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   VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571   

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https://dejure.org/2016,47557
VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571 (https://dejure.org/2016,47557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2016 - 12 C 16.1571 (https://dejure.org/2016,47557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2016 - 12 C 16.1571 (https://dejure.org/2016,47557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kein Anspruch eines Volljährigen auf Unterbringung in einer sozialpädagogisch betreuten Wohnform nach Beendigung der schulischen Ausbildung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571
    Das Prozesskostenhilfeverfahren selbst bildet keinen tauglichen Gegenstand der Prozesskostenhilfe (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014 § 166 Rn. 9 unter Verweis auf BGHZ 91, 311).
  • VG Greifswald, 17.01.2014 - 2 B 1179/13

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Hilfeleistung durch Vollzeitpflege für

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571
    Der Anspruch auf Hilfegewähr knüpft vielmehr an einen entsprechenden Hilfebedarf des jungen Volljährigen an ("wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist"; vgl. hierzu auch die vom Klägerbevollmächtigten zitierte Entscheidung des VG Greifswald vom 17.1.2014 - 2 B 1179/13 - juris, die vom Fortbestand der Hilfebedürftigkeit bei Abbruch der Jugendhilfemaßnahme ausgeht).
  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953

    Keine Kostenübernahme für selbst beschaffte Jugendhilfeleistung für jungen

    Darüber hinaus erfolgt die Gewährung von Jugendhilfeleistungen regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).

    Die Hilfe nach § 13 Abs. 3 SGB VIII ist zur Hilfe nach § 41 SGB VIII und deren Tatbestandsvoraussetzungen abzugrenzen und stellt eine niederschwellige Hilfeform der Unterbringung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform dar, welche nicht zur Voraussetzung hat, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung des jungen Volljährigen notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris Rn. 4; B.v. 12.9.2017 - 12 CE 17.1749 und 12 C 17.1761 - n.v. Rn. 14; VG München, B.v. 23.7.2020 - M 18 E 20.3089 - n.v. Rn. 44).

  • VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218

    Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für

    Die Gewährung von Jugendhilfeleistungen erfolgt regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).
  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4963

    Verwaltungsgerichte, SGB VIII, Hilfe zur Erziehung, Bevollmächtigter, Aufgaben

    Darüber hinaus erfolgt die Gewährung von Jugendhilfeleistungen regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).
  • VG München, 22.04.2022 - M 18 E 22.1862

    Vorläufiger Rechtsschutz (Stattgabe), Feststellung der aufschiebenden Wirkung des

    Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass eine Befristung der Bewilligung von Jugendhilfeleistungen regelmäßig nur dazu dienen kann, das Weiterbestehen des Bedarfs vor Fristablauf nach dem Maßstab der sozialpädagogischen Fachlichkeit zu überprüfen (vgl. selbst noch zur alten Rechtslage: BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris Rn. 9).
  • VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe),

    Die Gewährung von Jugendhilfeleistungen erfolgt regelmäßig zeitabschnittsweise (OVG NW, B.v. 23.8.2022 - 12 B 819/22 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).
  • VG München, 07.08.2017 - M 18 E 17.3004

    Weiterbewilligung einer Maßnahme des sozialpädagogischen Wohnens

    Ebenso wie bei sonstigen Entscheidungen eines Jugendhilfeträgers über Notwendigkeit und Geeignetheit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher vom Gericht nur überprüfbar, ob deren Bewilligung bzw. Ablehnung unter Beachtung allgemein gültiger fachlicher Maßstäbe, ohne sachfremde Erwägungen und unter Beteiligung des Leistungsadressaten nachvollziehbar erfolgt ist (BayVGH v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris, Rn. 5).
  • VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088

    Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie,

    Die Gewährung von Jugendhilfeleistungen erfolgt regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).
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