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   VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321   

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VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321 (https://dejure.org/2018,14180)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2018 - 9 ZB 16.321 (https://dejure.org/2018,14180)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 9 ZB 16.321 (https://dejure.org/2018,14180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 63; BauGB § 1 Abs. 3, § 31 Abs. 2
    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von seinen Festsetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung einer Mauer an der südlichen Grenze des Grundstücks; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • rewis.io

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von seinen Festsetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung einer Mauer an der südlichen Grenze des Grundstücks; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de

    Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Errichtung einer Stützmauer an der Grundstücksgrenze; Einfriedung; Funktionslosigkeit einer Festsetzung eines Bebauungsplans; Rüge der Befangenheit im Zulassungsvorbringen; Vorlesen und Genehmigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Bebauungsplan funktionslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21/16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 8.8.2016 - 9 ZB 14.2808 - juris Rn. 11).

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 20.08.2010 - 9 ZB 09.2522

    Nachbarklage; Stützmauer; Befreiung von Baugrenzen; Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Das Verwaltungsgericht begibt sich mit dieser Argumentation auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 20. August 2010 (Az. 9 ZB 09.2522), weil es im Gegensatz dazu hier darauf abstellt, dass der Plangeber die mögliche Errichtung von Stützmauern im Rahmen der Festsetzungen bedacht und berücksichtigt hat, zumal Stützmauern grundsätzlich auch die Funktion einer Einfriedung erfüllen können (vgl. BayVGH, U.v. 26.10.1995 - 26 B 93.3842 - BeckRS 1995, 17186; B.v. 22.5.2012 - 9 ZB 08.2160 - juris Rn. 14; Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO, Stand Dez. 2017, Art. 57 Rn. 219; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Stand Sept. 2017, Art. 57 Rn. 133 f.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 57 Rn. 42).

    Hinsichtlich der Entscheidung des Senats vom 20. August 2010 (Az. 9 ZB 09.2522 - juris) liegt demgegenüber kein vergleichbarer Sachverhalt vor, weil die dort streitbefangene Stützmauer der Absicherung des im fraglichen Bereich aufgeschütteten Baugrundstücks gegen ein Abrutschen zur Stichstraße diente, während das Verwaltungsgericht hier - unabhängig von der Frage, ob eine Stützmauer vorliegt - ausgeführt hat, dass der Plangeber eine ausdifferenzierte und abschließende Regelung zur Umgrenzung der Grundstücke im Geltungsbereich getroffen hat und für den rückwärtigen Grundstücksbereich ausschließlich Maschendrahtzäune zugelassen sind (UA S. 13).

  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915

    Immissionsschutz bei Gemengelage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Unabhängig von der Frage, ob insoweit die Darlegungsanforderungen überhaupt erfüllt sind, macht allein die abweichende Auffassung vom Ergebnis der Beweiswürdigung des Augenscheins (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 9 ZB 14.1915 - juris Rn. 19) oder die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 19) die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig.

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb diese Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 9 ZB 14.1915 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 9 ZB 08.2160

    Berufungszulassungsantrag; Beseitigungsanordnung; Abweichung von den genehmigten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Das Verwaltungsgericht begibt sich mit dieser Argumentation auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 20. August 2010 (Az. 9 ZB 09.2522), weil es im Gegensatz dazu hier darauf abstellt, dass der Plangeber die mögliche Errichtung von Stützmauern im Rahmen der Festsetzungen bedacht und berücksichtigt hat, zumal Stützmauern grundsätzlich auch die Funktion einer Einfriedung erfüllen können (vgl. BayVGH, U.v. 26.10.1995 - 26 B 93.3842 - BeckRS 1995, 17186; B.v. 22.5.2012 - 9 ZB 08.2160 - juris Rn. 14; Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO, Stand Dez. 2017, Art. 57 Rn. 219; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Stand Sept. 2017, Art. 57 Rn. 133 f.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 57 Rn. 42).

    Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans setzt voraus, dass die Verhältnisse, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, B.v. 22.7.2013 - 7 BN 1.13 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 22.5.2012 - 9 ZB 08.2160 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 07.06.2017 - 9 ZB 15.255

    Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Abgesehen davon, dass eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2017 - 9 ZB 15.255 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 4 B 27.04 - juris Rn. 6), legt das Zulassungsvorbringen auch nicht dar, dass es der Klägerin - unabhängig vom im Augenschein erklärten Verzicht auf mündliche Verhandlung gem. § 101 Abs. 2 VwGO - nicht möglich gewesen wäre, etwaige Fotos noch schriftsätzlich in den Prozess einzuführen.
  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine 27,5 m hohe

