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   VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476   

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VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476 (https://dejure.org/2010,6965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476 (https://dejure.org/2010,6965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 7 ZB 08.1476 (https://dejure.org/2010,6965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der juristischen Studienarbeit ist nicht selbstständig anfechtbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der Studienarbeit i.R.d. juristischen Universitätsprüfung (Schwerpunktbereichsprüfung) als Verwaltungsakt trotz fehlender eingenständiger rechtlicher Bedeutung; Isolierte Anfechtbarkeit einer Mitteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der Studienarbeit i.R.d. juristischen Universitätsprüfung (Schwerpunktbereichsprüfung) als Verwaltungsakt trotz fehlender eingenständiger rechtlicher Bedeutung; Isolierte Anfechtbarkeit einer Mitteilung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsakte (Einzelnoten) - Verwaltungsaktcharakter der Einzelnote einer Studienarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 408
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1963 (BVerwGE 18, 1) und vom 18. Juni 1980 (BVerwGE 60, 223) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2002 (BayVBl 2003, 212).

    Wie bereits dargelegt, steht das Ausgangsurteil nicht im Widerspruch zu den in der Antragsbegründung genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1963 (BVerwGE 18, 1) und vom 18. Juni 1980 (BVerwGE 60, 223) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2002 (BayVBl 2003, 212).

  • VGH Bayern, 15.11.2002 - 3 CS 02.2258

    Beamtenrecht; Verbot für Polizisten, im Dienst einen sog. "Karl-Lagerfeld-Zopf"

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1963 (BVerwGE 18, 1) und vom 18. Juni 1980 (BVerwGE 60, 223) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2002 (BayVBl 2003, 212).

    Wie bereits dargelegt, steht das Ausgangsurteil nicht im Widerspruch zu den in der Antragsbegründung genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1963 (BVerwGE 18, 1) und vom 18. Juni 1980 (BVerwGE 60, 223) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2002 (BayVBl 2003, 212).

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 9.63

    Wasserschutzgebietsverordnung I - Abgrenzung Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1963 (BVerwGE 18, 1) und vom 18. Juni 1980 (BVerwGE 60, 223) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2002 (BayVBl 2003, 212).

    Wie bereits dargelegt, steht das Ausgangsurteil nicht im Widerspruch zu den in der Antragsbegründung genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1963 (BVerwGE 18, 1) und vom 18. Juni 1980 (BVerwGE 60, 223) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2002 (BayVBl 2003, 212).

  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476
    Ob die Beratung, deren Dauer nicht festgelegt ist und auch nicht dokumentiert werden muss, tatsächlich unterbrochen wurde, lässt sich allerdings im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis (§ 43, § 45 Abs. 1 Satz 2 DRiG) kaum aufklären (vgl. auch BGH vom 24.7.1990 BGHSt 37, 141 ).
  • BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03

    Diplomvorprüfung; Einzelnote; Teilprüfung; Verwaltungsakt.

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476
    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 25. März 2003 (DVBl 2003, 871/872) zur Verwaltungsaktqualität und Anfechtbarkeit der Bewertung einer Teilprüfungsleistung ausgeführt, Mitteilungen der Prüfungsbehörde an den Prüfling über die Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung würden im Allgemeinen nicht die Merkmale eines mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage angreifbaren Verwaltungsakts aufweisen.
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277

    Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote; Realschule; Abschlusszeugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476
    Zwar sind Klagen auf Verbesserung einzelner Noten grundsätzlich zulässig, wenn sich die erstrebte Verbesserung der Note auf die berufliche Laufbahn des Betroffenen positiv auswirken und insbesondere seine Chancen im Berufsleben verbessern kann (st. Rspr., zuletzt BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 08.2277 RdNr. 8 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 2 K 17.00008

    Bewertung einer juristischen Hausarbeit bei Verstößen gegen Formalia

    Ein Ausgleich zwischen einzelnen - auch nicht bestandenen - Leistungen, wie beispielsweise in der Juristischen Universitätsprüfung oder der Ersten Juristischen Staatsprüfung, bei denen jeweils nur das Endergebnis angefochten werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - juris Rn. 12 ff.), findet hier gerade nicht statt.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20

    Einstufung als Kampfhund - Halteruntersagung - Beschlagnahmeanordnung

    Grundvoraussetzung für die Einordnung einer behördlichen Maßnahme als "formeller Verwaltungsakt" ist allerdings, dass die Maßnahme den Eindruck vermittelt, die Äußerung des Verwaltungsträgers könne auf eine Regelung im Sinne von § 35 Satz 1 (L)VwVfG gerichtet sein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl. 2011, 212; BSG, Urt. v. 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R - NJW 2002, 2810: "Anschein einer Regelung").
  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 22 C 16.2279

    Anfechtung einer Prüfungsbewertung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 25.3.2003 - 6 B 8/03 - DVBl 2003, 871 Rn. 3), welcher sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (B. v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 Rn. 11 f.), kann der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung ausnahmsweise in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgrund einer besonderen Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens eine selbstständige rechtliche Bedeutung zuerkannt sein, der die Behörde mit dem Erlass eines Verwaltungsakts Rechnung zu tragen hat.

