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   VGH Bayern, 24.11.2020 - 20 NE 20.2605   

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https://dejure.org/2020,37178
VGH Bayern, 24.11.2020 - 20 NE 20.2605 (https://dejure.org/2020,37178)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2020 - 20 NE 20.2605 (https://dejure.org/2020,37178)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 (https://dejure.org/2020,37178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Wöchentliche COVID-19 Testpflicht für Grenzgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verstoß einer wöchentlichen Corona-Testpflicht für Grenzgänger gegen EU-Grundfreiheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Corona - BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger außer Kraft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Testpflicht für Grenzgänger außer Kraft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflicht zur wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger außer Kraft gesetzt - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger außer Kraft - Regelung zur Testpflicht voraussichtlich unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2020 - 20 NE 20.2605
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Nach diesen Maßstäben geht der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) davon aus, dass die Erfolgsaussichten in der Hauptsache gegeben sind und § 4 Abs. 1 EQV voraussichtlich unwirksam ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2020 - 20 NE 20.2605
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 20 NE 20.2142

    Eilrechtsschutz gegen Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2020 - 20 NE 20.2605
    Damit muss die Frage, ob es sich bei Grenzgängern aus Risikogebieten um Ansteckungsverdächtige, also Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie Corona-Erreger aufgenommen haben, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein (§ 2 Nr. 7 IfSG) nicht entschieden werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2020 - 20 NE 20.2142 - juris).
  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 15/21

    Corona; Quarantäne; Freizügigkeit; Testpflicht; Virus-Varianten

    Die Antragsteller berufen sich weiter auf die Rechtsprechung des BayVGH, Beschl. v. 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 -.

    Der Heranziehung könne auch nicht der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2020 (- 20 NE 20.2605 -, juris) entgegengehalten werden.

    Hingegen ist - anders als bei den Reisebeschränkungen, die der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 zugrunde lagen - weder eine unmittelbare noch eine verdeckte Differenzierung wegen der Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer erkennbar.

    37 Diese Empfehlungen sind zwar nicht verbindlich, sie sind aber vom Senat zu berücksichtigen (BayVGH, Beschl. v. 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 -, juris Rn. 33; EuGH, Urt. v. 13. Dezember 1989 - Rs C - 322/88 -).

    53 Aus diesem Grund ist - worauf der Antragsgegner zutreffend abgestellt hat - die Rechtslage auch nicht mit derjenigen vergleichbar, die dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegen hatte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 -, juris), wo gemäß § 4 Abs. 1 der dortigen Regelung der Test als gesonderte Pflicht ausgewiesen war (Beschl. des Senats v. 4. Februar 2021 a. a. O. Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2021 - 1 S 1108/21

    Corona-Krise; Quarantänepflicht für Geimpfte; Baden-Württemberg

    Eine solche Empfehlung ist zwar für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich (Art. 288 Abs. 5 AEUV), die innerstaatlichen Gerichte sind aber verpflichtet, bei der Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die verbindliche gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen, Empfehlungen des Europäischen Rates heranzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.1989 - Rs C - 322/88 - BeckRS 9998, 80943; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2020 - 20 NE 20.2605 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 25 NE 21.1962

    Maskenpflicht für Schüler

    Auf die Entscheidungen des Senats vom 2. März 2021 (Az.: 20 NE 21.353) und vom 24. November 2020 (Az.: 20 NE 20.2605) werde verwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2020 - 1 S 3737/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende; Baden-Württemberg;

    Eine solche Empfehlung ist zwar für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich (Art. 288 Abs. 5 AEUV), die innerstaatlichen Gerichte sind aber verpflichtet, bei der Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die verbindliche gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen, Empfehlungen des Europäischen Rates heranzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.1989 - Rs C - 322/88 - BeckRS 9998, 80943; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2020 - 20 NE 20.2605 -, juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749

    Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft

    Bereits im Beschluss vom 24. November 2020 (Az.: 20 NE 20.2605 - BeckRS 2020, 32041 Rn. 26) hat der Senat auf die Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG hingewiesen.
  • VerfGH Bayern, 10.11.2021 - 97-VII-20

    Unzulässige Popularklage gegen § 4 Abs. 1 EQV (Testpflicht für "Grenzgänger")

    Mit Beschluss vom 24. November 2020 Az. 20 NE 20.2605 (juris) setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf den Normenkontrolleilantrag österreichischer Staatsbürger hin die angegriffene Bestimmung vorläufig außer Vollzug.

    In der Begründung der Änderungsverordnung (BayMBl Nr. 682 S. 3) ist ausgeführt, mit der Aufhebung des § 4 EQV werde der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2020 Az. 20 NE 20.2605 nachvollzogen.

    Für eine Entscheidung über die Popularklage fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil die angegriffene Regelung des § 4 Abs. 1 EQV durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 24. November 2020 (Az. 20 NE 20.2605 - juris) vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde und mit ihrer Aufhebung durch § 2 Nr. 4 der Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung am 1. Dezember 2020 außer Kraft getreten ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - 1 S 872/21

    Corona-Krise; Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet - 14-Tägige

    Eine solche Empfehlung ist zwar für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich (Art. 288 Abs. 5 AEUV), die innerstaatlichen Gerichte sind aber verpflichtet, bei der Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die verbindliche gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen, Empfehlungen des Europäischen Rates heranzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.1989 - Rs C - 322/88 - BeckRS 9998, 80943; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2020 - 20 NE 20.2605 - juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 09.12.2020 - 3 B 417/20

    Reiserückkehrer; Risikogebiet; Quarantäne; Absonderung

    Die Regelungen der Verordnung stehen voraussichtlich auch in Einklang mit der Empfehlung des Rates der Europäischen Union für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 12. Oktober 2020 (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11689-2020-REV-1/de/pdf; vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 -, juris Rn. 33 f.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Absonderung; Ausland; Corona; Einreise; Quarantäne; Reiserückkehrer; Risikogebiet

    Eine solche Empfehlung war zwar für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich (Art. 288 Abs. 5 AEUV), die innerstaatlichen Gerichte sind aber verpflichtet, bei der Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die verbindliche gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen, Empfehlungen des Europäischen Rates heranzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.1989 - Rs C - 322/88 - BeckRS 9998, 80943; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2020 - 20 NE 20.2605 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 04.02.2021 - 3 B 6/21

    Test; Absonderung; Corona; Quarantäne; Zitiergebot; Berufspendler

    Der Heranziehung könne auch nicht der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2020 (- 20 NE 20.2605 -, juris) entgegengehalten werden.

    29 Aus diesem Grund ist - worauf der Antragsgegner zutreffend abgestellt hat - die Rechtslage auch nicht mit derjenigen vergleichbar, die dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegen hatte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 -, juris), wo gemäß § 4 Abs. 1 der dortigen Regelung der Test als gesonderte Pflicht ausgewiesen war.

  • VGH Hessen, 20.08.2021 - 8 B 1727/21

    Verhältnismäßigkeit der Absonderungspflicht eines Reisenden bei Rückkehr von

  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 CS 21.372

    Coronapandemie: Keine Testpflicht für Pendler nach Vorarlberg

  • VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21

    Anordnung von Einreisebeschränkungen an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland

  • VG Augsburg, 03.02.2021 - Au 9 S 21.159

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Coronatest- und Nachweispflicht für Grenzgänger

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