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   VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262   

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https://dejure.org/2012,27558
VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262 (https://dejure.org/2012,27558)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2012 - 19 C 12.1262 (https://dejure.org/2012,27558)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2012 - 19 C 12.1262 (https://dejure.org/2012,27558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    TerminsgebührGebührenrechtliche Bewertung der Erledigungserklärung als Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung?Erstattungsfähigkeit der Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens im nachfolgenden Hauptsacheverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Terminsgebühr wegen Abgabe einer Erledigungserklärung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 08.05.2001 - 24 C 01.591

    Abgeltung der Kosten für ein erstinstanzliches Prozesskostenhilfeverfahren durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262
    Die dem Hilfsbedürftigen im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten sind nach der Vorschrift des § 127 Abs. 4 ZPO, deren entsprechende Anwendung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund § 166 VwGO (vgl. hierzu die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2001 Az. 24 C 01.591) die Klägerseite übersieht, nicht erstattungsfähig.
  • OLG Hamm, 21.08.1973 - 23 W 290/73
    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. August 1973 (NJW 1974, 244) sowie die anderen Entscheidungen, die in den von der Klägerseite in Bezug genommenen Kommentierungen (Gierl in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage 2009, RdNr. 22 zu VV Nr. 3335 sowie Fußnote 37 hierzu; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 3 zu § 162) für die gegenteilige Auffassung (zum Teil ohne Unterscheidung zwischen dem Prozesskostenhilfeverfahren und dem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren) genannt werden, sind vor dem Rechtspflegevereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl I S. 2847) ergangen, durch das der Gesetzgeber der Vorschrift des § 127 ZPO den eine Erstattung ausschließenden Abs. 4 angefügt hat.
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2007 (NJW 2008, 668, Abschnitt II.2.
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