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   VGH Bayern, 25.04.2022 - 9 N 20.317   

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VGH Bayern, 25.04.2022 - 9 N 20.317 (https://dejure.org/2022,9955)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2022 - 9 N 20.317 (https://dejure.org/2022,9955)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2022 - 9 N 20.317 (https://dejure.org/2022,9955)
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  • VGH Bayern, 26.06.2020 - 9 NE 19.2327

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 9 N 20.317
    Maßgeblich hierfür ist nach billigem Ermessen, dass sich die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nicht ohne weiteres übersehen lassen, eine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen in diesem Rahmen nicht stattfindet und die Erfolgsaussichten somit als offen anzusehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 9 NE 19.2327 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.2020 - 9 NE 19.1111

    Unwirksamkeit des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2022 - 9 N 20.317
    Lässt sich mit angemessenem, vertretbarem Aufwand keine Aussage über den Ausgang des Verfahrens machen, so entspricht es - beim Fehlen anderer Anhaltspunkte - der Billigkeit, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2020 - 9 NE 19.1111 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 15 N 23.1934

    Kostenaufhebung nach Erledigung

    Lässt sich mit angemessenem, vertretbarem Aufwand keine Aussage über den Ausgang des Verfahrens machen, so entspricht es der Billigkeit, die Kosten des Verfahrens entsprechend § 155 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwGO gegeneinander aufzuheben (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 9 N 20.317 - juris Rn. 2; B.v. 15.9.2016 - 15 B 15.1377 - juris Rn. 9).
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