    Bei den Leistungen im Prüfungsteil B ist die Eigenständigkeit vor allem deshalb fraglich, weil diese nicht zwingend mit jeweils mindestens "ausreichend" bewertet werden müssen, damit die Abschlussprüfung bestanden werden kann; gemäß § 15 Abs. 7 ITKTAusbV kann eine "mangelhafte" Leistung in bis zu zwei der drei Prüfungsbereiche des Teils B durch eine Ergänzungsprüfung unter Umständen gewissermaßen ausgeglichen werden, wenn zumindest in einem Prüfungsbereich die Leistung mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde (vgl. zu insoweit ähnlichen Fällen BayVGH, U. v. 15.3.2016 - 22 B 15.2564 - juris Rn. 39; B. v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 Rn. 17).

  • VG Bayreuth, 19.03.2012 - B 3 S 12.205

    Sofortvollzug von Einzelnoten bei Unterschleif; Vollzugsinteresse (verneint)

    Hiergegen ist dem Antragsteller aufgrund der äußeren Form des Verwaltungshandelns nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (s. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, RdNr. 22 Vorb, § 124, s. a. BayVGH, Beschluss vom 25.01.2010, Az. 7 ZB 08.1476 RdNr. 21) einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO eröffnet, und zwar ungeachtet der hier zunächst offen zu lassenden Problematik, ob sich der Antragsgegner für die Bewertung der Prüfungsarbeiten inhaltlich zutreffend der verwaltungsrechtlichen Handlungsform des Verwaltungsaktes bedient hat.

    Das Gericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.03.2003, Az. 6 B 8.03 RdNr. 3) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. etwa Beschluss vom 25.01.2010, Az. 7 ZB 08.1476 RdNr. 11 f.) angeschlossen, wonach die Einzelnoten, die dem Prüfling im Verlauf des Prüfungsverfahrens erteilt werden, regelmäßig keine selbständige rechtliche Bedeutung haben, sondern lediglich als Grundlage der behördlichen Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung dienen; es fehlt ihnen an dem für einen Verwaltungsakt wesentlichen und unverzichtbaren Merkmal der Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen.

  • VG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 2059/11

    Anspruch auf Neubewertung der Aufsichtsarbeit "Ökonomische Analyse des Rechts

    Zwar wird von Klägerseite zutreffend darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auslegung, ob es sich bei einem behördlichen Schriftstück um einen Verwaltungsakt handelt, auch Umstände wie die im Einzelfall maßgeblichen Rechtsgrundlagen einbezogen werden können (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.1.2010, 7 ZB 08.1476, juris, Rn. 19).

    Den dargestellten Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 25. Januar 2010 (7 ZB 08.1476, juris), auf den sich im hiesigen Verfahren beide Beteiligten berufen, angeschlossen und diese Grundsätze auf einen Sachverhalt angewandt, der - wie der vorliegende - eine Einzelnote im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung betraf.

  • VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.206

    Täuschungsversuch; Ansehensbeweis (bejaht); Entkräftung des ersten Anscheins

    Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung ist allein der das Prüfungsverfahren abschließende Bescheid, während die Bewertung einzelner schriftlicher Prüfungsarbeiten als solche keinen selbständigen rechtlichen Regelungsgehalt besitzt (st.Rspr. vgl. nur: BayVGH v. 25.01.2010 Az. 7 ZB 08.1476 - juris Rn. 11 f. m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 29.02.2016 - B 3 K 15.133

    Bewertung von Prüfungsarbeiten in der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung ist allein der das Prüfungsverfahren abschließende Bescheid, während die Bewertung einzelner schriftlicher Prüfungsarbeiten als solche keinen selbstständigen rechtlichen Regelungsgehalt besitzt (st.Rspr. vgl. nur: BayVGH v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - Rn. 11 f. m. w. N.).
  • VG Köln, 15.11.2022 - 6 K 4326/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.2003 - 6 B 8.03 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 04.03.2011 - 14 B 174/11 -, juris, Rn. 4; BayVGH, Beschlüsse vom 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476 -, juris, Rn. 11 und vom 04.01.2017 - 22 C 16.2279 -, juris, Rn. 11 f.; VG Köln, Urteil vom 24.05.2022 - 6 K 5600/20 -, juris, Rn. 32.
  • VG Würzburg, 23.11.2022 - W 2 K 22.1674

    Prüfungsrecht, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien,

    Die Entscheidung über das Prüfungsergebnis ist der maßgebliche Verwaltungsakt und kann allein Gegenstand der Klage sein (BayVGH, B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - juris; VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.4.2002 - 02796/0 - juris: wonach einzelne Noten der Prüfung in der 2. Staatsprüfung für das Lehramt keine Verwaltungsakte sind).
  • VG Köln, 24.05.2022 - 6 K 5600/20
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476 -, juris, Rn. 11 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 25.03.2003 - 6 B 8.03 -, juris.
  • VG Schleswig, 06.05.2020 - 9 B 7/20

    Eilrechtsschutz auf erneute Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung;

  • VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309

    Mündliche Prüfung für Anerkennung als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

  • VGH Bayern, 25.10.2013 - 7 ZB 13.1693

    Der Prüfungsteilnehmer kann die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,

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