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   VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182   

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https://dejure.org/2014,38599
VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182 (https://dejure.org/2014,38599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2014 - 10 C 13.2182 (https://dejure.org/2014,38599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 10 C 13.2182 (https://dejure.org/2014,38599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Ausweisung; Restitutionsklage; Erlangung neuer Urkunden; Herbeiführen einer günstigeren Entscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 6001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Restitutionsklage; Wiederaufnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182
    Dies ist dann der Fall, wenn die Urkunde zu einem anderen Beweisergebnis als im Vorprozess führt und das neue Beweisergebnis nach der Rechtsauffassung des Restitutionsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1969 - V C 27.68 u.a. - juris Rn. 47 ff.; B.v. 31.7.2012 - 4 A 6001.11 u.a. - juris Rn. 35) tatsächlich eine für den Kläger günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte.

    Dass die Urkunde lediglich im Sinne einer Schlüssigkeit geeignet ist, zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung zu führen, genügt hingegen nicht (vgl. BVerwG, B.v. 31.7.2012, a.a.O.).

    Vielmehr ist es erforderlich, dass sie tatsächlich eine solche Entscheidung herbeigeführt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 31.7.2012 - 4 A 6001.11 u.a. - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68

    Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182
    Dies ist dann der Fall, wenn die Urkunde zu einem anderen Beweisergebnis als im Vorprozess führt und das neue Beweisergebnis nach der Rechtsauffassung des Restitutionsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1969 - V C 27.68 u.a. - juris Rn. 47 ff.; B.v. 31.7.2012 - 4 A 6001.11 u.a. - juris Rn. 35) tatsächlich eine für den Kläger günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte.
  • VGH Bayern, 27.05.2013 - 10 ZB 11.41

    Ausweisung; Divergenzrüge; ernstliche Zweifel; schwerwiegende Gründe;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182
    Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag weiter, ihm für eine Restitutionsklage zur Wiederaufnahme des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, das die Klage gegen seine Ausweisung betraf und durch die Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung (10 ZB 11.41) gegen das die Klage abweisende erstinstanzliche Urteil (Au 6 K 09.1795) rechtskräftig abgeschlossen worden ist, unter Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182
    Im Rahmen der folglich gebotenen Ermessensentscheidung sind dabei neben den in § 55 Abs. 3 AufenthG genannten Belangen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Beeinträchtigung des Rechts auf Privatleben insbesondere die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Klägers zu seinem Herkunftsland zu berücksichtigen (vgl. EGMR [GK], U.v. 18.10.2006 - Üner, Nr. 46410/99 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 7 B 13.82

    Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger - Beschwerde gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182
    Diese Urkunden können jedoch unabhängig davon, ob sie im Rahmen von § 153 Abs. 1 in Verbindung mit § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO Berücksichtigung finden können (vgl. zur ausnahmsweisen Zulässigkeit der Restitutionsklage auf der Grundlage von zur Zeit des Vorprozesses noch nicht errichteten Urkunden, BVerwG, B.v. 22.1.1982 - 7 B 13.82 - juris Rn. 4), der Restitutionsklage nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2014 - 10 C 13.2182
    Allerdings liegt ein Ausnahmefall mit der Folge, dass die Ausweisung nur auf Grund einer behördlichen Ermessensentscheidung erfolgen darf, dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 24).
  • VG München, 07.12.2016 - M 7 K 16.107

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens

    Dies ist dann der Fall, wenn die Urkunde zu einem anderen Beweisergebnis als im Vorprozess führt und das neue Beweisergebnis nach der Rechtsauffassung des Restitutionsgerichts eine für den Kläger günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte (BayVGH, B. v. 24.10.2014 - 10 C 13.2182 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 23.04.2015 - Au 6 K 14.1592

    Ausweisung; Restitutionsklage gegen rechtskräftiges Urteil; Vorlage neuer

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.Oktober 2014 wurde die Beschwerde zurückgewiesen (Az. 10 C 13.2182).
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