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   VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806   

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VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806 (https://dejure.org/2017,30580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2017 - 10 ZB 17.806 (https://dejure.org/2017,30580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 10 ZB 17.806 (https://dejure.org/2017,30580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1, § 121 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 166 Abs. 1 S. 1; VwZVG Art. 32 S. 1, Art. 41; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 119 Abs. 1 S. 2, § 121 Abs. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung der Ersatzvornahme einer sicherheitsbehördlichen Anordnung in der Form einer Fällung von Bäumen

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Ersatzvornahme einer sicherheitsbehördlichen Anordnung (Fällung von Bäumen); öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Vollstreckungsbehörde; Rechtswidrigkeit der Ersatzvornahme; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils

  • rechtsportal.de

    LStVG Art. 7 Abs. 3 ; VwZVG Art. 32 S. 1
    Kostentragung der Ersatzvornahme einer sicherheitsbehördlichen Anordnung in der Form einer Fällung von Bäumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 18.07.2013 - M 22 K 11.3008

    Anordnung der Fällung von Bäumen; Ersatzvornahme ohne vorherige Androhung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    Im vorliegenden Fall habe das Gericht jedoch mit Urteil vom 18. Juli 2013 (M 22 K 11.3008) die Rechtswidrigkeit der Ersatzvornahme rechtskräftig und nach § 121 Nr. 1 VwGO für das streitgegenständliche Verfahren bindend festgestellt.

    Das Verwaltungsgericht verhalte sich widersprüchlich, wenn es die auf die entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) gestützte Leistungsklage der Beklagten unter Hinweis auf den Vorrang kostenrechtlicher Sonderregelungen im Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz und Kostengesetz abweise, gleichzeitig aber den Leistungsbescheid auf der Grundlage dieser Vorschriften mit der Begründung aufhebe, dieser Kostenforderung stehe die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 (M 22 K 11.3008) entgegen.

    Denn wie sich aus dem mit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Februar 2014 (10 ZB 13.1922) rechtskräftig gewordenen Urteil (s. § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO) des Verwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 (M 22 K 11.3008) mit Bindungswirkung für die Parteien ergibt, ist die durch die Beklagte durchgeführte Ersatzvornahme bezüglich der Fällung der Bäume auf dem Grundstück des Klägers rechtswidrig und verletzt ihn in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    7) neben der vollstreckbaren (also zumindest wirksamen, vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5.08 - juris Rn. 12) Grundverfügung oder Primärmaßnahme die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2005 - 11 B 03.1818 - juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 13.4.1984 - 4 C 31.81 - juris Rn. 12; Linhart, Schreiben, Bescheide und Vorschriften in der Verwaltung, Stand Januar 2017, § 18 Rn. 206d).
  • VG München, 15.12.2016 - M 22 K 14.5771

    Vorrangigkeit spezialgesetzlicher Kostenregelungen bei Ersatzanspruch für

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    So habe das Verwaltungsgericht im Parallelverfahren (M 22 K 14.5771) ausgeführt, Art. 32 Satz 1 in Verbindung mit Art. 41 VwZVG stelle eine abschließende Sonderregelung für die Erstattung der einer Sicherheitsbehörde im Rahmen einer Ersatzvornahme entstandenen Kosten dar.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Beklagte im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 15.07.2014 - W 4 K 13.1035

    Ölunfall; unmittelbare Ausführung; Amtshandlung; Kosten bei richtiger

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    Die von Beklagtenseite angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg (U.v. 15.7.2014 - W 4 K 13.1035 - juris) betrifft im Übrigen keine sicherheitsbehördliche Ersatzvornahme, sondern vielmehr den Fall einer Tatmaßnahme nach Art. 7 Abs. 3 LStVG, und kann daher zur Stützung der gegenteiligen Auffassung nicht herangezogen werden.
  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 10 ZB 13.1922

    Sicherheitsbehördliche Anordnung für den Einzelfall (Fällung von Bäumen)

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    Denn wie sich aus dem mit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Februar 2014 (10 ZB 13.1922) rechtskräftig gewordenen Urteil (s. § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO) des Verwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 (M 22 K 11.3008) mit Bindungswirkung für die Parteien ergibt, ist die durch die Beklagte durchgeführte Ersatzvornahme bezüglich der Fällung der Bäume auf dem Grundstück des Klägers rechtswidrig und verletzt ihn in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 30.03.2005 - 11 B 03.1818
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    7) neben der vollstreckbaren (also zumindest wirksamen, vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5.08 - juris Rn. 12) Grundverfügung oder Primärmaßnahme die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2005 - 11 B 03.1818 - juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 13.4.1984 - 4 C 31.81 - juris Rn. 12; Linhart, Schreiben, Bescheide und Vorschriften in der Verwaltung, Stand Januar 2017, § 18 Rn. 206d).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Beklagte im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2017 - 10 ZB 17.806
    7) neben der vollstreckbaren (also zumindest wirksamen, vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5.08 - juris Rn. 12) Grundverfügung oder Primärmaßnahme die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2005 - 11 B 03.1818 - juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 13.4.1984 - 4 C 31.81 - juris Rn. 12; Linhart, Schreiben, Bescheide und Vorschriften in der Verwaltung, Stand Januar 2017, § 18 Rn. 206d).
  • VG Augsburg, 20.11.2023 - Au 9 K 23.1235

    Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid, Kosten der Ersatzvornahme,

    Der die Kostenerstattung festsetzende Leistungsbescheid setzt die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme voraus, die im Zusammenhang mit der Kostenerstattung regelmäßig bereits dann gegeben ist, wenn ein für sofort vollziehbar erklärter oder unanfechtbarer, auf die Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen und sich die Durchführung der Ersatzvornahme im Rahmen der im Grundverwaltungsakt angeordneten Verpflichtung hält (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2017 - 10 ZB 17.806 - juris Rn. 6; VG Würzburg, U.v. 18.3.2019 - W 8 K 18.1161 - juris Rn. 42).
  • VG München, 24.03.2023 - M 32 K 19.2636

    Kosten der Ersatzvornahme

    Der Leistungsbescheid setzt damit die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme voraus, die im Zusammenhang mit der Kostenerstattung regelmäßig bereits dann gegeben ist, wenn ein für sofort vollziehbar erklärter oder unanfechtbarer, auf die Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung der Ersatzvornahme vorliegen und sich die Durchführung der Ersatzvornahme im Rahmen der im Grundverwaltungsakt angeordneten Verpflichtung hält (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2017 - 10 ZB 17.806 - juris Rn. 6; VG Würzburg, U.v. 18.3.2019 - W 8 K 18.1161 - juris Rn. 42).
  • VG Augsburg, 15.09.2021 - Au 4 K 21.1117

    Erfolglose Klage gegen einen Kostenbescheid für eine Ersatzvornahme (Ausschneiden

    Dieser setzt die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme voraus, die im Zusammenhang mit der Kostenerstattung regelmäßig bereits dann gegeben ist, wenn ein unanfechtbarer oder - wie hier - (sofort) vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt und eine wirksame Androhung vorliegen und sich die Durchführung der Ersatzvornahme im Rahmen der im Grundverwaltungsakt angeordneten Verpflichtung hält (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2017 - 10 ZB 17.806 - juris Rn. 6; VG Würzburg, U.v. 18.3.2019 - W 8 K 18.1161 - juris Rn. 42).
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