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   VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531   

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https://dejure.org/2017,50235
VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 (https://dejure.org/2017,50235)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 (https://dejure.org/2017,50235)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 (https://dejure.org/2017,50235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, § 36 Abs. 1 S. 1, § 45 Abs. 2 S. 1, § 53 Abs. 1 Nr. 19
    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; erfolgreiche Beschwerde; Waffenscheins; Unzuverlässigkeit; kein erheblicher Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht; vorübergehendes Zurücklassen einer Schreckschusswaffe mit Munition in blickdichtem Stoffbeutel auf der Rücksitzbank des verschlossenen Pkws; ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins aufgrund fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund eines erheblichen Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht; Zurücklassen einer Schreckschusswaffe mit Munition in einem Beutel auf der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08, B. v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris).

    Dabei wird nicht der Nachweis verlangt, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen wird, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B. v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris).

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531
    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531
    Schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG und § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG (a.F.) normierten Aufbewahrungspflichten kann die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (st. Rspr., vgl BayVGH, B.v.2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531
    1.4 Die festgestellten Tatsachen eines unter den Umständen des vorliegenden Einzelfalles nur als nicht erheblich zu bewertenden einmaligen Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht für seine Schreckschusspistole rechtfertigen nach summarischer Prüfung nicht die Prognose im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG, der Antragsteller werde Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahren, so dass auch ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), dem Antragsteller nicht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden kann (vgl. auch Heller/Soschinka, Waffenrecht, Rn. 758 b).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531
    Schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG und § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG (a.F.) normierten Aufbewahrungspflichten kann die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (st. Rspr., vgl BayVGH, B.v.2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08, B. v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris).
  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

    Denn als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition (so hier die Schreckschusswaffe) ist ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung anzusehen, um den Gesetzeszweck der Sicherung gegen Abhandenkommen und unbefugte Benutzung durch Dritte zu erfüllen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 17).

    (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 18; BT-Drs. 16/8224 S. 17 zu § 42a WaffG a.F. mit folgenden Beispielen für "verschlossenes Behältnis": "in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche").

    Denn vor dem Hintergrund, dass eine unsorgfältige und gesetzeswidrige Aufbewahrung den Übergang von der legalen zur illegalen Schusswaffe erleichtert, schlagen Aufbewahrungsmängel daher insbesondere auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) durch (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16).

    Im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG kann - wie bereits ausgeführt - schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16).

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    Vor dem Hintergrund, dass eine unsorgfältige und gesetzeswidrige Aufbewahrung den Übergang von der legalen zur illegalen Schusswaffe erleichtert, schlagen Aufbewahrungsmängel insbesondere auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) durch (BayVGH, Beschluss vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris, Rn. 16).

    Hingegen ist als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition ein festes verschlossenes Behältnis (vgl. § 36 Abs. 5 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV) oder eine vergleichbare Sicherung - wie zum Beispiel die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 13. August 2020 - 24 ZB 18.1266 -, juris, Rn. 8) - anzusehen, um den Gesetzeszweck der Sicherung gegen Abhandenkommen und unbefugte Benutzung durch Dritte zu erfüllen (vgl. Nrn. 36.2.1 und 36.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012 - BAnz Beilage 2012, Nr. 47a - WaffVwV; vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris, Rn. 17).

    (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 1951 - GSSt 1/51 -, juris, Rn. 17 f.; BayVGH, Beschluss vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris, Rn. 17; siehe auch BT-Drs. 16/8224, S. 17 zu § 42a WaffG a.F. [z.B. "in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche"]).

    Allein die Verwahrung in einem gesonderten Raum erfüllt die Voraussetzungen zur Aufbewahrung nicht (vgl. zu einer "Nische" im Schlafzimmer: BayVGH, Beschluss vom 13. August 2020 - 24 ZB 18.1266 -, juris, Rn. 8; zum Innenraum eines PKW: BayVGH, Beschluss vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris, Rn. 18).

  • VG Gera, 10.08.2023 - 1 E 564/23

    Thüringer AfD-Mitglied kann Waffenschein vorerst behalten

    Für den "Kleinen Waffenschein" ist der Auffangstreitwert in Ansatz zu bringen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 -, zitiert nach Juris; VG Gera, Beschluss vom 27.4.2022 - 1 K 855/21 Ge).
  • VG Düsseldorf, 03.05.2023 - 22 K 6330/21

    Verschlossenes Behältnis, Aufbewahrung Schreibtischschublade, Schreckschusswaffe,

    vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris, Rn. 15; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 13. Juni 2022 - B 1 K 21.1006 -, juris, Rn. 36; VG München, Urteil vom 29. Juli 2020 - M 7 K 18.4259 -, juris, Rn. 40.

    Zur Definition des Begriffs "Behältnis" vgl. Bay. VGH., Beschluss vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris, Rn. 17; VG Mainz, Urteil vom 6. Mai 2021 - 1 K 496/20.MZ -, juris, Rn. 47, jeweils m. w. N.

    vgl. zu einem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht für eine Schreckschusspistole auch Bay. VGH, Beschluss vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris, Rn. 20.

