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   VGH Bayern, 24.08.2006 - 9 ZB 05.442   

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https://dejure.org/2006,26027
VGH Bayern, 24.08.2006 - 9 ZB 05.442 (https://dejure.org/2006,26027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2006 - 9 ZB 05.442 (https://dejure.org/2006,26027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2006 - 9 ZB 05.442 (https://dejure.org/2006,26027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufung gegen die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Interessenausgleich zwischen dem Betriebsrat und Insolvenzverwalter; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; Notwendigkeit der Beteiligung der ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 89 Abs. 1; ; SGB IX § 89 Abs. 3 Nr. 1; ; SGB IX § 97 Abs. 1; ; SGB IX § 97 Abs. 6 Satz 1; ; InsO § 125 Abs. 1; ; BetrVG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 47 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 50 Abs. 1; ; BetrVG § 111 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2006 - 9 ZB 05.442
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine konkrete tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, für das angestrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und zur Wahrung der Rechtseinheit oder zur Fortentwicklung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BVerwG vom 31.7.1984 E 70, 24/25; vom 30.3.2005 NVwZ 2005, 709).
  • VGH Bayern, 03.01.2006 - 9 ZB 05.30959
    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2006 - 9 ZB 05.442
    Ist nämlich nur für eine der mehreren selbständig tragenden Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben, dann kann diese Begründung hinweg gedacht werden, ohne dass sich am Entscheidungsergebnis etwas ändert (BVerwG vom 28.2.2006 - 4 BN 5.06; BayVGH vom 3.1.2006 - 9 ZB 05.30959).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2006 - 9 ZB 05.442
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 a Abs. 4 Satz 4, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) erfordert, dass der Rechtsbehelfsführer die entscheidungstragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts aufgreift, sich mit ihnen durch eine Aufbereitung der einschlägigen Tatsachen- und Rechtsfragen im Einzelnen auseinandersetzt und in nachvollziehbarer Weise darlegt, warum die Entscheidungsbegründung und das Entscheidungsergebnis unrichtig sein sollen (vgl. BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542/543; Meyer-Ladewig/ Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 a RdNrn. 100 und 91 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.02.2006 - 4 BN 5.06

    Zulassung der Revision im Falle einer auf mehrere selbstständig tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2006 - 9 ZB 05.442
    Ist nämlich nur für eine der mehreren selbständig tragenden Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben, dann kann diese Begründung hinweg gedacht werden, ohne dass sich am Entscheidungsergebnis etwas ändert (BVerwG vom 28.2.2006 - 4 BN 5.06; BayVGH vom 3.1.2006 - 9 ZB 05.30959).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2006 - 9 ZB 05.442
    Ist das angefochtene Urteil - wie hier - auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt (kumulative Mehrfachbegründung), dann ist die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage nur entscheidungserheblich, wenn zu jeder dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379/381; BVerwG vom 9.12.1994 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 4; BayVGH vom 27.7.2005 - 1 ZB 05.30554, Juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 1 ZB 05.30554
    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2006 - 9 ZB 05.442
    Ist das angefochtene Urteil - wie hier - auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt (kumulative Mehrfachbegründung), dann ist die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage nur entscheidungserheblich, wenn zu jeder dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379/381; BVerwG vom 9.12.1994 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 4; BayVGH vom 27.7.2005 - 1 ZB 05.30554, Juris).
  • VG Neustadt, 07.07.2022 - 2 K 80/22

    Atypischer Fall bei Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten

    Die Beteiligung beim Interessenausgleich hat der Beklagte bei seiner Zustimmung im Rahmen des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX vollumfänglich zu prüfen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. August 2006 - 9 ZB 05.442 -, Rn. 12, juris).
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