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   VGH Bayern, 25.01.2012 - 11 CS 12.27   

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https://dejure.org/2012,24289
VGH Bayern, 25.01.2012 - 11 CS 12.27 (https://dejure.org/2012,24289)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2012 - 11 CS 12.27 (https://dejure.org/2012,24289)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 11 CS 12.27 (https://dejure.org/2012,24289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Belastung mit 14 Punkten im Verkehrszentralregister;Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar;Anhängiges Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich einer Ahndung, die in die Berechnung des Punktestandes Eingang gefunden hat;Unzulässigkeit dieses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 11 CS 20.2039

    Bindungswirkung einer Entscheidung über eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit bei

    Vor diesem Hintergrund erscheint es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Einschränkungen der Wiederaufnahme des Bußgeldverfahrens nach § 85 Abs. 2 OWiG auch mit Blick auf Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem hinnimmt und insoweit im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung ausnahmslos an rechtskräftige Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten anknüpft (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, a.a.O. Rn. 8; OVG Hamburg, B.v. 18.9.2006 - 3 Bs 298/05 - NJW 2007, 1225 = juris Rn. 12 vgl. zur Unbeachtlichkeit eines Ausschlusses der Wiederaufnahme auch BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 CS 11.2065 - juris Rn. 15; B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27 - juris Rn. 15; OVG Hamburg a.a.O.).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses auf der Grundlage einer von den Erfolgsaussichten der Hauptsache unabhängigen Interessenabwägung ggf. in Betracht käme, wenn sich bereits jetzt feststellen ließe, dass das anhängige Wiederaufnahmeverfahren mit derart hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Aufhebung des Bußgeldbescheids führen wird, dass es grob unbillig wäre, trotz der sich aus § 4 Abs. 5 Satz 4 StVG ergebenden Bindung an den nach wie vor rechtskräftigen Bußgeldbescheid an der sofortigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnis festzuhalten (BayVGH, B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27 - juris Rn. 14; vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 4 StVG Rn. 79), liegen diese Voraussetzungen hier aus den genannten Gründen nicht vor und bedarf die Frage der Folgenabwägung in einer solchen Konstellation somit keiner weiteren Erörterung.

  • VG Augsburg, 13.06.2013 - Au 7 S 13.746

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

    Die Fahrerlaubnisbehörden sind gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG an die Rechtskraft der Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gebunden (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris Rn. 10; B.v. 12.9.2011 - 11 CS 11.2065 - juris; B.v. 27.4.2012 - 11 CE 12.583 - juris; B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27 - juris; VG Ansbach, GB.v. 4.4.2011 - AN 10 K 10.02533 - juris Rn. 26 f.; VG München, B.v. 30.11.2011 - M 6b S 11.5035 - juris).

    Die mit den Bußgeldbescheiden verhängten Geldbußen betrugen jeweils 60,- EUR bzw. 40,- EUR und liegen damit unter der gesetzlichen Grenze von 250,- EUR (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27 - juris).

  • VG München, 07.11.2013 - M 6b S 13.4553

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem wegen 18 Punkten oder mehr

    Das Gericht folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27, B.v. 12.9.2011 - 11 CS 11.2065, B.v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550, B.v. 15.9.2008 - 11 CS 08.2398, B.v. 1.7.2008 - 11 CS 08.1572 und B.v. 6.3.2007 - 11 CS 06.3024, alle juris).

    Denn es lässt sich nicht bereits jetzt feststellen, dass dieses Wiederaufnahmeverfahren mit derart hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Aufhebung des Bußgeldbescheids führen muss, dass es im Hinblick hierauf grob unbillig wäre, trotz der sich aus § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG ergebenden Bindung an diesen seit dem ... April 2013 rechtskräftigen Bußgeldbescheid an der sofortigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnis festzuhalten (BayVGH, B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2020 - 9 A 2504/19

    Wirkung der Wiederaufnahme eines Straf- oder Bußgeldverfahrens auf

    vgl. hierzu im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes Bay. VGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 11 CS 12.27 -, juris Rn. 14 (zu § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG a. F.); Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 4 StVG Rn. 79.
  • VG Göttingen, 14.09.2016 - 1 B 149/16

    Fahrerlaubnisentziehung; Ordnungswidrigkeit; Rechtskraft; voriger Stand;

    Hierdurch wurde zwar die Rechtskraft des Bußgeldbescheids vom 29.02.2016 durchbrochen und es stellt sich die Frage, ob mit Blick auf § 4 Abs. 5 Satz 4 StVG bereits ein erfolgreicher Wiedereinsetzungsantrag gegen einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid einer sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung entgegensteht (so OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2015 - 1 S 71.14 -, juris) oder ob der nach der Wiedereinsetzung zulässige Einspruch darüber hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein muss (so VG Bremen, Beschluss vom 20.11.2012 - V 5 1034/12 -, Rn. 23; wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.01.2012 - 11 CS 12.27 - und VG Augsburg, Beschluss vom 13.06.2013 - Au 7 S 13.746 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 20.08.2013 - Au 7 K 13.739

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

    Die Fahrerlaubnisbehörden sind gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG an die Rechtskraft der Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gebunden (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2010 - 11 CS 10.2550 - juris Rn. 10; B.v. 12.9.2011 - 11 CS 11.2065 - juris; B.v. 27.4.2012 - 11 CE 12.583 - juris; B.v. 25.1.2012 - 11 CS 12.27 - juris; VG Ansbach, GB.v. 4.4.2011 - AN 10 K 10.02533 - juris Rn. 26 f.; VG München, B.v. 30.11.2011 - M 6b S 11.5035 - juris).
  • VG München, 29.05.2012 - M 6b S 12.1668

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punkte; vorgebliches Nichtbegehen einer

    Eine Interessenabwägung käme daher allenfalls dann in Betracht, wenn der Antragsteller in Bezug auf die von ihm vorgetragene Nichtbegehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ein Wiederaufnahmeverfahren anhängig gemacht hätte und diese Wiederaufnahmeverfahren mit derart hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Freispruch des Antragstellers führen müssten, dass es im Hinblick hierauf grob unbillig wäre, trotz der sich aus § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG ergebenden Bindung an die nach wie vor rechtskräftigen Entscheidungen an der sofortigen Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis festzuhalten (so BayVGH, Beschluss vom 25.1.2012, 11 CS 12.27).
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