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VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
1. Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen.2. Eine pauschale Bezugnahme auf im fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren erhobene Einwände ohne deren Würdigung im Planfeststellungsbeschluss genügt nicht den Anforderungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren erhobene Einwände ohne deren Würdigung im Planfeststellungsbeschluss; Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen; Erlass ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen; Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klagebegründung im Falle einer pauschalen Bezugnahme auf im fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren erhobene Einwände ohne deren Würdigung im ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011
- BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 43.11
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
Denn Gegenstand der Klage ist der Planfeststellungsbeschluss (OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. August 2015 - 7 KS 148/12 - NVwZ-RR 2016, 254 = juris Rn. 28; VGH München, Urteil vom 24. November 2010 - 8 A 10.40011 - juris Rn. 18). - OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle; …
Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, NVwZ 2003, 1392; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris).Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne deren Würdigung im Planfeststellungsbeschluss genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteil des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
Planfeststellung; Straßenbau in einem potentiellen FFH-Gebiet
Denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (BayVGH, Urt. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris Rn. 18 mwN).
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
Zu den prozessualen Klagebegründungsobliegenheiten nach dem Erlass eines …
Im Anwaltsprozess kann die Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit eingereichten Schriftsatz desselben oder eines anderen Rechtsanwalts der Form nach nur dann als bestimmender Schriftsatz - insbesondere als ausreichende Klagebegründung - anerkannt werden, wenn der in Bezug genommene Schriftsatz in beglaubigter Abschrift beigefügt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1989 - 8 C 98.85 -, juris Rn. 9 mwN; BayVGH, Urt. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris).Für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren und vor der maßgeblichen Planänderung vom 31.05.2012 geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, juris zu § 20 Abs. 5 AEG; BayVGH, Urt. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris Rn. 18).
Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne deren Würdigung im Planfeststellungsbeschluss genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (BayVGH, Urt. v. 24.11.2010, aaO, mwN).
- OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
Planfeststellungsbeschluss Ausbau Dortmund-Ems-Kanal- Klage
Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, NVwZ 2003, 1392; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Urteile des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, und vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteile des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, und vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Der Senat hat in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren 8 A 10.40011 u.a. einzelne örtliche Verhältnisse entlang der Trasse Dorfen sowie im Bereich der Grundstücke der Klagepartei und im Bereich betroffener Grundstücke anderer Klageparteien durch Einnahme eines Augenscheins festgestellt. - VGH Bayern, 15.04.2016 - 8 A 15.40003
Klage gegen Ortsumgehung bei Marktoberdorf im Allgäu
Die gerichtliche Prüfung hat sich insoweit auf die Frage zu beschränken, ob der Gesetzgeber mit der Bedarfsfeststellung für das Vorhaben die Grenzen seines gesetzgeberischen Ermessens überschritten hat (…vgl. BVerwG, U. v. 24.2.2004 - 4 B 101.03 - juris Rn. 6; BayVGH, U. v. 14.10.2010 - 8 A 10.40011 - juris Rn. 30).Bei einem Abtretungsverlust von weniger als 5% der Eigentumsflächen oder langfristig gesicherten Pachtflächen eines gesunden landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betriebs kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig auch ohne Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabensbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung nicht eintritt (…vgl. BVerwG, U. v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - NVwZ 2010, 1295, Rn. 27; BayVGH, U. v. 14.10.2010 - 8 A 10.40011 - juris Rn. 102 m. w. N.).
- VGH Bayern, 23.01.2014 - 8 ZB 12.64
Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion; …
Ein Verlust an Eigentumsflächen oder von langfristig gesicherten Pachtflächen in einer Größenordnung von bis zu 5 % der Betriebsfläche kann nach allgemeiner Erfahrung einen gesunden landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betrieb in der Regel nicht gefährden (BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 13/08 - NVwZ 2010, 1295/1297; BayVGH, U.v. 24.5.2005 - 8 N 04.3217 - VGH n.F. 58, 155/164; BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 - juris Rn. 102).