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VGH Bayern, 25.04.2023 - 6 CS 23.359 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
BBG § 37, § 66 S. 1; BPolBG § 2
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte - rewis.io
Bescheid, Beschwerde, Vollziehung, Dienstherr, Dienstvergehen, Bundespolizei, Widerruf, Verbot, Eilverfahren, Wohlverhaltenspflicht, Dienstenthebung, Sicherstellung, Entlassung, Eignung, aufschiebende Wirkung, sofortige Vollziehung, Aussicht auf Erfolg
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 09.02.2023 - B 5 S 23.15
- VGH Bayern, 25.04.2023 - 6 CS 23.359
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 12.03.2018 - 6 ZB 17.2316
Vorübergehendes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Leitenden …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2023 - 6 CS 23.359
Es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass die dienstlichen Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend erscheinen lassen (BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481
Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2023 - 6 CS 23.359
Der Ausruf der Parole "Sieg Heil" während eines Einsatztrainings im Ausbildungsbetrieb, den die Antragstellerin als solchen nicht bestreitet, dürfte im vorliegenden Fall zwar nicht den Straftatbestand des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen, kann aber als Dienstvergehen zu werten sein und berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung begründen, die eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 2 BPolBG in Verbindung mit § 37 Abs. 1 BBG rechtfertigen (vgl. im Einzelnen BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris). - VG Bayreuth, 09.02.2023 - B 5 S 23.15
Dienstgeschäfteführungsverbot, Anschein einer rechtsradikalen Gesinnung
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2023 - 6 CS 23.359
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 9. Februar 2023 - B 5 S 23.15 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98
Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2023 - 6 CS 23.359
Zwingende dienstliche Gründe in diesem Sinn sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch die Beamtin oder den Beamten auf dem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - juris).