Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.05.2011 - 8 ZB 10.1007 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Verbandsklage gegen Änderungsgenehmigung für Sonderflughafen; Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes nach BNatSchG; Klagebefugnis eines anerkannten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040
3. Start- und Landebahn des Flughafens München
Nach Auffassung des Senats spricht im Anschluss an diese höchstrichterliche Rechtsprechung nichts dagegen, eine Irrelevanzschwelle in Höhe von drei Prozent in Fällen anzuerkennen, in denen die Vorbelastung die Critical Loads zwar signifikant, jedoch - wie dies vorliegend zumindest teilweise der Fall ist - um weniger als das Doppelte übersteigt (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.5.2011 - 8 ZB 10.1007 - juris Rn. 23). - BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13
Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …
Die Gesetzessystematik schließt es aus, auch Befreiungen von artenschutzrechtlichen Vorschriften nach dem 5. Kapitel des Bundesnaturschutzgesetzes umfasst zu sehen (VGH München, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 8 ZB 10.1007 - juris Rn. 30; VGH München…, Urteil vom 17. März 2008 - 14 BV 05.3079 - BayVBl. 2008, 499 Rn. 22). - OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
Klagebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen hinsichtlich der Festsetzung …
Der Begriff des Flugplatzes in § 6 LuftVG sowie in § 3b Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 14.12, der Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände umfasst (§ 6 Abs. 1 Satz 1 LuftVG) ist im Sinne der Begriffsbestimmung des vorgenannten Abkommens von Chicago zu verstehen (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 24. Mai 2011 - 8 ZB 10.1007 -, juris Rn. 36;… Erbguth/Schink, UVPG., 2. Aufl., § 3 Rn. 102;… Reidt, a. a. O., § 6 Rn. 10).Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der FFH- Veträglichkeitsprüfung um einen unselbstständigen Verfahrensschritt im Rahmen der Genehmigung oder Untersagung eines bestimmten Projekts handelt (…vgl. Messerschmidt, BNatSchG, § 34 [a. F.] Rn. 1, 6, 20; BayVGH, Urt. v. 24. Mai 2011 - 8 ZB 10.1007 -, juris Rn. 44).
Einen Anspruch dahin, dass ein anerkannter Naturschutzverband unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer FFH- Verträglichkeitsprüfung und die Mitwirkung von Naturschutzverbänden vor Erlass einer Rechtsverordnung nach der Luftverkehrsordnung verlangen kann, sieht das geltende Recht nicht vor (vgl. BayVGH, Urt. v. 24. Mai 2011, a. a. O., Rn. 44).
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045 Nach Auffassung des Senats spricht im Anschluss an diese höchstrichterliche Rechtsprechung nichts dagegen, eine Irrelevanzschwelle in Höhe von drei Prozent in Fällen anzuerkennen, in denen die Vorbelastung die Critical Loads zwar signifikant, jedoch - wie dies vorliegend zumindest teilweise der Fall ist - um weniger als das Doppelte übersteigt (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.5.2011 - 8 ZB 10.1007 - juris Rn. 23 ).
- VG Weimar, 27.02.2013 - 7 K 224/11
Immissionsschutz bei Schweinemastbetrieb mit Gülle- und Gaslagerung; Rügebefugnis …
Auch nach der obergerichtlichen Entscheidungspraxis (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 24.09.2012 - 8 C 12.1595 - juris Rdnr. 2f.;… Beschluss vom 19.04.2011 - 8 ZB 10.129 - juris Rdnr. 34; Beschluss vom 24.05.2011 - 8 ZB 10.1007 - juris Rdnr. 56) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 31.01.2006 - 4 B 49/05 - juris Rdnr. 38 m.w.N.) ist in von Naturschutzvereinen gegen Planfeststellungsbeschlüsse gerichteten Verfahren je nach Interessenlage im Einzelfall ein Streitwert von 15.000 EUR bis zur Hälfte des nach 2.3 des Streitwertkatalogs für Gemeinden geltenden Streitwerts von 60.000 EUR, mithin von 30.000 EUR, anzusetzen. - VGH Bayern, 24.09.2012 - 8 C 12.1595
Streitwertbeschwerde, Streitwert für Verbandsklage
Es entspricht der regelmäßigen Entscheidungspraxis des Senats (vgl. BayVGH vom 19.4.2011 NuR 2011, 587; vom 24.5.2011 Az. 8 ZB 10.1007 ; vom 30.9.2009 NuR 2010, 355) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 31.1.2006 Az. 4 B 49/05 RdNr. 38 mit weiteren Nachweisen), in von Naturschutzvereinen gegen Planfeststellungsbeschlüsse gerichteten Verfahren je nach Interessenlage im Einzelfall einen Streitwert von 15.000 EUR bis zur Hälfte des nach 2.3 des Streitwertkatalogs für Gemeinden geltenden Streitwerts von 60.000 EUR, mithin von 30.000 EUR, anzusetzen.