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   VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291   

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https://dejure.org/2015,29277
VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291 (https://dejure.org/2015,29277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2015 - 6 ZB 14.291 (https://dejure.org/2015,29277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.291 (https://dejure.org/2015,29277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit Zertifizierungsdiensteanbieter als Eingriff in die Vertragsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung; Nutzung der Karte als beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 61 Abs. 1 Satz 1 BBG, § 2 Nr. 3 SigG
    Beamtenrecht: Zumutbarkeit für einen Beamten, eine qualifizierte elektronische Signatur zu beantragen und zu nutzen | Beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht; Gemischte dienstlich-persönliche Weisung; Informationelle Selbstbestimmung; Qualifizierte elektronische ...

  • rewis.io

    Dienstrechtliche Weisung zur Beantragung einer Signaturkarte bei einem ausgewählten Zertifizierungsdiensteanbieter rechtmäßig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit Zertifizierungsdiensteanbieter als Eingriff in die Vertragsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung; Nutzung der Karte als beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 6 CE 11.1342

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Anordnung; gemischte dienstlich-persönliche

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Ein Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg (VG München, B.v. 1.6.11 - M 21 E 11.2392 - juris; BayVGH, B.v. 2.11.11 - 6 CE 11.1342 - juris; BVerfG, B.v. 12.3.12 - 2 BvR 2606/11 - juris).

    (1)Diese Erwägungen begegnen, wie das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 2. November 2011 - 6 CE 11.1342 - (juris) ausführt, nicht deshalb rechtlichen Bedenken, weil § 5 Abs. 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof in der bis 11. November 2013 geltenden Fassung vom 1. März 2010 (BGBl I S. 83 - EAPatV a.F.) auf der Grundlage des § 28 PatG geregelt hat, dass ein elektronisches Dokument des Patentamts unterzeichnet wird, indem der Name der unterzeichnenden Person eingefügt und - lediglich - eine fortgeschrittene elektronische Signatur an das Dokument angebracht wird.

    Auch der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Beschluss des Senats vom 2. November 2011 - 6 CE 11.1342 - beruht nicht auf dem vom Kläger behaupteten Schluss.

  • BVerfG, 12.03.2012 - 2 BvR 2606/11

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine an

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Ein Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg (VG München, B.v. 1.6.11 - M 21 E 11.2392 - juris; BayVGH, B.v. 2.11.11 - 6 CE 11.1342 - juris; BVerfG, B.v. 12.3.12 - 2 BvR 2606/11 - juris).

    Soweit der Kläger meint, der zu den fachgerichtlichen Entscheidungen im Eilverfahren ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2012 - 2 BvR 2606/11 und 2 BvR 2607/11 enthielte den Rechtssatz, dass ihm der Rechtsweg zu den obersten Bundesgerichten eröffnet werden müsse, irrt er.

  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09

    Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Die Haftungsfreistellung beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit einem etwaigen Anspruchsteller über Bestand und Höhe der geltend gemachten Forderung, auch wenn die Forderung nicht bestehen sollte (vgl. BGH, U.v. 31.5.2011 - II ZR 141/09 - juris Rn. 51; Nr. 1.11. Abs. 1 Satz 3 der Anlage 4).
  • VGH Bayern, 31.08.2015 - 6 ZB 15.36

    Bundesbeamtenrecht; Untersuchungsanordnung; Begründung; erhebliche

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2015 - 6 ZB 15.36 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung können erst dann überschritten sein, wenn das Verwaltungsgericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14; a.A. BVerwG, B.v. 22.12.1998 - 10 B 2.98 - juris Rn. 3, wonach ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung des materiellen Rechts betrifft).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 10 B 2.98

    Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung können erst dann überschritten sein, wenn das Verwaltungsgericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14; a.A. BVerwG, B.v. 22.12.1998 - 10 B 2.98 - juris Rn. 3, wonach ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung des materiellen Rechts betrifft).
  • BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG, U.v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1/41 ff.; B.v. 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 - juris Rn. 13).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12

    Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
    Aus denselben Gründen ist - erst recht - auch der mit der Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit dem Zertifizierungsdiensteanbieter verbundene Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit gerechtfertigt (ebenso BAG, U.v. 25.9.2013 - 10 AZR 270/12 - juris Rn. 44 ff. für die Weisung an eine Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine qualifizierte elektronische Signatur zu beantragen und zu benutzen).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12

    Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer

  • VG München, 01.06.2011 - M 21 E 11.2392
  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle

  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B. v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B. v. 24.9.2015 - 6 ZB 14.291 - juris Rn. 39).
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