächlich bestehende Vorbelastung mindert im Grundsatz die Schutzwürdigkeit der von der Bestandstrasse betroffenen Grundstücke (…BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4.10 - DVBl 2010, 1300, juris Rn. 38; BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - juris, Rn. 37 m.w.N.), während andere Anwesen, die bei einer Verlegung der Trasse erstmals betroffen wären, ungeschmälert schutzwürdig sind.
- VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633
Wasserrechtliche Plangenehmigung
Gemäß Art. 74 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG findet Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG auf eine Plangenehmigung keine Anwendung (vgl. allg. BayVGH, U. v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 06.05.2015 - 22 AS 15.40002
Plangenehmigung für die Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung
Keine Eingrenzung erfährt der gerichtliche Prüfungsumfang demgegenüber durch die Präklusionsvorschrift des § 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG, da diese Bestimmung nur für Planfeststellungs-, nicht aber für Plangenehmigungsverfahren gilt (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - UPR 2011, 449/450).