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   VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921   

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https://dejure.org/2011,24654
VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921 (https://dejure.org/2011,24654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2011 - 11 B 11.921 (https://dejure.org/2011,24654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 11 B 11.921 (https://dejure.org/2011,24654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) aufgrund der besonderen Umstände nicht zwingend geboten;Wiedergabe der gesetzlichen Regelung durch das Verkehrszeichen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verweigerung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung einer Grenzmarkierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anbringung von Sperrstreifen vor der Garage zur Verhinderung des Parkens vor der Garage; Todesangst vor Falschparkern als Anordnungsgrund für die Anbringung von Sperrstreifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Anbringung von Sperrstreifen vor der Garage zur Verhinderung des Parkens vor der Garage; Todesangst vor Falschparkern als Anordnungsgrund für die Anbringung von Sperrstreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921
    Zu § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Maßnahmen im Regelungsbereich dieser Vorschrift bei Vorliegen der dort aufgeführten tatbestandlichen Voraussetzungen grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stehen (vgl. BVerwG vom 5.4.2001 NZV 2001, 528).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921
    Aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sein kann ein eine gesetzliche Regelung lediglich wiedergebendes Verkehrszeichen insbesondere dann, wenn deren Voraussetzungen oder ihr Geltungsbereich für die Verkehrsteilnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BVerwG vom 22.1.1971 BVerwGE 37, 112/115).
  • VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04

    Anordnung eines Haltverbots

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921
    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelungen über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (VG Braunschweig vom 18.7.2006 Az. 6 A 389/04 m.w.N.).
  • VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A 7457/17

    Anfechtung Zusatzzeichen; Mindestabstand; Verwaltungsvorschrift

    Eine Anordnung ist nur dann zwingend erforderlich im Sinne der Vorschrift, wenn es sich um die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme handelt (vgl. etwa VG Braunschweig, ibid., Rn. 23 m.w.N.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, ibid., Rn. 28; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 11 B 11.921 -, juris, Rn. 28; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 45 StVO Rn. 49 c m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 5 S 515/14

    Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Gebieten mit schützwürdiger Wohnbevölkerung,

    Dies ist nicht der Fall, wenn - wie möglicherweise auch hier - die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie etwa die Regelungen in § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 - 3 StVO - bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.07.2011 - 11 B 11.921 -, juris Rn. 28).
  • VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19

    Eigenschaft der Kleefelder Straße in Hannover als Fahrradstraße erneut auf dem

    Eine Anordnung ist nur dann zwingend erforderlich im Sinne der Vorschrift, wenn es sich um die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme handelt (vgl. etwa VG Braunschweig, ibid., Rn. 23 m.w.N.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, ibid., Rn. 28; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 25.07.2011 - 11 B 11.921 -, juris Rn. 28; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 45 StVO Rn. 49c m.w.N.).
  • VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884

    Kein Anspruch auf Einschreiten gegen Parkverstöße

    Der Antragsteller verlange, dass der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 2011 (11 B 11.921, VRR 2011, 363) sofort aufgehoben werde.

    Die Grenzmarkierung verdeutlicht mit ihrer weißen Zickzacklinie das gesetzlich vorgeschriebene Parkverbot (vgl. BayVGH, B.v. 25. Juli 2011, 11 B 11.921, VRR 2011, 363).

  • VG Aachen, 10.02.2015 - 2 K 2142/12

    Zur Erweiterung des 5-m-Bereichs an Kreuzungen für Großfahrzeuge

    Soweit jedoch ein bestehendes Halt- oder Parkverbot verlängert oder verkürzt wird - wie etwa in der Erläuterung zu Zeichen 299 (Ziffer 73 der Anlage 2 zu §§ 40-43 StVO) vorgesehen -, kann das Zeichen 299 auch konstitutive Bedeutung haben, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 8 A 865/11 - BayVGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 - und vom 25. Juli 2011 - 11 B 11.921 -, jeweils juris; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2. Aufl. 2010, § 20 Rz. 632 m.w.Nw. in Fn. 216; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 12 Rz. 56 a.
  • VGH Hessen, 29.08.2023 - 2 B 987/23

    Verkehrsversuch in Gießen

    Die Anordnung von Verkehrszeichen ist nur dann zwingend erforderlich im Sinne der Vorschrift, wenn es sich um die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme handelt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.07.2011 - 11 B 11.921 -, juris Rn. 28; VG Hannover, Urteil vom 13.08.2021 - 7 A 5667/19 -, juris Rn. 56; VG Saarlouis, Beschluss vom 19.01.2011 - 10 L 1655/10 -, juris Rn. 28; VG Braunschweig, Urteil vom 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 23; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 45 StVO Rn. 49c m.w.N.).
  • VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (BVerwG, B.v. 1.9.2017 - 3 B 50/16 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.7.2011 - 11 B 11.921 - juris).
  • VG Düsseldorf, 30.05.2017 - 14 K 14736/16

    Haltestelle, Grenzmarkierung, Sichtbarkeit und Erkennbarkeit von Verkehrszeichen,

    Dies ist zu verneinen, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 11 B 11.921 - juris.

    Dies kann nur dann der Fall sein, wenn die Voraussetzungen oder der Geltungsbereich von Verkehrszeichen für die Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres erkennbar sind, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 11 B 11.921 - juris.

  • VGH Bayern, 05.10.2022 - 11 ZB 22.157

    Voraussetzungen eines von der Sraßenverkehrsbehörde angeordneten Radfahrstreifens

    Die Vorschrift soll somit einem Trend zur "übermäßigen Beschilderung" entgegenwirken und im Sinne einer "Subsidiarität der Verkehrszeichenanordnung" die allgemeinen Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr aufwerten (vgl. BR-Drs. 374/1/97, S. 6 f., 10 f. = Vkbl 1997, S. 686 Nr. 7, S. 687 Nr. 13, S. 689 Nr. 9, S. 690 Nr. 22; Steiner in MüKo StVR, 1. Auf. 2016, § 45 StVO Rn. 74; BayVGH, B.v. 25.7.2011 - 11 B 11.921 - juris Rn. 28).
  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 19.1594

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer

    Nach der Begründung zu dieser Vorschrift sollen die zuständigen Behörden bei der Anordnung von Verkehrszeichen restriktiv verfahren und stets nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen, ob die vorgesehene Regelung durch Verkehrszeichen deshalb zwingend erforderlich ist, weil die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf nicht ausreichen (BR-Drs. 374/97, S. 8; vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2017 - 3 B 50/16 - NVwZ-RR 2018, 12 Rn. 6; BayVGH, B.v. 25.7.2011 - 11 B 11.921 - juris).
  • VG Würzburg, 01.12.2021 - W 6 K 21.318

    Anfechtungsklage, verkehrsrechtliche Anordnung, beidseitiges absolutes

  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841

    Kein Anspruch auf Sperrung einer schmalen Straße für Kraftfahrzeugverkehr mit

  • VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18

    Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Schutzes

  • VG Würzburg, 17.01.2012 - W 6 M 12.36

    Grundsätzlich keine nochmalige Überprüfung der zugrundeliegenden

  • VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18

    Allgemeinbildene Schule; Ermessen; Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung 30

  • VG Würzburg, 26.07.2023 - W 6 K 23.17

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Beschränkung der Parkberechtigung auf PKW

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