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Bundesbeamtengesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Der Sache nach zielt das Zulassungsvorbringen auf die Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen ab und ist auch deshalb als Frage der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung für die geltend gemachte Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2016 - 6 ZB 15.2238 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 12.03.2004 - 9 ZB 99.464
    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Für die Erfolgsaussicht der Klage im Berufungsverfahren ist die früher evtl. gegebene Möglichkeit der Ablehnung eines Richters im erstinstanzlichen Verfahren ohne Bedeutung (BayVGH, B.v. 12.3.2004 - 9 ZB 99.464 - juris Rn. 27).
  • BSG, 29.01.1974 - 9 RV 482/73
    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Darüber hinaus ist der Verfahrensmangel eines Verstoßes gegen § 105 VwGO i.V.m. § 162 Abs. 1 Satz 1 ZPO kein Mangel, auf denen das Urteil ohne weiteres beruhen kann (vgl. BSG, U.v. 29.1.1974 - 9 RV 482/73 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 10 ZB 12.1968

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; unterbliebene

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
    Darüber hinaus könnte die Klägerin die Zulassung der Berufung wegen eines Beiladungsmangels des Verwaltungsgerichts schon deswegen nicht auf der Grundlage des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO erreichen, weil die Klägerin hier durch den Verfahrensmangel nicht in eigenen Rechten betroffen und damit nicht materiell beschwert wäre (vgl. BVerwG, B.v. 16.9.2009 - 8 B 75.09 - juris Rn. 2 f.; BayVGH, B.v. 28.5.2014 - 10 ZB 12.1968 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

  • BVerwG, 22.11.2010 - 2 B 8.10

    Verlesung und Genehmigung des Protokolls; Streit über Wirksamkeit einer

  • OVG Sachsen, 17.04.2000 - 1 B 662/99
  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag zur Einziehung eines Teilstücks einer

  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 17.766

    Tötung eines Mäusebussards

  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 9 ZB 14.1946

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung mit mehreren Befreiungen

  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 9 ZB 14.2808

    Anforderung an einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 02.06.2016 - 9 ZB 13.1905

    Darlegungsgebot bei Antrag auf Zulassung der Berufung (hier: Baugenehmigung für

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 9 CS 14.1171

    Zur Frage des Drittschutzes von Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 22.07.2013 - 7 BN 1.13

    Prinzipale/inzidente Normenkontrolle; Antragsfrist; Rechtswidrigwerden einer

  • VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 09.945

    Anspruch auf Befreiung von der Winterdienstpflicht oder auf Übernahme durch die

  • VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 CE 05.1580
  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068

    Ausübung des Vorkaufsrechts an einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger machen die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20).

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb diese Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321- juris Rn. 22 m.w.N.).

    Der Sache nach zielt die Argumentation auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259

    Erfolglose Berufungszulassung wegen geltend gemachter unrichtiger Würdigung einer

    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, den Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Allein die abweichende Auffassung vom Ergebnis der Beweiswürdigung des Augenscheins oder die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin macht die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 17.1908

    Untersagung des Haltens von Katzen

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2018 - 9 ZB 16.2434 - juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 8 S 3027/18

    Ernstliche Zweifel bei ernstlich zweifelhafter Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung

    Entgegen der auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschl. v. 09.08.2017 - 9 ZB 17.766 - u. v. 24.05.2018 - 9 ZB 16.321 -, beide juris) gestützten Auffassung der Klägerin folgt dies freilich nicht schon daraus, dass die Beklagte ihre Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aus einer aus ihrer Sicht unrichtigen Würdigung der im Wege des richterlichen Augenscheins getroffenen tatsächlichen Feststellungen herleitet, ohne gleichzeitig einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzuzeigen.
  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448

    Verbot des Haltens von Rindern

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann allerdings grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es versäumt hat, auf eine für erforderlich erachtete weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, insbesondere in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2018 - 9 ZB 16.2434 - juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 ZB 16.2434

    Verbot der Haltung und Betreuung von Tieren

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018, 9 ZB 16.321 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267

    Beseitigungsverfügung für eine Wohngebäudeerweiterung an Grundstücksgrenze

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger machen die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 N 18.2182

    Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Stadtratsbeschluss

    Ansonsten kommt ihnen keine Außenwirkung zu, d.h. sind sie ein bloßes Internum (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - DWW 2019, 229 = juris Rn. 11; B.v. 7.2.2012 - 20 ZB 11.2948 - juris Rn. 5; B.v. 3.2.2011 - 11 ZB 10.988 - juris Rn. 12; B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733 = juris Rn. 26; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Kommunalgesetze, Art. 36 GO Rn. 10; Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 42 Rn. 60).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 9 ZB 20.12

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes

    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 14.08.2019 - RO 11 K 18.1551

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 21.2210

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • VG Ansbach, 07.11.2019 - AN 3 K 19.00607

    Festsetzung von zwei Vollgeschossen im Bebauungsplan

  • VG Ansbach, 19.11.2019 - AN 17 K 18.00793

    Erdwall als Einfriedung und Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans durch

  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 9 ZB 19.766

    Bauvorbescheid für Schweinestall - Voraussetzungen einer erfolgreichen

  • VG Ansbach, 04.11.2019 - AN 3 K 19.01101

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids - keine Befreiung von der

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 9 ZB 23.1082

    Verwaltungsgerichte, Ersatzvornahme, Kostenentscheidung, Zwangsgeldandrohung,

  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 20.00484

    Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses

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