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   VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653   

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https://dejure.org/1994,9107
VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653 (https://dejure.org/1994,9107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.1994 - 2 B 93.1653 (https://dejure.org/1994,9107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 1994 - 2 B 93.1653 (https://dejure.org/1994,9107)
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  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82

    Genehmigungserfordernis bei Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653
    Jedoch ist auf Grund der gesamten Umstände offensichtlich, daß eine kleingärtnerische Dauernutzung beabsichtigt ist (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 , Satz 2 BauGB ); eine derartige Teilung bedarf jedoch nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 BauGB der Genehmigung (vgl. BVerwG vom 16.11.1984 DVBl 1985, 393 ff.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81

    Versagung der Teilungsgenehmigung wegen Mißbrauchs (§ 20 Abs. 2 Satz 2) auch im

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653
    Selbst ohne Bebauung wird die natürliche Landschaft in solchen Fällen kleinteilig, häufig verdrahtet und mit artfremden Bewuchs genutzt (vgl. BVerwG vom 6.7.1984 DVBl 1984, 1126/1128).
  • OVG Bremen, 08.09.1987 - 1 BA 15/87

    Teilung; Grundstück; Genehmigung; Außenbereich; Garten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653
    Danach ist eine kleingärtnerische Dauernutzung im Sinn des § 19 Abs. 1 Nr. 3 BauGB die nicht nur vorübergehende "nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung"; sie ist auch im Eigentümergarten möglich (vgl. Taegen, Berliner Kommentar zum BauGB , 3. Aufl. 1988, RdNr. 11 zu § 19 ; Dürr in Brügelmann, BauGB , Stand Dezember 1988, RdNr. 19 zu § 19 ; Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 3. Aufl. 1991, RdNr. 14 zu § 19 unter Aufgabe der in den Vorauflagen vertretenen Meinung; BayVGH vom 29.1.1991 Nr. 1 B 89.1040; a.A. Zinkahn in Erst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB , Stand 1.6.1993, RdNr. 50 zu § 19; OVG Bremen vom 8.9.1987 BRS 47 Nr. 93; offen BVerwG vom 18.5.1992 BRS 54 Nr. 80).
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