Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,27558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
TerminsgebührGebührenrechtliche Bewertung der Erledigungserklärung als Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung?Erstattungsfähigkeit der Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens im nachfolgenden Hauptsacheverfahren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Terminsgebühr wegen Abgabe einer Erledigungserklärung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 08.05.2001 - 24 C 01.591
Abgeltung der Kosten für ein erstinstanzliches Prozesskostenhilfeverfahren durch …
Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262
Die dem Hilfsbedürftigen im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten sind nach der Vorschrift des § 127 Abs. 4 ZPO, deren entsprechende Anwendung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund § 166 VwGO (vgl. hierzu die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2001 Az. 24 C 01.591) die Klägerseite übersieht, nicht erstattungsfähig. - OLG Hamm, 21.08.1973 - 23 W 290/73
Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. August 1973 (NJW 1974, 244) sowie die anderen Entscheidungen, die in den von der Klägerseite in Bezug genommenen Kommentierungen (…Gierl in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage 2009, RdNr. 22 zu VV Nr. 3335 sowie Fußnote 37 hierzu;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 3 zu § 162) für die gegenteilige Auffassung (zum Teil ohne Unterscheidung zwischen dem Prozesskostenhilfeverfahren und dem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren) genannt werden, sind vor dem Rechtspflegevereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl I S. 2847) ergangen, durch das der Gesetzgeber der Vorschrift des § 127 ZPO den eine Erstattung ausschließenden Abs. 4 angefügt hat. - BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06
Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO
Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 19 C 12.1262
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2007 (NJW 2008, 668, Abschnitt II.2.