  • VG München, 09.04.2020 - M 7 K 19.5720

    Waffenbesitzverbot bzgl. erlaubnisfreier Waffen

    Zwar folgt aus diesem, dass es unter bestimmten Umständen bei einem nur kurzfristigen Verlassen des Pkw (Einnahme des Mittagessens, Einkäufe etc.) ausreichen kann, wenn Waffen und Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhalts erkennbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 18 zu § 13 Abs. 11 AWaffV a.F.).

    Denn vor dem Hintergrund, dass eine unsorgfältige und gesetzeswidrige Aufbewahrung den Übergang von der legalen zur illegalen Schusswaffe erleichtert, schlagen Aufbewahrungsmängel daher insbesondere auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) durch (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16).

    Im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG kann schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Da hiernach das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10) und von Waffen und Munition Gefahren für besonders hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen (vgl. SächsOVG, B.v. 13.9.2022 - 6 B 182/22 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 14), sind die Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Verwahrungsverstoßes nicht hoch.
  • VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    In diesem Zusammenhang führt das Verwaltungsgericht im Übrigen zu Recht aus, dass schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen könne (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris), auch wenn eine konkrete Gefährdung der Allgemeinheit oder eines Einzelnen dabei nicht eingetreten sei (UA Rn. 37).
  • VG München, 10.04.2019 - M 7 K 17.5722

    Waffenbesitzentzug und Gefahrenprognose

    Die vom Gesetzgeber des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes im Jahre 2002 neugefassten Bestimmungen beziehen nicht nur - wie vormals - Schusswaffen in die Regelung ein, sondern - neben der Munition - alle Waffen: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 15; B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12).

    Schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten kann die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 a.a.O. Rn. 16 m.w.N. B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12 m.w.N).

  • VG München, 19.02.2018 - M 7 S 17.5733

    Waffenbesitzverbot in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition

    Die vom Gesetzgeber des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes im Jahre 2002 neugefassten Bestimmungen beziehen nicht nur - wie vormals - Schusswaffen in die Regelung ein, sondern - neben der Munition - alle Waffen: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 15; B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12).

    Schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten kann die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 a.a.O. Rn. 16 m.w.N. B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12 m.w.N).

  • VG München, 12.05.2021 - M 7 K 18.2637

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG kann damit schon - wie ausgeführt - ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16).

    Weiterhin kommt es auch nicht entscheidungserheblich darauf an, ob sich der Kläger auf eine Erlaubnisfreiheit der Waffe (vgl. Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.5) berufen könnte, da auch hinsichtlich erlaubnisfreier Waffen als Mindeststandard für die Aufbewahrung ein festes verschlossenes Behältnis oder eine (hier ebenfalls nicht gegebene) vergleichbare Sicherung anzusehen ist, um den Gesetzeszweck der Sicherung gegen Abhandenkommen und unbefugte Benutzung durch Dritte zu erfüllen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 17).

  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RN 4 S 20.1456

    Widerruf von Waffenbesitzkarten und Einziehung eines Jagdscheins wegen

  • VG München, 14.07.2022 - M 7 S 22.2068

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • VG München, 25.11.2019 - M 7 S 19.4360

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.1587

    Waffenrechtliche und jagdrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • VG München, 10.01.2023 - M 7 S 22.3213

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten

  • VG München, 10.06.2022 - M 7 S 22.746

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Prognose der Zuverlässigkeit;

  • OVG Sachsen, 03.05.2022 - 6 B 118/22

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung eines Jagdscheins;

  • VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse

  • VG München, 09.09.2019 - M 7 S 19.3198

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199

    Nur teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen sofortige Vollziehbarkeit des

  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.1849

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften,

  • VG Regensburg, 25.05.2021 - RN 4 K 19.2072

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen unsicherer Aufbewahrung von Munition

  • VG Bayreuth, 13.06.2022 - B 1 K 21.1006

    Widerruf eines Waffenscheins und Nichterteilung einer sprengstoffrechtlichen

  • VG Köln, 10.11.2022 - 8 K 6653/21
  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 18.2266

    Unzuverlässigkeit infolge Aufbewahrungsmangels

  • VG Regensburg, 16.01.2023 - RO 4 S 22.2879

    Bescheid, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Anfechtungsklage, Frist, Anordnung,

  • VG Regensburg, 16.01.2023 - RO 4 S 22.2877

    Bescheid, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Anfechtungsklage, Frist, Anordnung,

  • VG Regensburg, 18.08.2020 - RN 4 K 19.1326

    Erfolglose Klage gegen waffenrechtliche Anordnungen

  • VG Ansbach, 18.11.2022 - AN 16 K 20.02798

    Waffenrecht, Jagdrecht, Unzuverlässigkeit, Aufbewahrung von Langwaffen,

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