Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37684
VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4 (https://dejure.org/2018,37684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2018 - 1 ZB 17.4 (https://dejure.org/2018,37684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 1 ZB 17.4 (https://dejure.org/2018,37684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2; VwGO § 117 Abs. 4 S. 2
    Befreiung bei Überschreiten der Baugrenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung bzgl. eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in einen Ausstellungs-, Verkaufs- u. Lagerplatz der Post; Anforderungen an die Erteilung einer Befreiung von den ...

  • rewis.io

    Befreiung bei Überschreiten der Baugrenzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2 ; VwGO § 117 Abs. 4 S. 2
    Änderung einer baulichen Anlage; Befreiung bei Überschreiten der Baugrenzen; Einhaltung der Fünf-Monats-Frist für die Abfassung des Urteils; Änderung; baulichen Anlage; Befreiung; Baugrenzen; Einhaltung; Fünf-Monats-Frist; Urteilsabfassung

  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung bzgl. eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in einen Ausstellungs-, Verkaufs- u. Lagerplatz der Post; Anforderungen an die Erteilung einer Befreiung von den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Die äußerste zeitliche Grenze für die "alsbaldige" Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt.

    Mangels Gewährleistung der Beurkundungsfunktion gilt das Urteil daher als "nicht mit Gründen versehen" und ist auf Rüge aufzuheben (vgl. GmS-OGB, B.v. 27.4.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Sie beginnt in diesen Fällen mit der Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 6).

    Auf die Zustellung an die Beteiligten kommt es für die Frist nicht an, da für den Verlust des Erinnerungsvermögens die weitere Zeit nach der Übergabe an die Geschäftsstelle des Gerichts nicht von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04

    Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG);

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Im Einzelfall kann allerdings ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Im Einzelfall kann allerdings ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Soweit die Kläger in ihrem Zulassungsvorbringen demgegenüber einen Anspruch auf Befreiung aus dem bereits verwirklichten Baubestand herleiten übersehen sie, dass Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Beurteilung eines Bauvorhabens bei einer Änderung einer baulichen Anlage grundsätzlich die gesamte Anlage in ihrer geänderten Gestalt ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - NVwZ 1994, 294; OVG NW, U.v. 15.3.2018 - 10 A 3042.15 - BauR 2018, 1249).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Eine isolierte Betrachtung der Auswirkungen der Ergänzung der Kubatur des Gebäudes im Erdgeschoss ist nicht möglich, da Bestandsschutzgrundsätze bei der Beurteilung der geänderten Anlage nach den §§ 30 bis 37 BauGB als Zulassungsmaßstab nicht heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, U. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523).
  • BVerwG, 07.05.2008 - 9 B 35.07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. "Überraschungsentscheidung";

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Die behauptete Überraschungsentscheidung läge im Übrigen nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, B.v. 7.5.2008 - 9 B 35.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.08.1999 - 8 B 124.99
    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4
    Wird - wie hier - die Verkündung gemäß § 116 Abs. 2 VwGO durch die Zustellung des Urteils ersetzt, gilt die Fünf-Monats-Frist entsprechend (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.1999 - 8 B 124.99 - NVwZ 1999, 1334).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
  • BVerwG, 24.09.2009 - 4 B 29.09

    Klärungsbedürftigkeit der Berührung der "Grundzüge der Planung" in einem reinen

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 05.06.2014 - 4 B 14.14

    Anforderungen an eine schlüssige Darlegung behaupteter Verfahrensmängel i.R.

  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 20 ZB 14.2038

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Biogasanlage; wirtschaftliche Einheit;

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 ZB 14.2723

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung eines Berufungszulassungsgrundes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - 10 A 3042/15

    Ablehnung eines baurechtlichen Vorbescheids zur Erweiterung der Verkaufsfläche

  • VG München, 16.01.2020 - M 11 K 17.3753

    Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscountmarktes

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 1 ZB 17.4 - juris Rn. 6).
  • VG München, 28.06.2022 - M 1 K 19.6056

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Aus diesen Festsetzungen der Baugrenzen rechtfertigt sich die Annahme eines Grundzugs der Planung (vgl. hierzu etwa VG München, U. v. 30.6.2016 - M 11 K 15.1755 - juris Rn. 78 und bestätigend BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 1 ZB 17.4 - juris).
  • VG München, 05.09.2019 - M 11 K 18.1505

    Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 1 ZB 17.4 - juris Rn. 6).
  • VG Bremen, 07.12.2022 - 1 K 2345/19

    Bauplanungs- Bauordnungs- u. Städtebaubeförderungsrecht, Urteil vom 07.12.2022 -

    Allein dem Umstand, dass im Bebauungsplan mit der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse Mindestfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen wurden, ist nämlich nicht zwingend zu entnehmen, dass es sich hierbei um einen Grundzug der Planung handelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.11.2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn. 11; Beschluss vom 20. Mai 2021 - 9 ZB 19.2504 -, Rn. 11; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 ZB 17.4 -, Rn. 6, beide juris).
  • VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 19.1040

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung, Anspruch verneint,

    Maßgeblich zur Beurteilung der Frage, was zum planerischen Grundkonzept zu zählen ist, ist (ausschließlich) der im Bebauungsplan zum Ausdruck kommende Wille der Gemeinde (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 1 ZB 17.4 - juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht