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VGH Bayern, 24.09.2013 - 12 CE 13.1656 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unterlassung von Äußerungen einer Behörde; unzureichende Beschwerdebegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 344
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 07.04.2005 - 12 CE 04.3375
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2013 - 12 CE 13.1656
Der Antragsteller verkennt nach wie vor, dass er nicht im Wege eines Unterlassungsbegehrens Einfluss auf die vom Jugendamt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach § 50 SGB VIII getroffenen Einschätzungen Einfluss nehmen kann (vgl. schon BayVGH, B.v. 7.4.2005, - 12 CE 04.3375). - VGH Bayern, 04.05.2012 - 11 CS 12.552
Unzureichende Beschwerdebegründung
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2013 - 12 CE 13.1656
Die die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssätze oder die dafür erheblichen Tatsachenfeststellungen müssen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BayVGH, B.v. 4.5.2012 - 11 CS 12.552 - juris). - BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10
Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2013 - 12 CE 13.1656
Dass der Antragsteller diese nicht teilt, hat nicht zur Folge, dass die Ausführungen als ein rechtswidriger Eingriff in seine grundrechtlich geschützte Rechtsposition oder in sonstige subjektive Rechte (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54/10) zu bewerten sind.
- VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
Kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen des Jugendamts in …
Der Antragstellerin ist es unbenommen, ihre Einwendungen gegen (künftige) fachlichen Stellungnahmen des Jugendsamts in den jeweiligen familiengerichtlichen Verfahren geltend zu machen (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.9.2013 - 12 CE 13.1656 - juris Rn. 21;… B.v. 7.4.2005 - 12 CE 04.3375 - juris Rn. 5).