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   VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275   

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https://dejure.org/2018,22393
VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275 (https://dejure.org/2018,22393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275 (https://dejure.org/2018,22393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 14 ZB 17.2275 (https://dejure.org/2018,22393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayNatSchG Art. 39
    Umfang der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Teichgrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts bei einem Grundstück mit Teichen

  • rewis.io

    Umfang der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Teichgrundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayNatSchG Art. 39 Abs. 2
    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts bei einem Grundstück mit Teichen

  • rechtsportal.de

    BayNatSchG Art. 39 Abs. 2
    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Umfang der Ausübung bei einem Grundstück mit Teichen; ausreichende Ermessenserwägungen der Behörde; Vorkaufsrecht; Ermessenserwägungen; Umfang der Ausübung bei einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 B 07.1760

    Begriff der Verlandungsfläche in Art 34 Abs 1 S 1 Nr 1 NatSchG BY; Rechtfertigung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
    Der Kläger wendet gegen die Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zunächst ein, das Verwaltungsgericht verkenne, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in Bezug auf das gesamte Grundstück unverhältnismäßig im Sinne der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 13. Oktober 2009 - 14 B 07.1760 - (juris Rn. 32) sei.

    Aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2009 - 14 B 07.1760 - (juris Rn. 41 f.) ergebe sich, dass sich die Ermessensausübung aus dem streitgegenständlichen Bescheid ergeben müsse und weitere Gründe außerhalb des angegriffenen Bescheids nicht herangezogen werden dürften.

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 37) ist bei an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücken das Vorkaufsrecht grundsätzlich nicht auf einen, auf den Uferstreifen entfallenden Teil des Grundstücks beschränkt, sondern kann sich trotz Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayNatSchG auf das gesamte Grundstück erstrecken.

    Bis zu welcher Größe bzw. Tiefe die an das Gewässer angrenzenden Landbereiche dem Vorkaufsrecht unterliegen, beurteilt sich nach der ökologischen Verflechtung von Gewässer- und Uferbereich mit den weiteren Landflächen, also letztlich nach den Belangen, mit denen das Vorkaufsrecht i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG gerechtfertigt wird (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 a.a.O. Rn. 38).

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VG Bayreuth, 10.09.2020 - B 2 K 18.1161

    Vorkaufsrecht hinsichtlich des ,,Gasthof Fels" wurde zu Unrecht ausgeübt

    Bis zu welcher Größe bzw. Tiefe die an das Gewässer angrenzenden Landbereiche dem Vorkaufsrecht unterliegen, beurteilt sich aber im Einzelfall nach Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG, also nach der ökologischen Verflechtung von Gewässer- und Uferbereich mit den weiteren Landflächen, und damit letztlich nach den Belangen, mit denen das Vorkaufsrecht gerechtfertigt wird (BayVGH, B.v. 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275 - juris Rn. 6; U.v. 01.10.2019 - 14 BV 17.419 - juris Rn. 31).
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