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   VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 17.984   

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https://dejure.org/2017,28071
VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 17.984 (https://dejure.org/2017,28071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2017 - 20 ZB 17.984 (https://dejure.org/2017,28071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2017 - 20 ZB 17.984 (https://dejure.org/2017,28071)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Unzulässiger Befangenheitsantrag und Notanwalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge; Rechtsmissbräuchliche Richterablehnung; Beiordnung eines Notanwalts; Kein entscheidungserheblicher Gehörsverstoß; Befangenheitsantrag; unrichtige Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 17.984
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Betroffene substantiiert dartun, dass er sich zumindest an mehr als vier (beim Bundesgerichtshof zugelassene) Rechtsanwälte gewandt hat, bei denen er erfolglos wegen einer Übernahme des Mandats angefragt hat, und dies gegebenenfalls nachweisen (vgl. BGH, B.v. 16.2.2004 - IV ZR 290/03 - NJW-RR 2004, 864 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 17.984
    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden; bloße Wertungen ohne Tatsachensubstanz genügen hierfür nicht (BVerwG, B.v. 7.8.1997 - 11 B 18.97 - BayVBl 1998, 59).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 17.984
    Davon ist auszugehen, wenn ein zur Annahme der Besorgnis der Befangenheit geeigneter Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, vielmehr das Vorbringen des Klägers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, B.v. 14.12.2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 17.984
    Aussichtslosigkeit i.S.v. § 78b Abs. 1 ZPO besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann (vgl. BGH, B.v. 6.7.1988 - IVb ZB 147/87 - FamRZ 1988, 1152 ; Zöller/Vollkommer, ZPO, a.a.O. § 78b Rn. 5; Weth, in: Musielak, ZPO, a.a.O. § 78b Rn. 6; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1966 - V ZR 166/63

    Voraussetzungen der Begründung eines Anspruches einer Partei auf

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 17.984
    Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung ist weiter, dass der Verfahrensbeteiligte nicht mittellos ist (andernfalls wäre sein Antrag nach den Vorgaben des Prozesskostenhilferechts gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO zu behandeln; vgl. BGH, B.v. 25.1.1966 - VZR 166/63 - MDR 1966, 308); dass er mittellos sei, macht der Kläger nicht geltend.
  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 23 ZB 20.1254

    Nichtzulassung der Berufung

    Die Klägerin hat allein darauf abgestellt, dass alle Rechtsanwaltskanzleien an jenem Tag geschlossen gewesen seien ("heute"), ohne im Übrigen anzugeben, welche und wie viele sie zu jenem Zeitpunkt kontaktiert hatte (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 20 ZB 17.984 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21

    Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Befangenheit wegen

    4 Soweit sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auch darauf beruft, ihr sei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Antragserwiderung vom 10. Februar 2021 am 12. Februar 2021 mit einer Frist zur Stellungnahme von einer Woche (bis 19. Februar 2021) übersandt worden, obwohl die angegriffene Verordnung nur bis 14. Februar 2021 galt, ist die damit gerügte unrichtige Sachbehandlung zwar nicht geeignet, die Befangenheit des ganzen Spruchkörpers zu begründen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 20 ZB 17.984 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2017 - 3 O 211/17

    Zur Rechtswegverweisung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden; bloße Wertungen ohne Tatsachensubstanz genügen hierfür nicht (BVerwG, Beschluss vom 7. August 1997 - BVerwG 11 B 18.97 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 20 ZB 17.984 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 19 ZB 22.2327

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem isolierten PKH-Antrag

    Eine Beiordnung eines Notanwalts durch den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. 78b ZPO entspricht angesichts der vorgetragenen Mittellosigkeit nicht dem wohlverstandenen Rechtsschutzbegehren des Klägers, da auch der beigeordnete Notanwalt die Übernahme der Vertretung gemäß § 78c Abs. 2 ZPO von einer Vorschusszahlung abhängig machen dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2022 - 19 ZB 22.787 - nicht veröffentlicht; B.v. 25.2.2021 - 19 ZB 20.2278 - nicht veröffentlicht - m.V.a. B.v. 8.1.2018 - 10 ZB 17.2361 - juris Rn. 6; B.v. 24.7.2017 - 20 ZB 17.984 - juris Rn. 5).
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