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   VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384   

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VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384 (https://dejure.org/2021,15068)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2021 - 1 N 17.384 (https://dejure.org/2021,15068)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 1 N 17.384 (https://dejure.org/2021,15068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; BauGB §§ 1 Abs. 3 und Abs. 7, 9 Abs. 1 Nr. 10; BauNVO § 1 Abs. 7
    Teil-Bebauungsplan zur Entwicklung des Ortskerns einer Gemeinde

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Entwicklung des Ortskerns, Bestimmtheitsgebot, Erforderlichkeitsgrundsatz, Abwägung der Eigentumsbelange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für ein Ortszentrum; Städtebauliche Ordnung und Weiterentwicklung des Ortszentrums; Festsetzung einer "besonders zu gestaltenden Fläche"

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für ein Ortszentrum; Städtebauliche Ordnung und Weiterentwicklung des Ortszentrums; Festsetzung einer "besonders zu gestaltenden Fläche"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsbeschränkung ist abwägungserheblich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 13.11.2013 - 1 N 11.2263

    Bad Heilbrunn: Bebauungsplan "Ortskern" wirksam

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Im Übrigen beseitigen selbst gewisse Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der festgesetzten gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss nicht die als absolute Grenze anzusehende Privatnützigkeit des Eigentums, solange der Eigentümer noch vernünftigen Gebrauch von seinem Eigentum machen kann; derartige Zweifel stehen einer Festsetzung erst dann entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 - IV C 30.76 - BVerwGE 56, 283; BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 41).

    Dass sich aus Sicht des Antragstellers die Zulassung einer uneingeschränkten gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss möglicherweise als gewinnbringender darstellen mag, macht die Festsetzung nicht unwirksam, da kein Anspruch des Eigentümers auf eine optimale Ausnutzung seiner Grundstücke besteht (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Die Gemeinde betreibt bereits dann städtebauliche Planung, wenn sie sich im Rahmen ihrer durch Planungsziele konkretisierten eigenen städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen hält und den Festsetzungen in Bezug auf diese Ziele Förderpotential zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3; U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16; U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537; U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137; U.v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537; B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573).

  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 15 N 18.636

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Festsetzungsfindungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Entscheidend ist nur, dass hinreichend klar ist, welche Regelungen mit welchem Inhalt normative Geltung beanspruchen (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2019 - 15 N 18.636 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Ausschlaggebend ist der objektive Wille des Plangebers, soweit er wenigstens andeutungsweise im Satzungstext einen Niederschlag gefunden hat (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2019 - 15 N 18.636 - juris Rn. 26; OVG NRW, U.v. 2.12.2016 - 2 D 121/14.NE - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Eine Verhinderungsplanung ist nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. BVerwG, B.v. 18.1.2012 - 4 BN 25.11 - juris Rn. 4; B.v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 - BayVBl 1999, 410).

    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Überlagerung von Festsetzungen zulässig ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 - BayVBl 1999, 410).

  • BVerwG, 10.10.2013 - 4 BN 36.13

    Freiheit der Gemeinden bei der Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Denn insoweit ist die Gemeinde hinsichtlich der Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans grundsätzlich frei und kann sich - wie hier - bei der Festsetzung der Grenzen auch von Zweckmäßigkeitserwägungen unter Berücksichtigung ihrer Planungs- und Durchführungskapazität leiten lassen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 4 BN 36.13 - BauR 2014, 57).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Einen Grundsatz des Inhalts, dass stets nur das geplant werden dürfte, was der jeweilige Eigentümer selbst realisieren kann und was ihm selbst nützt, gibt es nicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Im Übrigen beseitigen selbst gewisse Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der festgesetzten gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss nicht die als absolute Grenze anzusehende Privatnützigkeit des Eigentums, solange der Eigentümer noch vernünftigen Gebrauch von seinem Eigentum machen kann; derartige Zweifel stehen einer Festsetzung erst dann entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1978 - IV C 30.76 - BVerwGE 56, 283; BayVGH, U.v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 13.03.2017 - 4 BN 25.16

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Dabei ist das Gewicht des Eigentümerinteresses allerdings regelmäßig größer, wenn ein bestehendes Baurecht eingeschränkt wird (vgl. BVerwG, B.v. 13.3.2017 - 4 BN 25.16 - ZfBR 2017, 589).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Einer Gemeinde ist es nicht verwehrt, sich im Hinblick auf die Festsetzung einer gastronomischen Nutzung in Erdgeschossen auf die städtebaulich erwünschte Verhinderung der Fehlentwicklung bzw. Verödung eines Stadtbereichs zu berufen (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.1991 - 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 zur Festsetzung einer ausschließlichen Wohnnutzung oberhalb eines bestimmten Geschosses).
  • BVerwG, 12.06.2018 - 4 B 71.17

    Überplanung von Wohnbebauung in einer Gemengelage i.R.d. Ermittlungsgrundsatzes;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 N 17.384
    Denn die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB setzt deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraus (vgl. BVerwG, B.v. 12.6.2018 - 4 B 71.17 - ZfBR 2018, 601).
  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 2 D 121/14

    Normenkontrollantrag gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Städtebauliche

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

  • BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der

  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • BVerwG, 18.04.2016 - 4 BN 9.16

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Pflicht zur

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

  • BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 25.11

    Zur Unzulässigkeit von Festsetzungen als Negativplanung

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 15 N 22.1064

    Einfacher Bebauungsplan für einen Dorfkern

    Bei dem hiermit angestrebten Erhalt des Siedlungscharakters und der Vorbeugung städtebaulicher Fehlentwicklungen handelt es sich um erforderliche und gerechtfertigte Planungsziele (vgl. BayVGH, U.v. 25.5.2021 - 1 N 17.384 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.07.2023 - 9 N 20.2183

    Erfolgloses Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan

    Bei einem angestrebten Erhalt des Siedlungscharakters und der Vorbeugung städtebaulicher Fehlentwicklungen - wie hier - handelt es sich um erforderliche und gerechtfertigte Planungsziele (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2022 - 15 N 22.1064 - juris Rn. 18 ff.; U.v. 25.5.2021 - 1 N 17.384 - juris Rn. 21).
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