Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§ 61 Abs. 1 Satz 1 BBG; § 62 Abs. 1 Satz 2 BBG; § 2 Nr. 3 SigG; § 5 EAPatV
Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur in Behörde - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzung der eingeführten qualifizierten elektronischen Signatur als beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht; Dienstliche Anordnung als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nutzung der eingeführten qualifizierten elektronischen Signatur als beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht; Dienstliche Anordnung als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung
Verfahrensgang
- VG München, 11.10.2013 - M 21 K 12.460
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Papierfundstellen
- NJW 2016, 665
- NVwZ-RR 2016, 189
Wird zitiert von ... (2)
- VG Mainz, 15.11.2019 - 4 K 32/19
Beamtenrecht, Leitsätze für private Finanzgeschäfte
Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung bedarf es auch der Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung wie auch den Wandel sozialer Wertvorstellungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 -, juris Rn. 10 zur Pflicht aus § 61 Abs. 1 Satz 1 BBG).Dabei ist zu berücksichtigen, dass Beamte einer besonderen Pflichtenbindung unterliegen, aufgrund derer sie Beschränkungen bei der Grundrechtsausübung aus Rücksicht auf dienstliche Belange hinnehmen müssen (BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 C 3/06 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 -, juris Rn. 10).
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2020 - 10 A 10105/20
Amtsführung, Anschein, Ansehen, Auskunft, Auskunftspflicht, außerdienstliches …
Dies gilt im Hinblick auf die in den §§ 61 und 62 BBG normierten Pflichten insbesondere deshalb, weil sie keinen statischen Inhalt haben, sondern an die sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse und damit gleichzeitig an die sich wandelnden Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit anzupassen sind (…vgl. Schütz/Maiwald, BeamtR, Kommentar, 181. AL Dezember 2018, Rn. 3 vor §§ 33-53 BeamtStG;… Battis, BBG § 61 Rn. 2, beck-online; BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 - juris Rn. 10).Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass Eingriffe durch den Dienstherrn, die ihn in seiner grundrechtlich geschützten persönlichen Sphäre außerhalb des Dienstes treffen, grundsätzlich einer besonderen Rechtfertigung bedürfen und insbesondere verhältnismäßig sein müssen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015, a.a.O.).