Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Kein Anspruch eines Volljährigen auf Unterbringung in einer sozialpädagogisch betreuten Wohnform nach Beendigung der schulischen Ausbildung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.06.2016 - MN 18 K 16.2142
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83
Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571
Das Prozesskostenhilfeverfahren selbst bildet keinen tauglichen Gegenstand der Prozesskostenhilfe (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014 § 166 Rn. 9 unter Verweis auf BGHZ 91, 311). - VG Greifswald, 17.01.2014 - 2 B 1179/13
Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Hilfeleistung durch Vollzeitpflege für …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571
Der Anspruch auf Hilfegewähr knüpft vielmehr an einen entsprechenden Hilfebedarf des jungen Volljährigen an ("wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist"; vgl. hierzu auch die vom Klägerbevollmächtigten zitierte Entscheidung des VG Greifswald vom 17.1.2014 - 2 B 1179/13 - juris, die vom Fortbestand der Hilfebedürftigkeit bei Abbruch der Jugendhilfemaßnahme ausgeht).
- VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Keine Kostenübernahme für selbst beschaffte Jugendhilfeleistung für jungen …
Darüber hinaus erfolgt die Gewährung von Jugendhilfeleistungen regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).Die Hilfe nach § 13 Abs. 3 SGB VIII ist zur Hilfe nach § 41 SGB VIII und deren Tatbestandsvoraussetzungen abzugrenzen und stellt eine niederschwellige Hilfeform der Unterbringung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform dar, welche nicht zur Voraussetzung hat, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung des jungen Volljährigen notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris Rn. 4;… B.v. 12.9.2017 - 12 CE 17.1749 und 12 C 17.1761 - n.v. Rn. 14;… VG München, B.v. 23.7.2020 - M 18 E 20.3089 - n.v. Rn. 44).
- VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218
Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für …
Die Gewährung von Jugendhilfeleistungen erfolgt regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris). - VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4963
Verwaltungsgerichte, SGB VIII, Hilfe zur Erziehung, Bevollmächtigter, Aufgaben …
Darüber hinaus erfolgt die Gewährung von Jugendhilfeleistungen regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).
- VG München, 22.04.2022 - M 18 E 22.1862
Vorläufiger Rechtsschutz (Stattgabe), Feststellung der aufschiebenden Wirkung des …
Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass eine Befristung der Bewilligung von Jugendhilfeleistungen regelmäßig nur dazu dienen kann, das Weiterbestehen des Bedarfs vor Fristablauf nach dem Maßstab der sozialpädagogischen Fachlichkeit zu überprüfen (vgl. selbst noch zur alten Rechtslage: BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris Rn. 9). - VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706
Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe), …
Die Gewährung von Jugendhilfeleistungen erfolgt regelmäßig zeitabschnittsweise (…OVG NW, B.v. 23.8.2022 - 12 B 819/22 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris). - VG München, 07.08.2017 - M 18 E 17.3004
Weiterbewilligung einer Maßnahme des sozialpädagogischen Wohnens
Ebenso wie bei sonstigen Entscheidungen eines Jugendhilfeträgers über Notwendigkeit und Geeignetheit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher vom Gericht nur überprüfbar, ob deren Bewilligung bzw. Ablehnung unter Beachtung allgemein gültiger fachlicher Maßstäbe, ohne sachfremde Erwägungen und unter Beteiligung des Leistungsadressaten nachvollziehbar erfolgt ist (BayVGH v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris, Rn. 5). - VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088
Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie, …
Die Gewährung von Jugendhilfeleistungen erfolgt regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).